Kilometerpauschale berechnen 2026
Kilometerpauschale 2026: Reisekostenerstattung für Dienstreisen mit eigenem PKW berechnen
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Kilometerpauschale berechnen 2026
Steuerfreie Reisekostenerstattung für PKW und Motorrad – 0,30 € pro km schnell berechnen
Kilometerpauschalen 2026
PKW: 0,30 €/km (steuerfrei vom AG erstattbar)
Motorrad/Motorroller: 0,20 €/km
Mehr als Pauschale: Der übersteigende Betrag ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.
Weniger als Pauschale: Die Differenz kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
💡 Wie hoch ist die Kilometerpauschale für Dienstreisen?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Die Kilometerpauschale für PKW-Dienstreisen beträgt 0,30 € pro Kilometer, für Motorräder 0,20 €. Bei einer 100-km-Dienstfahrt mit dem eigenen Auto ergibt das eine steuerfreie Erstattung von 30 €.
Sätze auf einen Blick
- PKW: 0,30 €/km
- Motorrad/Motorroller: 0,20 €/km
- Ohne Einzelnachweis der Kosten
- Gilt für die gesamte Fahrtstrecke (Hin- und Rückweg)
Kilometerpauschale oder Reisekostenrechner?
Für die reine Fahrtkostenerstattung diesen Rechner nutzen. Sollen auch Verpflegung und Übernachtung berechnet werden, eignet sich der Reisekostenrechner besser.
Berechnungsformel der Kilometerpauschale
Anders als bei der Pendlerpauschale zählt bei Dienstreisen die gesamte gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt), nicht nur die einfache Entfernung.
Erstattung = gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg) × Kilometersatz
Beispielrechnung nach Fahrzeug und Strecke
Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Erstattungsbeträge für unterschiedliche Dienstfahrten mit PKW und Motorrad.
| Strecke | PKW (0,30 €/km) | Motorrad (0,20 €/km) |
|---|---|---|
| 50 km | 15,00 € | 10,00 € |
| 100 km | 30,00 € | 20,00 € |
| 250 km | 75,00 € | 50,00 € |
| 500 km | 150,00 € | 100,00 € |
Typische Anwendungsfälle für die Kilometerpauschale
Dienstreisen mit dem Privatwagen
Wer regelmäßig geschäftlich mit dem eigenen Auto unterwegs ist, kann die Erstattung schnell für die Reisekostenabrechnung vorausberechnen.
Selbstständige und Freiberufler
Bei Fahrten zu Kunden oder Terminen lässt sich die Pauschale direkt als Betriebsausgabe ansetzen, ohne Einzelbelege sammeln zu müssen.
Vergleich Pauschale vs. tatsächliche Kosten
Bei einem teuren oder verbrauchsstarken Fahrzeug kann sich der Nachweis der tatsächlichen Kosten anstelle der Pauschale lohnen.
Kontrolle der Arbeitgeber-Erstattung
Wer prüfen möchte, ob der Arbeitgeber die volle steuerfreie Pauschale zahlt, kann den Betrag hier gegenrechnen.
Häufige Fragen zur Kilometerpauschale
Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?
Die steuerfreie Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem eigenen PKW beträgt 2026 weiterhin 0,30 € pro Kilometer. Für Motorräder gilt ein Satz von 0,20 €/km. Diese Pauschale deckt alle fahrzeugbezogenen Kosten (Kraftstoff, Verschleiß, Versicherung) ab und kann vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ohne dass ein Einzelnachweis der Kosten erforderlich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Kilometer- und Pendlerpauschale?
Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen mit dem eigenen PKW und wird vom Arbeitgeber erstattet. Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist dagegen ein steuerlicher Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, den Arbeitnehmer in der Steuererklärung geltend machen können. Beide Pauschalen können nicht gleichzeitig für dieselbe Fahrt angewendet werden.
Kann ich höhere tatsächliche Kosten abrechnen?
Für die Steuererklärung können Arbeitnehmer statt der Pauschale auch die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, wenn diese höher sind. Dafür ist ein lückenloser Nachweis aller Kosten erforderlich. In der Praxis ist die Pauschale für die meisten Fahrzeuge ausreichend und einfacher zu handhaben.
Muss der Arbeitgeber die Kilometerpauschale zahlen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Reisekosten in Höhe der steuerfreien Pauschale. Die Erstattungspflicht und -höhe richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Erstattet der Arbeitgeber weniger als 0,30 €/km, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Was ist der Unterschied zwischen Kilometerpauschale-Rechner und Reisekostenrechner?
Der Kilometerpauschale-Rechner berechnet ausschließlich die reine Fahrtkostenerstattung für eine Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug. Der Reisekostenrechner geht weiter und addiert zusätzlich Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten, um die gesamten Kosten einer Dienstreise zu ermitteln. Wer die komplette Abrechnung einer mehrtägigen Geschäftsreise braucht, nutzt am besten den Reisekostenrechner.
Werden Mitfahrer bei der Kilometerpauschale berücksichtigt?
Für dienstlich mitgenommene Kollegen sieht das Bundesreisekostengesetz einen kleinen Mitnahmezuschlag zusätzlich zur regulären Kilometerpauschale vor. Ob und in welcher Höhe der eigene Arbeitgeber diesen Zuschlag zahlt, sollte im Zweifel im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der betrieblichen Reisekostenrichtlinie nachgeschaut werden, da die Regelungen je nach Arbeitgeber variieren können.
Kann ich die Kilometerpauschale auch für ein Fahrrad nutzen?
Für dienstliche Fahrten mit dem Fahrrad gibt es keine offizielle Kilometerpauschale nach dem Bundesreisekostengesetz, wie sie für PKW und Motorrad gilt. Manche Arbeitgeber erstatten dennoch freiwillig einen pauschalen Betrag pro Kilometer, dies liegt jedoch im Ermessen des Unternehmens.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem eigenen PKW oder Motorrad ist im Einkommensteuergesetz als Werbungskosten- bzw. Reisekostenpauschale verankert.
- § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG – Reisekosten — Gesetzliche Grundlage der Kilometerpauschale
- Bundesreisekostengesetz (BRKG) — Reisekostenerstattung im öffentlichen Dienst
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Aktuelle Kilometersätze und Reisekostenrecht
Die konkrete Erstattungshöhe durch den Arbeitgeber richtet sich nach dem individuellen Arbeits- oder Tarifvertrag. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.