Zurück zur Übersicht

Kilometerpauschale berechnen 2026

Steuerfreie Reisekostenerstattung für PKW und Motorrad – 0,30 € pro km schnell berechnen

Kilometerpauschalen 2026

PKW: 0,30 €/km (steuerfrei vom AG erstattbar)

Motorrad/Motorroller: 0,20 €/km

Mehr als Pauschale: Der übersteigende Betrag ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.

Weniger als Pauschale: Die Differenz kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Häufige Fragen zur Kilometerpauschale

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?

Die steuerfreie Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem eigenen PKW beträgt 2026 weiterhin 0,30 € pro Kilometer. Für Motorräder gilt ein Satz von 0,20 €/km. Diese Pauschale deckt alle fahrzeugbezogenen Kosten (Kraftstoff, Verschleiß, Versicherung) ab und kann vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ohne dass ein Einzelnachweis der Kosten erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Kilometer- und Pendlerpauschale?

Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen mit dem eigenen PKW und wird vom Arbeitgeber erstattet. Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist dagegen ein steuerlicher Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, den Arbeitnehmer in der Steuererklärung geltend machen können. Beide Pauschalen können nicht gleichzeitig für dieselbe Fahrt angewendet werden.

Kann ich höhere tatsächliche Kosten abrechnen?

Für die Steuererklärung können Arbeitnehmer statt der Pauschale auch die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, wenn diese höher sind. Dafür ist ein lückenloser Nachweis aller Kosten erforderlich. In der Praxis ist die Pauschale für die meisten Fahrzeuge ausreichend und einfacher zu handhaben.

Muss der Arbeitgeber die Kilometerpauschale zahlen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Reisekosten in Höhe der steuerfreien Pauschale. Die Erstattungspflicht und -höhe richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Erstattet der Arbeitgeber weniger als 0,30 €/km, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Ähnliche Rechner