Miete & Nebenkosten berechnen
Wohnkosten berechnen: Kaltmiete, Nebenkosten, Strom und Internet zur Warmmiete addieren
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Miete & Nebenkosten-Rechner
Gesamtkosten Wohnen berechnen: Kaltmiete, Nebenkosten, Strom und Internet
💡 Was gehört alles zu den monatlichen Wohnkosten?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Gesamt-Wohnkosten = Kaltmiete + Nebenkosten (Betriebskosten) + Strom + Internet. Die reinen Nebenkosten nach BetrKV umfassen Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und weitere Posten – Strom und Internet zählen mietrechtlich nicht dazu.
Beispiel: 65 m² Wohnung
- Kaltmiete: 750 €
- Nebenkosten: 195 €
- Warmmiete: 945 €
- + Strom/Internet: ≈ 1.015 €
30-%-Regel für Wohnkosten
Faustregel: Wohnkosten sollten nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens ausmachen. In Großstädten liegt dieser Wert oft deutlich höher.
Gesamt-Wohnkosten – Beispielrechnungen
Die tatsächlichen monatlichen Wohnkosten liegen meist deutlich über der reinen Kaltmiete, sobald Nebenkosten und weitere laufende Posten wie Strom und Internet berücksichtigt werden.
| Kaltmiete | Nebenkosten | Warmmiete | + Strom/Internet |
|---|---|---|---|
| 500 € | 150 € | 650 € | ≈ 720 € |
| 750 € | 195 € | 945 € | ≈ 1.015 € |
| 1.000 € | 260 € | 1.260 € | ≈ 1.330 € |
| 1.400 € | 340 € | 1.740 € | ≈ 1.810 € |
Strom/Internet geschätzt mit ca. 70 € monatlich für einen Zwei-Personen-Haushalt.
Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung (BetrKV)
| Umlagefähig (Nebenkosten) | Nicht umlagefähig (eigene Kosten) |
|---|---|
| Heizung & Warmwasser | Strom |
| Wasser/Abwasser | Internet/Telefon |
| Müllabfuhr | Hausratversicherung |
| Hausmeister/Gartenpflege | Instandhaltungsrücklagen des Vermieters |
| Gebäudeversicherung, Grundsteuer | Verwaltungskosten des Vermieters |
Häufige Fragen zu Miete und Nebenkosten
Was gehört zu den Nebenkosten?
Zu den Betriebskosten (Nebenkosten) gehören laut Betriebskostenverordnung: Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Aufzug und Gemeinschaftsbeleuchtung. Strom und Internet sind keine Nebenkosten im Mietrecht.
Wie hoch sollten Wohnkosten sein?
Als Faustregel gilt die 30-%-Regel: nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens für Wohnen ausgeben. In Großstädten wie München oder Berlin liegt dieser Wert oft deutlich höher. Die 50-30-20-Regel sieht für Grundbedürfnisse (inkl. Wohnen) 50 % vor.
Was ist der Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete?
Die Kaltmiete ist der Grundmietpreis ohne Betriebskosten. Die Warmmiete ist Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung (Heizung, Wasser etc.). In Mietanzeigen wird oft nur die Kaltmiete angegeben.
Wie prüfe ich die Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Prüfen: Sind alle Kosten umlagefähig? Stimmt der Verteilerschlüssel? Sind Belege vorhanden? Bei Fehlern kann innerhalb von 12 Monaten widersprochen werden.
Wie unterscheidet sich dieser Rechner vom Nebenkosten-Rechner?
Dieser Rechner ermittelt die Gesamt-Wohnkosten (Warmmiete plus Strom/Internet) für die Haushaltsplanung. Der separate Nebenkosten-Rechner fokussiert auf die reine Aufschlüsselung der umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV, z. B. für die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung.
Was zählt zusätzlich zur Warmmiete bei den Gesamt-Wohnkosten?
Neben der Warmmiete fallen Strom, Internet/Telefon, ggf. GEZ-Beitrag und private Hausrat-/Haftpflichtversicherung an. Diese Posten sind keine Nebenkosten im mietrechtlichen Sinne, gehören aber zu den tatsächlichen monatlichen Wohnausgaben.