Miete & Nebenkosten berechnen
Wohnkosten berechnen: Kaltmiete, Nebenkosten, Strom und Internet zur Warmmiete addieren
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Miete & Nebenkosten-Rechner
Gesamtkosten Wohnen berechnen: Kaltmiete, Nebenkosten, Strom und Internet
💡 Was gehört alles zu den monatlichen Wohnkosten?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Gesamt-Wohnkosten = Kaltmiete + Nebenkosten (Betriebskosten) + Strom + Internet. Die reinen Nebenkosten nach BetrKV umfassen Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und weitere Posten – Strom und Internet zählen mietrechtlich nicht dazu.
Beispiel: 65 m² Wohnung
- Kaltmiete: 750 €
- Nebenkosten: 195 €
- Warmmiete: 945 €
- + Strom/Internet: ≈ 1.015 €
30-%-Regel für Wohnkosten
Faustregel: Wohnkosten sollten nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens ausmachen. In Großstädten liegt dieser Wert oft deutlich höher.
Dieser Rechner vs. Nebenkosten-Rechner: Hier geht es um die kompletten Gesamt-Wohnkosten (Warmmiete plus Strom, Internet & Co.) für die Haushaltsplanung – z. B. um vor dem Umzug die reale monatliche Belastung zu kennen. Willst du stattdessen nur die reine Betriebskostenabrechnung nach § 2 BetrKV nachrechnen oder eine Abrechnung des Vermieters prüfen, nutze den Nebenkosten-Rechner.
Gesamt-Wohnkosten – Beispielrechnungen
Die tatsächlichen monatlichen Wohnkosten liegen meist deutlich über der reinen Kaltmiete, sobald Nebenkosten und weitere laufende Posten wie Strom und Internet berücksichtigt werden.
| Kaltmiete | Nebenkosten | Warmmiete | + Strom/Internet |
|---|---|---|---|
| 500 € | 150 € | 650 € | ≈ 720 € |
| 750 € | 195 € | 945 € | ≈ 1.015 € |
| 1.000 € | 260 € | 1.260 € | ≈ 1.330 € |
| 1.400 € | 340 € | 1.740 € | ≈ 1.810 € |
Strom/Internet geschätzt mit ca. 70 € monatlich für einen Zwei-Personen-Haushalt.
Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung (BetrKV)
| Umlagefähig (Nebenkosten) | Nicht umlagefähig (eigene Kosten) |
|---|---|
| Heizung & Warmwasser | Strom |
| Wasser/Abwasser | Internet/Telefon |
| Müllabfuhr | Hausratversicherung |
| Hausmeister/Gartenpflege | Instandhaltungsrücklagen des Vermieters |
| Gebäudeversicherung, Grundsteuer | Verwaltungskosten des Vermieters |
Gesamt-Wohnkosten pro Person in einer WG aufteilen
In Wohngemeinschaften oder Mehrpersonen-Wohnungen werden die Gesamt-Wohnkosten meist entweder gleichmäßig pro Kopf oder anteilig nach Zimmerfläche aufgeteilt. Formel für die flächenanteilige Aufteilung: Anteil pro Zimmer = (Zimmerfläche ÷ Gesamtwohnfläche) × Gesamt-Wohnkosten.
| Wohnung (Gesamt-Wohnkosten ≈ 1.200 €) | Aufteilung pro Kopf (3 Personen) | Aufteilung nach Zimmerfläche |
|---|---|---|
| Zimmer A: 20 m² | 400 € | ≈ 343 € (bei 70 m² gesamt) |
| Zimmer B: 16 m² | 400 € | ≈ 274 € |
| Zimmer C: 14 m² | 400 € | ≈ 240 € |
Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Flur) sind hier vereinfacht anteilig in die 70 m² Gesamtwohnfläche eingerechnet.
Anwendungsfälle für den Miete-&-Nebenkosten-Rechner
Umzug realistisch budgetieren
Vor der Wohnungssuche zeigt der Rechner, welche Gesamtbelastung monatlich tatsächlich ansteht – nicht nur die in Anzeigen genannte Kaltmiete.
Verschiedene Wohnungsangebote vergleichen
Zwei Angebote mit unterschiedlicher Kaltmiete und Nebenkostenhöhe lassen sich durch die Gesamt-Wohnkosten fair miteinander vergleichen.
WG-Kosten fair aufteilen
Bei mehreren Bewohnern hilft die Berechnung, Miete und Nebenkosten nachvollziehbar nach Kopf oder Zimmerfläche aufzuteilen.
Haushaltsbudget planen
Die 30-%-Regel lässt sich direkt mit dem eigenen Nettoeinkommen abgleichen, um die Tragbarkeit einer Wohnung einzuschätzen.
Nebenkostenabrechnung einordnen
Wer die grobe Größenordnung der Betriebskosten kennt, erkennt eher, ob eine erhaltene Abrechnung plausibel ist – für die Detailprüfung empfiehlt sich der Nebenkosten-Rechner.
Häufige Fragen zu Miete und Nebenkosten
Was gehört zu den Nebenkosten?
Zu den Betriebskosten (Nebenkosten) gehören laut Betriebskostenverordnung: Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Aufzug und Gemeinschaftsbeleuchtung. Strom und Internet sind keine Nebenkosten im Mietrecht.
Wie hoch sollten Wohnkosten sein?
Als Faustregel gilt die 30-%-Regel: nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens für Wohnen ausgeben. In Großstädten wie München oder Berlin liegt dieser Wert oft deutlich höher. Die 50-30-20-Regel sieht für Grundbedürfnisse (inkl. Wohnen) 50 % vor.
Was ist der Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete?
Die Kaltmiete ist der Grundmietpreis ohne Betriebskosten. Die Warmmiete ist Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung (Heizung, Wasser etc.). In Mietanzeigen wird oft nur die Kaltmiete angegeben.
Wie prüfe ich die Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Prüfen: Sind alle Kosten umlagefähig? Stimmt der Verteilerschlüssel? Sind Belege vorhanden? Bei Fehlern kann innerhalb von 12 Monaten widersprochen werden.
Wie unterscheidet sich dieser Rechner vom Nebenkosten-Rechner?
Dieser Rechner ermittelt die kompletten monatlichen Gesamt-Wohnkosten (Warmmiete plus Strom, Internet und weitere Nebenkosten außerhalb der Betriebskostenabrechnung) für die Haushaltsplanung. Der separate Nebenkosten-Rechner fokussiert ausschließlich auf die Aufschlüsselung der umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV, z. B. um eine Nebenkostenabrechnung des Vermieters auf Plausibilität zu prüfen.
Was zählt zusätzlich zur Warmmiete bei den Gesamt-Wohnkosten?
Neben der Warmmiete fallen Strom, Internet/Telefon, ggf. GEZ-Beitrag und private Hausrat-/Haftpflichtversicherung an. Diese Posten sind keine Nebenkosten im mietrechtlichen Sinne, gehören aber zu den tatsächlichen monatlichen Wohnausgaben.
Wie berechnet man die anteiligen Wohnkosten pro Zimmer oder pro Person?
Bei einer WG oder Mehrpersonen-Wohnung teilt man die Gesamt-Wohnkosten entweder gleichmäßig durch die Anzahl der Bewohner oder nach Zimmerfläche auf: Anteil = (eigene Zimmerfläche ÷ Gesamtwohnfläche) × Gesamt-Wohnkosten. Gemeinschaftsflächen wie Küche und Bad werden dabei meist gleichmäßig auf alle Bewohner umgelegt.
Wie viel Prozent des Einkommens sollten Miete und Nebenkosten zusammen ausmachen?
Die gängige Faustregel besagt, dass die Warmmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) nicht mehr als 30 % des monatlichen Nettoeinkommens beanspruchen sollte. In teuren Großstädten wird dieser Wert häufig überschritten, was die finanzielle Flexibilität in anderen Bereichen einschränken kann.
Warum weicht die tatsächliche Nebenkostenvorauszahlung oft von der Jahresabrechnung ab?
Die monatliche Vorauszahlung basiert auf einer Schätzung des Vermieters, meist orientiert am Vorjahresverbrauch. Steigen Energiepreise oder ändert sich das Verbrauchsverhalten, kann die tatsächliche Jahresabrechnung höher oder niedriger ausfallen als die Summe der Vorauszahlungen – daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder Rückerstattung.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Welche Betriebskosten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Fristen und Rechte bei der Nebenkostenabrechnung ergeben sich aus § 556 BGB.
- Betriebskostenverordnung (BetrKV) – § 2 Aufstellung der Betriebskosten — Vollständige Liste umlagefähiger Nebenkosten
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten — Abrechnungsfrist und Nachzahlung/Erstattung
- Deutscher Mieterbund – Betriebskosten — Praxishinweise zur Nebenkostenabrechnung und Widerspruch
Regionale Durchschnittswerte für Nebenkosten und Energiepreise schwanken je nach Wohnort, Baujahr und energetischem Zustand des Gebäudes. Für die Prüfung einer konkreten Abrechnung empfiehlt sich der örtliche Mieterverein. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.