Alltag5 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Mai 2026

Nebenkostenabrechnung anfechten: Deine Rechte als Mieter

Jede zweite Nebenkostenabrechnung enthält Fehler – laut Mieterbund. Welche Kosten zulässig sind, welche nicht, und wie du erfolgreich Widerspruch einlegst.

Inhalt

  1. 1.Was Vermieter abrechnen dürfen
  2. 2.Die häufigsten Fehler in Nebenkostenabrechnungen
  3. 3.Fristen beachten

Was Vermieter abrechnen dürfen

In der Nebenkostenverordnung (BetrKV) sind 17 umlagefähige Betriebskosten aufgeführt. Nur diese dürfen Vermieter auf Mieter umlegen – und nur wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

  • Zulässig: Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister, Gebäudeversicherung
  • Nicht zulässig: Instandhaltung, Verwaltungskosten, Reparaturen, Leerstandskosten
  • Graubereich: Gartenpflege (zulässig), aber Neuanlage (nicht zulässig)

Die häufigsten Fehler in Nebenkostenabrechnungen

FehlerHäufigkeitWas tun?
Falsche VerteilerschlüsselSehr häufigMit Mietvertrag abgleichen
Nicht umlagefähige Kosten abgerechnetHäufigBetrKV prüfen, Widerspruch
Falsche Fläche des GesamtgebäudesHäufigGrundrisse und Hausunterlagen anfordern
Abrechnungszeitraum falschMittelMax. 12 Monate, rechtzeitig zugegangen
Vorauszahlungen nicht korrekt angerechnetHäufigEigenbeleg der Zahlungen prüfen

Fristen beachten

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums übermitteln. Kommt sie zu spät, verfällt der Anspruch auf Nachzahlung – das Guthaben muss aber trotzdem ausgezahlt werden. Mieter haben 12 Monate Zeit nach Erhalt der Abrechnung, um Widerspruch einzulegen.

Tipp

Belegeinsicht verlangen: Als Mieter hast du das Recht, alle Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Dies ist der erste Schritt, um Fehler aufzudecken. Kontaktiere den Deutschen Mieterbund (ca. 70 € Jahresbeitrag) – der prüft Abrechnungen kostenlos für Mitglieder.

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