Nebenkosten berechnen

Nebenkosten berechnen: Monatliche Betriebskosten und Warmmiete aus Kaltmiete und NK-Vorauszahlung sofort ermitteln

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.

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Nebenkosten-Rechner

Berechnen Sie Ihre monatlichen Nebenkosten und Gesamtmiete inklusive aller Betriebskosten

Grundmiete & Wohnfläche

Nebenkosten (monatlich)

Hausmeister, Treppenhausreinigung, Versicherungen

Warmwasser & Heizung

Kabelfernsehen, Gartenpflege, etc.

Nebenkosten gesamt

NaN

pro Monat

Warmmiete gesamt

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pro Monat

Preis pro m²

NaN

pro m²/Monat

Jährliche Gesamtkosten

NaN

Das entspricht NaN Nebenkosten pro Jahr

Nebenkosten verstehen und sparen

Die Nebenkosten, auch "zweite Miete" genannt, können einen erheblichen Teil Ihrer monatlichen Wohnkosten ausmachen. Unser Nebenkosten-Rechner hilft Ihnen dabei, alle Kosten zu erfassen und die tatsächliche Warmmiete zu berechnen.

Was gehört zu den Nebenkosten?

  • Umlagefähige Betriebskosten: Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung
  • Heizkosten: Warmwasser und Heizung (oft größter Posten)
  • Wasser & Abwasser: Frischwasser und Abwasserentsorgung
  • Müllentsorgung: Rest-, Bio-, Papier- und Wertstoffmüll
  • Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen

Durchschnittliche Nebenkosten in Deutschland

Laut Deutschem Mieterbund betragen die durchschnittlichen Nebenkosten etwa 2,17€ pro m² monatlich. Bei einer 60m² Wohnung entspricht das ca. 130€ pro Monat oder 1.560€ pro Jahr. In Großstädten können die Kosten höher liegen (2,50-3,00€ pro m²).

So setzen sich die Nebenkosten zusammen

Typische Verteilung der Nebenkosten:

  • Heizkosten: 40-50%
  • Wasser & Abwasser: 15-20%
  • Grundsteuer: 10-15%
  • Müllentsorgung: 5-10%
  • Hausmeister & Reinigung: 5-10%
  • Versicherungen: 5%
  • Sonstiges: 5-10%

Tipps zum Sparen bei Nebenkosten

  • Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung genau auf Fehler
  • Heizkosten senken durch richtiges Lüften und Heizen (bis zu 30% Ersparnis möglich)
  • Wassersparende Duschköpfe und Perlatoren nutzen
  • Stromanbieter vergleichen und wechseln
  • Müll richtig trennen, um Entsorgungskosten zu reduzieren
  • LED-Lampen im Treppenhaus können Stromkosten senken

Kaltmiete vs. Warmmiete

Kaltmiete (Grundmiete): Die reine Miete für die Wohnung ohne Nebenkosten.

Warmmiete: Kaltmiete plus alle Nebenkosten (Betriebskosten + Heizkosten). Dies ist der Betrag, den Sie tatsächlich monatlich zahlen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind durchschnittliche Nebenkosten?

In Deutschland liegen die durchschnittlichen Nebenkosten bei ca. 2,17€ pro m² und Monat. Bei einer 60m² Wohnung sind das etwa 130€ monatlich oder 1.560€ jährlich.

Was darf der Vermieter umlegen?

Der Vermieter darf nur Betriebskosten umlegen, die im § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Verwaltungskosten und Instandhaltung dürfen NICHT umgelegt werden.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter vorliegen. Verspätete Abrechnungen können unwirksam sein.

Kann ich gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen?

Ja, Sie haben 12 Monate Zeit, um gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen. Prüfen Sie die Abrechnung genau und lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten.

Was passiert bei einer Nachzahlung?

Wenn die tatsächlichen Nebenkosten höher sind als die monatliche Vorauszahlung, müssen Sie nachzahlen. Bei einer Überzahlung bekommen Sie Geld zurück. Die Vorauszahlung wird dann oft angepasst.

💡 Wie berechnet man die Warmmiete?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Warmmiete = Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung. Bei 800 € Kaltmiete und 220 € Nebenkosten ergibt das 1.020 € monatliche Warmmiete. Die Nebenkosten sind eine Vorauszahlung, die jährlich mit dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird.

Beispiel: 70 m² Wohnung

  • Kaltmiete: 800 €
  • Kalte Betriebskosten: ca. 3 €/m² = 210 €
  • Heizkosten: ca. 1,20 €/m² = 84 €
  • Warmmiete: ≈ 1.094 €

Umlagefähige Kosten (§ 2 BetrKV)

Heizung, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Kabel-/Antennenanschluss.

Nebenkosten nach Wohnungsgröße – Beispiele

Die Höhe der Nebenkosten hängt von Wohnfläche, Baujahr, energetischem Zustand und regionalen Preisen ab. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 2,50–3,00 €/m² für kalte Betriebskosten zzgl. 1,00–1,50 €/m² Heizkosten.

WohnflächeKaltmieteNebenkosten (ca.)Warmmiete
40 m²500 €170 €670 €
55 m²650 €235 €885 €
70 m²800 €295 €1.095 €
90 m²1.000 €380 €1.380 €
120 m²1.300 €505 €1.805 €

Nebenkostenabrechnung – wichtige Fristen & Rechte

Jährliche Abrechnungspflicht

Der Vermieter muss einmal pro Jahr über die tatsächlichen Betriebskosten abrechnen und die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.

Nachzahlung oder Erstattung

Weicht der tatsächliche Verbrauch von der Vorauszahlung ab, muss nachgezahlt werden (Unterdeckung) oder es gibt eine Rückerstattung (Überdeckung).

Nicht umlagefähige Kosten

Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen und Leerstandskosten darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen – diese trägt er selbst.

Widerspruchsrecht des Mieters

Mieter können der Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang widersprechen und Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen.

Häufige Fragen zu Nebenkosten

Wie berechnet man die Warmmiete?

Warmmiete = Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlung. Beispiel: 800 € Kaltmiete + 220 € Nebenkosten = 1.020 € Warmmiete monatlich.

Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

Nach § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung) zählen dazu u. a.: Heizung, Warmwasser, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart und Kabel-/Antennenanschluss.

Was sind typische Nebenkosten pro m² in Deutschland?

Der Bundesdurchschnitt liegt bei etwa 2,50–3,00 €/m² monatlich (kalte Betriebskosten), zzgl. Heizkosten von 1,00–1,50 €/m². Für eine 70-m²-Wohnung ergeben sich damit etwa 245–315 € Nebenkosten im Monat.

Was passiert, wenn die Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig war?

Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch mit den Vorauszahlungen verglichen. Bei einer Unterdeckung muss der Mieter nachzahlen, bei einer Überdeckung erhält er eine Rückerstattung.

Welche Kosten darf der Vermieter NICHT umlegen?

Nicht umlagefähig sind u. a.: Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Kosten für Leerstand sowie Bankgebühren. Diese muss der Vermieter selbst tragen.

Wie oft muss die Nebenkostenabrechnung erstellt werden?

Der Vermieter muss einmal jährlich abrechnen und die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen.

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