Nebenkostenabrechnung anfechten: Deine Rechte als Mieter
Jede zweite Nebenkostenabrechnung enthält Fehler – laut Mieterbund. Welche Kosten zulässig sind, welche nicht, und wie du erfolgreich Widerspruch einlegst.
Inhalt
- 1.Was Vermieter abrechnen dürfen
- 2.Die häufigsten Fehler in Nebenkostenabrechnungen
- 3.Fristen beachten
Was Vermieter abrechnen dürfen
In der Nebenkostenverordnung (BetrKV) sind 17 umlagefähige Betriebskosten aufgeführt. Nur diese dürfen Vermieter auf Mieter umlegen – und nur wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
- Zulässig: Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister, Gebäudeversicherung
- Nicht zulässig: Instandhaltung, Verwaltungskosten, Reparaturen, Leerstandskosten
- Graubereich: Gartenpflege (zulässig), aber Neuanlage (nicht zulässig)
Die häufigsten Fehler in Nebenkostenabrechnungen
| Fehler | Häufigkeit | Was tun? |
|---|---|---|
| Falsche Verteilerschlüssel | Sehr häufig | Mit Mietvertrag abgleichen |
| Nicht umlagefähige Kosten abgerechnet | Häufig | BetrKV prüfen, Widerspruch |
| Falsche Fläche des Gesamtgebäudes | Häufig | Grundrisse und Hausunterlagen anfordern |
| Abrechnungszeitraum falsch | Mittel | Max. 12 Monate, rechtzeitig zugegangen |
| Vorauszahlungen nicht korrekt angerechnet | Häufig | Eigenbeleg der Zahlungen prüfen |
Fristen beachten
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums übermitteln. Kommt sie zu spät, verfällt der Anspruch auf Nachzahlung – das Guthaben muss aber trotzdem ausgezahlt werden. Mieter haben 12 Monate Zeit nach Erhalt der Abrechnung, um Widerspruch einzulegen.
Tipp
Belegeinsicht verlangen: Als Mieter hast du das Recht, alle Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Dies ist der erste Schritt, um Fehler aufzudecken. Kontaktiere den Deutschen Mieterbund (ca. 70 € Jahresbeitrag) – der prüft Abrechnungen kostenlos für Mitglieder.
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