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Mietkaution-Rechner 2026

Maximale Kaution und Zinsertrag berechnen

Ohne Nebenkosten

Verzinsung gesetzlich vorgeschrieben

Häufige Fragen zur Mietkaution

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die maximale Mietkaution ist gesetzlich auf 3 Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Vereinbarungen, die eine höhere Kaution vorsehen, sind unwirksam. Der Mieter kann auch eine zu viel gezahlte Kaution jederzeit zurückfordern. Schönheitsreparaturen oder andere Kosten dürfen nicht durch eine höhere Kaution abgesichert werden.

Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?

Ja, der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen und zu verzinsen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen gehören dem Mieter und werden bei Rückgabe der Kaution ausgezahlt. Üblich sind Sparkonten oder Festgeldkonten mit marktüblichem Zinssatz.

Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?

Der Vermieter hat nach Auszug des Mieters eine angemessene Prüfungsfrist von 3 bis 6 Monaten. In dieser Zeit kann er ausstehende Forderungen (Mietrückstände, Schäden, Betriebskostennachzahlungen) prüfen. Danach muss er die Kaution zuzüglich der angefallenen Zinsen zurückzahlen. Eine überlange Einbehaltung ist unzulässig.

Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?

Ja, § 551 BGB gestattet ausdrücklich die Zahlung der Kaution in drei gleichen monatlichen Raten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren in den folgenden zwei Monaten. Der Vermieter muss dies akzeptieren, auch wenn der Mietvertrag eine Einmalzahlung vorsieht.

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