Midijob-Rechner 2026
Midijob-Rechner 2026: Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone von 520,01 € bis 2
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Midijob-Rechner 2026
Gleitzone von 520–2.000 € – reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer berechnen.
Ihre Angaben
Gleitzone: 520,01 € – 2.000,00 €/Monat
Position in der Gleitzone
Nettolohn (ca.)
SV-Ersparnis AN
Berechnung
Arbeitgeberseite:
Formel bpE: 1,3 × 1.200,00 – 156 = 1.404,00 €
Hinweis: In der Gleitzone (Midijob) zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber trägt seinen vollen Anteil. Die Rentenansprüche werden so berechnet, als würde der volle Beitrag gezahlt.
Häufige Fragen zum Midijob
Was ist ein Midijob und wie funktioniert die Gleitzone?
Ein Midijob bezeichnet eine Beschäftigung mit einem Bruttogehalt zwischen 520,01 € und 2.000 € pro Monat. In dieser Gleitzone zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitgeber seinen vollen Anteil entrichtet. Am unteren Ende (520 €) beträgt der AN-SV-Beitrag 0 %, am oberen Ende (2.000 €) den vollen Satz von ca. 20 %.
Wie wird das beitragspflichtige Entgelt berechnet?
Das beitragspflichtige Entgelt (bpE) für Arbeitnehmer im Midijob berechnet sich nach der Formel: bpE = 1,3 × Lohn − 156. Bei einem Gehalt von 1.200 € ergibt sich z. B. ein bpE von 1.404 €, auf das dann die normalen AN-SV-Sätze angewendet werden. Der Arbeitgeber zahlt seine Beiträge stets auf das volle Bruttogehalt.
Werden durch reduzierte Beiträge auch Rentenansprüche gemindert?
Nein – das ist ein wesentlicher Vorteil des Midijobs. Die Rentenansprüche werden so berechnet, als würde der volle Rentenbeitrag auf das tatsächliche Bruttogehalt entrichtet. Der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag zur vollen Rentenversicherung auf. Die Rentenansprüche bleiben also vollständig erhalten.
Was passiert, wenn das Gehalt 2.000 € überschreitet?
Sobald das Bruttogehalt dauerhaft 2.000 € überschreitet, endet die Gleitzone und es gelten die normalen Sozialversicherungsregeln. Der Arbeitnehmer zahlt dann den vollen AN-SV-Anteil auf das gesamte Gehalt. Bei vorübergehenden Überschreitungen (z. B. durch Einmalzahlungen) bleibt die Midijob-Regelung i. d. R. bestehen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Der Übergangsbereich (Midijob) nach § 20 Abs. 2 SGB IV erstreckt sich von 538,01 € bis 2.000 € Brutto pro Monat. In diesem Bereich zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge – der volle Beitragssatz greift erst ab 2.000 €.
- § 20 SGB IV – Übergangsbereich — Rechtsgrundlage Midijob
- Deutsche Rentenversicherung – Midijob — Beitragsberechnung
- Minijob-Zentrale – Übergangsbereich — Abgrenzung Mini/Midi
Die reduzierten SV-Beiträge im Midijob wirken sich später nur eingeschränkt auf Rentenansprüche aus. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.