Pendlerpauschale berechnen 2026
Pendlerpauschale 2026 berechnen: 0,30 € (km 1–20) und 0,38 € (ab km 21) je Kilometer
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Pendlerpauschale berechnen 2026
Jährliche Entfernungspauschale und Steuerersparnis für Pendler ermitteln.
Ihre Angaben
Nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg)
Durchschnitt: ca. 220 Tage/Jahr
Jährliche Pendlerpauschale
= 179,67 € / Monat
Berechnung
Hinweis: Die Entfernungspauschale gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) wird automatisch angerechnet – ein Steuervorteil entsteht erst bei höheren Werbungskosten.
💡 Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Für die ersten 20 km gelten 0,30 €/km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €/km der einfachen Wegstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei 30 km und 220 Arbeitstagen ergibt das rund 2.252 € Werbungskosten im Jahr.
Auf einen Blick
- Km 1–20: 0,30 €/km
- Ab km 21: 0,38 €/km
- Nur einfache Strecke zählt
- Verkehrsmittel egal (außer Flug)
Werbungskosten-Pauschbetrag beachten
Eine echte Steuerersparnis entsteht erst, wenn die Pendlerpauschale zusammen mit anderen Werbungskosten den automatischen Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt.
Berechnungsformel der Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale wird gestaffelt berechnet: Für die ersten 20 Kilometer gilt ein niedrigerer Satz, ab dem 21. Kilometer ein höherer. Beide Teilbeträge werden anschließend mit der Anzahl der Arbeitstage im Jahr multipliziert.
Pauschale pro Tag = (min(km, 20) × 0,30 €) + (max(km − 20, 0) × 0,38 €)
Jahrespauschale = Pauschale pro Tag × Arbeitstage
Beispielrechnung nach Entfernung
Bei 220 Arbeitstagen im Jahr ergeben sich je nach einfacher Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte folgende jährliche Pauschalen.
| Einfache Entfernung | Pauschale pro Tag | Jahrespauschale (220 Tage) |
|---|---|---|
| 10 km | 3,00 € | 660 € |
| 20 km | 6,00 € | 1.320 € |
| 30 km | 10,24 € | 2.252,80 € |
| 50 km | 17,40 € | 3.828 € |
Wann sich die Pendlerpauschale besonders auszahlt
Lange Arbeitswege außerhalb der Stadt
Wer über 20 km zur Arbeit pendelt, profitiert vom höheren Satz von 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer besonders stark.
Jahresübersicht für die Steuererklärung
Vor Abgabe der Steuererklärung hilft der Rechner, die Entfernungspauschale korrekt für Anlage N zu ermitteln, statt sie grob zu schätzen.
Vergleich Homeoffice vs. Büropräsenz
Wer teils im Homeoffice, teils im Büro arbeitet, kann abschätzen, ob mehr Bürotage (Pendlerpauschale) oder mehr Homeoffice-Tage (Homeoffice-Pauschale) steuerlich günstiger sind.
Jobwechsel mit neuem Arbeitsweg
Bei einem neuen Arbeitsplatz mit veränderter Entfernung zeigt der Rechner sofort, wie sich die jährliche Werbungskosten-Position verändert.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke gilt eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 € je Kilometer. Es zählt nur die einfache Strecke – Hin- und Rückweg werden also nicht addiert.
Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?
Da Arbeitnehmer automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € erhalten, lohnt sich die Pendlerpauschale erst dann, wenn die gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-Pauschale, Gewerkschaftsbeiträge etc.) diesen Betrag übersteigen. Bei 30 km und 220 Arbeitstagen ergibt sich bereits eine Pauschale von ca. 2.252 €.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Homeoffice-Tage?
Nein. Die Entfernungspauschale kann nur für Tage geltend gemacht werden, an denen die Arbeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Für Homeoffice-Tage gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr). Beide Pauschalen können im selben Jahr kombiniert werden.
Welches Verkehrsmittel spielt eine Rolle?
Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob eigenes Auto, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad. Einzige Ausnahme: Für Flüge gilt die Pauschale nicht. Bei Pkw-Nutzung können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher als die Pauschale ausfallen.
Zählt nur die kürzeste Strecke zur Arbeit?
Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich. Eine längere Strecke kann jedoch angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist – etwa weil sie regelmäßig eine erhebliche Zeitersparnis bringt (z. B. durch Vermeidung von Staus oder durch Nutzung einer Autobahn).
Was passiert bei mehreren Arbeitgebern oder Tätigkeitsstätten?
Für jede erste Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale separat angesetzt werden, sofern eindeutig mehrere Arbeitsverhältnisse mit jeweils eigener Tätigkeitsstätte vorliegen. Bei mehreren Einsatzorten desselben Arbeitgebers ist meist nur eine als "erste Tätigkeitsstätte" festgelegt, weitere Fahrten gelten als Dienstreisen mit der höheren Reisekostenpauschale.
Wie wird die Pendlerpauschale in der Steuererklärung eingetragen?
Die Entfernungspauschale wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" eingetragen. Anzugeben sind die einfache Entfernung in Kilometern und die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr; das Finanzamt berechnet daraus automatisch den absetzbaren Betrag.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist im Einkommensteuergesetz geregelt: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke.
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale — Gesetzliche Grundlage der Pendlerpauschale
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Anwendungsschreiben zur Entfernungspauschale
- Finanzverwaltung – Elster — Eintragung in Anlage N der Steuererklärung
Die genaue Ermittlung der maßgeblichen Entfernung und mögliche Sonderfälle (z. B. Umwegstrecken) prüft im Zweifel das zuständige Finanzamt. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.