Mietkaution berechnen 2026

Mietkaution berechnen: Maximale Kaution nach § 551 BGB (3 × Kaltmiete) und Zinsertrag sofort ermitteln

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.

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Mietkaution-Rechner 2026

Maximale Kaution und Zinsertrag berechnen

Ohne Nebenkosten

Verzinsung gesetzlich vorgeschrieben

💡 Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Maximale Mietkaution = 3 × Nettokaltmiete (§ 551 BGB). Bei 800 € Kaltmiete sind maximal 2.400 € Kaution zulässig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt anlegen und verzinsen.

Zahlungsweise

  • Einmalzahlung möglich
  • Oder 3 gleiche Monatsraten (§ 551 BGB)
  • Erste Rate zu Mietbeginn fällig

Rückzahlung

In der Regel 3–6 Monate nach Auszug, zuzüglich der während der Mietzeit angefallenen Zinsen, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Mietkaution-Beispiele nach Kaltmiete

Die maximale Kaution ergibt sich direkt aus der vereinbarten Nettokaltmiete. Diese Tabelle zeigt die gesetzliche Obergrenze für gängige Mietniveaus:

NettokaltmieteRechnung (× 3)Max. Kaution
600 €600 € × 31.800 €
800 €800 € × 32.400 €
1.000 €1.000 € × 33.000 €
1.400 €1.400 € × 34.200 €

Wie die Kautionszinsen berechnet werden

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen (Mieterschutz bei Insolvenz) und marktüblich verzinsen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei Auszug zusätzlich zur Kaution ausgezahlt.

Zinsertrag = Kaution × ((1 + Zinssatz)^Mietjahre − 1)

Bei einer Kaution von 2.400 € (800 € Kaltmiete), 2 % Zinssatz p.a. und 3 Mietjahren ergibt sich beispielsweise ein Zinsertrag von rund 147 € – zusätzlich zur vollständigen Rückzahlung der Kaution.

Typische Anwendungsfälle für den Mietkautionsrechner

Vor Unterschrift des Mietvertrags prüfen

Vor der Anmietung lässt sich schnell kontrollieren, ob die vom Vermieter geforderte Kaution die gesetzliche 3-Monats-Grenze einhält.

Budgetplanung beim Umzug

Neben Kaution fallen Maklerprovision, Umzugskosten und ggf. Renovierungskosten an – die maximale Kautionshöhe hilft, die Umzugskosten realistisch zu kalkulieren.

Ratenzahlung der Kaution planen

Wer die Kaution in drei Monatsraten zahlen möchte, kann vorab die Höhe jeder einzelnen Rate berechnen.

Zinsanspruch bei Auszug prüfen

Beim Auszug lässt sich kontrollieren, ob der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen korrekt mit zurückgezahlt hat.

Vermieter-Perspektive: Kautionshöhe korrekt festlegen

Auch Vermieter können prüfen, welche Kautionshöhe bei einer geplanten Miete maximal zulässig ist, um keine unwirksame Klausel zu vereinbaren.

Vergleich Kautionsbürgschaft vs. Barkaution

Der berechnete Kautionsbetrag dient als Grundlage, um die laufenden Kosten einer Kautionsbürgschaft gegen die Kapitalbindung einer Barkaution abzuwägen.

Häufige Fragen zur Mietkaution

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die maximale Mietkaution ist gesetzlich auf 3 Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Vereinbarungen, die eine höhere Kaution vorsehen, sind unwirksam. Der Mieter kann auch eine zu viel gezahlte Kaution jederzeit zurückfordern. Schönheitsreparaturen oder andere Kosten dürfen nicht durch eine höhere Kaution abgesichert werden.

Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?

Ja, der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen und zu verzinsen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen gehören dem Mieter und werden bei Rückgabe der Kaution ausgezahlt. Üblich sind Sparkonten oder Festgeldkonten mit marktüblichem Zinssatz.

Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?

Der Vermieter hat nach Auszug des Mieters eine angemessene Prüfungsfrist von 3 bis 6 Monaten. In dieser Zeit kann er ausstehende Forderungen (Mietrückstände, Schäden, Betriebskostennachzahlungen) prüfen. Danach muss er die Kaution zuzüglich der angefallenen Zinsen zurückzahlen. Eine überlange Einbehaltung ist unzulässig.

Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?

Ja, § 551 BGB gestattet ausdrücklich die Zahlung der Kaution in drei gleichen monatlichen Raten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren in den folgenden zwei Monaten. Der Vermieter muss dies akzeptieren, auch wenn der Mietvertrag eine Einmalzahlung vorsieht.

Zählt die Kaltmiete oder die Warmmiete für die 3-Monats-Grenze?

Für die Berechnung der maximalen Mietkaution zählt ausschließlich die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Eine Kaution auf Basis der Warmmiete zu berechnen wäre unzulässig und würde die gesetzliche Obergrenze überschreiten.

Was passiert, wenn der Vermieter mehr als 3 Nettokaltmieten verlangt?

Eine Vereinbarung über eine höhere Kaution ist nach § 551 BGB unwirksam, allerdings nur in Höhe des überschießenden Betrags. Der Mieter zahlt zunächst formal die vereinbarte Summe, kann den zu viel gezahlten Anteil aber jederzeit zurückfordern – auch noch während der laufenden Mietzeit, ohne dass Verjährung droht, solange das Mietverhältnis besteht.

Welche Alternativen zur klassischen Barkaution gibt es?

Neben der Barkaution auf einem Kautionskonto sind eine Bürgschaft (z. B. durch Eltern oder eine Bank), eine Kautionsversicherung oder ein verpfändetes Sparbuch üblich. Bei einer Mietkautionsbürgschaft zahlt der Mieter meist eine jährliche Gebühr statt eine hohe Einmalsumme zu hinterlegen – das schont die Liquidität, verursacht aber laufende Kosten.

Darf der Vermieter die Kaution mit Nebenkostennachzahlungen verrechnen?

Ja, der Vermieter darf ausstehende und plausible Forderungen wie offene Nebenkosten, Mietrückstände oder Schadensersatzansprüche mit der Kaution verrechnen, muss dies aber konkret begründen und beziffern. Pauschale Einbehalte ohne Nachweis sind unzulässig und können vom Mieter gerichtlich angefochten werden.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Die maximale Höhe und Verzinsung der Mietkaution sind in § 551 BGB gesetzlich geregelt und gelten für Wohnraummietverhältnisse in ganz Deutschland.

Bei Streit über die Rückzahlung der Kaution helfen Mieterschutzvereine oder eine Rechtsberatung. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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