Pendlerpauschale berechnen 2026

Pendlerpauschale 2026 berechnen: 0,30 € (km 1–20) und 0,38 € (ab km 21) je Kilometer

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.

Zurück zur Übersicht

Pendlerpauschale berechnen 2026

Jährliche Entfernungspauschale und Steuerersparnis für Pendler ermitteln.

Ihre Angaben

Nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg)

Durchschnitt: ca. 220 Tage/Jahr

Jährliche Pendlerpauschale

2.156,00

= 179,67 € / Monat

Berechnung

Pauschale km 1–20 (0,30 €/km)6,00 €/Tag
Pauschale km 21–30 (0,38 €/km)3,80 €/Tag
Entfernungspauschale pro Arbeitstag9,80
Arbeitstage pro Jahr220 Tage
Jährliche Pendlerpauschale2.156,00
Steuerersparnis (bei 30 %)646,80 €/Jahr

Hinweis: Die Entfernungspauschale gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) wird automatisch angerechnet – ein Steuervorteil entsteht erst bei höheren Werbungskosten.

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke gilt eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 € je Kilometer. Es zählt nur die einfache Strecke – Hin- und Rückweg werden also nicht addiert.

Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

Da Arbeitnehmer automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € erhalten, lohnt sich die Pendlerpauschale erst dann, wenn die gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-Pauschale, Gewerkschaftsbeiträge etc.) diesen Betrag übersteigen. Bei 30 km und 220 Arbeitstagen ergibt sich bereits eine Pauschale von ca. 2.252 €.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Homeoffice-Tage?

Nein. Die Entfernungspauschale kann nur für Tage geltend gemacht werden, an denen die Arbeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Für Homeoffice-Tage gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr). Beide Pauschalen können im selben Jahr kombiniert werden.

Welches Verkehrsmittel spielt eine Rolle?

Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob eigenes Auto, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad. Einzige Ausnahme: Für Flüge gilt die Pauschale nicht. Bei Pkw-Nutzung können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher als die Pauschale ausfallen.

Passende Rechner