Mietpreisbremse-Rechner
Mietpreisbremse prüfen: Max. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete berechnen
Aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt
Häufige Fragen zur Mietpreisbremse
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Städten und Regionen, die von der jeweiligen Landesregierung als Gebiete mit Wohnungsmangel ausgewiesen wurden.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt in Bundesländern, die entsprechende Verordnungen erlassen haben. In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und anderen Ballungsräumen ist sie in vielen Städten aktiv. Ob Ihre Gemeinde betroffen ist, teilt Ihnen das zuständige Landesministerium mit.
Welche Wohnungen sind ausgenommen?
Ausnahmen gelten für: Neubauten (Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen und Wohnungen, bei denen die Vormiete bereits über dem Grenzwert lag (Bestandsschutz).
Wie mache ich Ansprüche geltend?
Sie müssen die Rüge schriftlich gegenüber dem Vermieter erklären. Nach der Rüge muss der Vermieter zu viel gezahlte Miete ab dem Folgemonat zurückzahlen. Für Zeiträume vor der Rüge besteht kein Rückforderungsanspruch.