Urlaubsgeld berechnen 2026
Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch 2026 berechnen: Resturlaub, Urlaubsabgeltung und Steuern
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
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Häufige Fragen zum Urlaubsgeld-Rechner
Hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Laut Statistik erhalten etwa 40–50 % aller Arbeitnehmer Urlaubsgeld. Im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Branchen ist die Zahlung verbreiteter.
Wie viel Urlaubsgeld ist üblich?
Die Höhe variiert stark: In tarifgebundenen Betrieben sind 50–100 % eines Monatsgehalts üblich. Die IG Metall sieht beispielsweise 72 % eines Monatsentgelts vor. Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es ein jährliches Urlaubsgeld von pauschal ca. 332 Euro. Manche Arbeitgeber zahlen auch einen fixen Betrag unabhängig vom Gehalt.
Wie wird der Resturlaubswert bei einer Kündigung berechnet?
Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub auszahlen (Urlaubsabgeltung). Die Formel lautet: Monatsgehalt ÷ 30 × Resturlaub in Tagen. Bei einem Gehalt von 3.000 € und 10 Resttagen ergibt das 3.000 ÷ 30 × 10 = 1.000 €. Dieser Betrag ist steuerpflichtig wie normales Gehalt.
Ist Urlaubsgeld steuerpflichtig?
Ja, Urlaubsgeld ist in Deutschland voll lohn- und einkommensteuerpflichtig sowie sozialversicherungspflichtig. Es wird im Monat der Auszahlung dem Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert. Der Nettobetrag kann je nach Steuerklasse und Gesamteinkommen erheblich variieren. Eine Pauschalsteuer wie beim Weihnachtsgeld ist nicht vorgesehen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tariflich geregelte Zusatzleistung – kein gesetzlicher Anspruch. Die Höhe variiert je nach Branche, Betrieb und Tarifvertrag zwischen 155 € pauschal und 100 % des Bruttomonatsgehalts.
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) — Rechtsgrundlage Urlaubsanspruch
- IG Metall – Urlaubsgeld nach Tarif — Tarifliche Urlaubsgelder
- DGB – Tarifverträge — Übersicht Tarifleistungen
Ob und in welcher Höhe Urlaubsgeld gezahlt wird, steht im individuellen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im geltenden Tarifvertrag. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.