Pendlerpauschale berechnen 2026
Jährliche Entfernungspauschale und Steuerersparnis für Pendler ermitteln.
Ihre Angaben
Nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg)
Durchschnitt: ca. 220 Tage/Jahr
Jährliche Pendlerpauschale
= 179,67 € / Monat
Berechnung
Hinweis: Die Entfernungspauschale gilt für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) wird automatisch angerechnet – ein Steuervorteil entsteht erst bei höheren Werbungskosten.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke gilt eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 € je Kilometer. Es zählt nur die einfache Strecke – Hin- und Rückweg werden also nicht addiert.
Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?
Da Arbeitnehmer automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € erhalten, lohnt sich die Pendlerpauschale erst dann, wenn die gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-Pauschale, Gewerkschaftsbeiträge etc.) diesen Betrag übersteigen. Bei 30 km und 220 Arbeitstagen ergibt sich bereits eine Pauschale von ca. 2.252 €.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Homeoffice-Tage?
Nein. Die Entfernungspauschale kann nur für Tage geltend gemacht werden, an denen die Arbeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Für Homeoffice-Tage gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr). Beide Pauschalen können im selben Jahr kombiniert werden.
Welches Verkehrsmittel spielt eine Rolle?
Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – ob eigenes Auto, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad. Einzige Ausnahme: Für Flüge gilt die Pauschale nicht. Bei Pkw-Nutzung können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher als die Pauschale ausfallen.