Urlaubsgeld berechnen 2026
Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch 2026 berechnen: Resturlaub, Urlaubsabgeltung und Steuern
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
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💡 Wie viel Urlaubsgeld steht mir zu?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht – die Höhe richtet sich nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Üblich sind 50–100 % eines Monatsgehalts; im öffentlichen Dienst (TVöD) gilt ein fester Pauschalbetrag.
Wer typischerweise Anspruch hat
- Tarifgebundene Beschäftigte
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Arbeitnehmer mit vertraglicher Zusage
Steuerlich wie normales Gehalt
Urlaubsgeld wird voll versteuert und ist sozialversicherungspflichtig – anders als etwa manche pauschal versteuerten Sachbezüge.
Wie Urlaubsgeld und Resturlaubswert berechnet werden
Ist ein Prozentsatz oder fester Betrag vertraglich vereinbart, ergibt sich das Urlaubsgeld direkt daraus. Für die Auszahlung von nicht genommenem Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt eine eigene Formel:
Urlaubsgeld = Monatsgehalt × vereinbarter Prozentsatz
Urlaubsabgeltung = (Monatsgehalt ÷ 30) × Resturlaubstage
Beispielrechnung nach Branche und Regelung
Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 € ergeben sich je nach tariflicher Regelung folgende beispielhafte Urlaubsgeldbeträge.
| Regelung | Höhe | Betrag (bei 3.000 € Brutto) |
|---|---|---|
| Fester Pauschalbetrag (z. B. TVöD) | ca. 332 €/Jahr | 332 € |
| IG Metall (Beispiel) | 72 % Monatsentgelt | 2.160 € |
| Übliche Bandbreite | 50–100 % Monatsentgelt | 1.500 € – 3.000 € |
| Kein Anspruch (keine Regelung) | 0 € | 0 € |
Werte sind Beispiele zur Veranschaulichung, keine Prognose für den individuellen Anspruch. Die tatsächliche Höhe hängt vom jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab.
Wann der Urlaubsgeld-Rechner besonders hilfreich ist
Vor Vertragsverhandlungen
Bewerber können vorab abschätzen, wie viel ein zugesagtes Urlaubsgeld von z. B. 50 % eines Monatsgehalts konkret bedeutet.
Kündigung und Resturlaub
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeigt der Rechner, welcher Betrag für nicht genommenen Urlaub ausgezahlt werden muss.
Vergleich zwischen Arbeitgebern
Beim Jobwechsel hilft der Vergleich der jeweiligen Urlaubsgeld-Regelungen, das Gesamtpaket realistisch einzuschätzen.
Jahresplanung vor der Urlaubszeit
Wer sein Urlaubsbudget plant, kann mit dem erwarteten Urlaubsgeld realistischer kalkulieren.
Häufige Fragen zum Urlaubsgeld-Rechner
Hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ein Anspruch entsteht nur, wenn er im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Laut Statistik erhalten etwa 40–50 % aller Arbeitnehmer Urlaubsgeld. Im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Branchen ist die Zahlung verbreiteter.
Wie viel Urlaubsgeld ist üblich?
Die Höhe variiert stark: In tarifgebundenen Betrieben sind 50–100 % eines Monatsgehalts üblich. Die IG Metall sieht beispielsweise 72 % eines Monatsentgelts vor. Im öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es ein jährliches Urlaubsgeld von pauschal ca. 332 Euro. Manche Arbeitgeber zahlen auch einen fixen Betrag unabhängig vom Gehalt.
Wie wird der Resturlaubswert bei einer Kündigung berechnet?
Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub auszahlen (Urlaubsabgeltung). Die Formel lautet: Monatsgehalt ÷ 30 × Resturlaub in Tagen. Bei einem Gehalt von 3.000 € und 10 Resttagen ergibt das 3.000 ÷ 30 × 10 = 1.000 €. Dieser Betrag ist steuerpflichtig wie normales Gehalt.
Ist Urlaubsgeld steuerpflichtig?
Ja, Urlaubsgeld ist in Deutschland voll lohn- und einkommensteuerpflichtig sowie sozialversicherungspflichtig. Es wird im Monat der Auszahlung dem Bruttolohn hinzugerechnet und entsprechend versteuert. Der Nettobetrag kann je nach Steuerklasse und Gesamteinkommen erheblich variieren. Eine Pauschalsteuer wie beim Weihnachtsgeld ist nicht vorgesehen.
Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?
Der Auszahlungszeitpunkt richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Regelung. Häufig erfolgt die Auszahlung vor der Hauptreisezeit im Sommer (Mai bis Juli), teilweise auch anteilig zum jeweiligen Urlaubsantritt oder als jährliche Einmalzahlung zu einem festen Stichtag.
Was passiert mit dem Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit oder Elternzeit?
Während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt der Urlaubsgeldanspruch in der Regel bestehen, da das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht. Während der Elternzeit ruht dagegen meist auch der Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht – hier lohnt sich ein Blick in die konkrete vertragliche Regelung.
Muss Urlaubsgeld bei Teilzeitbeschäftigung anteilig gezahlt werden?
Ja, Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf eine anteilige Zahlung des Urlaubsgeldes im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit, sofern ein Anspruch auf Urlaubsgeld überhaupt besteht (Diskriminierungsverbot nach § 4 TzBfG). Bei halber Stundenzahl im Vergleich zu Vollzeit steht demnach auch nur das halbe Urlaubsgeld zu.
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld einseitig streichen?
Ist das Urlaubsgeld tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag fest zugesagt, kann der Arbeitgeber es nicht einfach einseitig streichen. Wurde die Zahlung dagegen jahrelang freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung geleistet, kann sich unter Umständen ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben, wenn kein ausdrücklicher Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart wurde.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tariflich geregelte Zusatzleistung – kein gesetzlicher Anspruch. Die Höhe variiert je nach Branche, Betrieb und Tarifvertrag zwischen 155 € pauschal und 100 % des Bruttomonatsgehalts.
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) — Rechtsgrundlage Urlaubsanspruch
- IG Metall – Urlaubsgeld nach Tarif — Tarifliche Urlaubsgelder
- DGB – Tarifverträge — Übersicht Tarifleistungen
Ob und in welcher Höhe Urlaubsgeld gezahlt wird, steht im individuellen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im geltenden Tarifvertrag. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.