Überstunden berechnen 2026
Überstunden-Rechner 2026: Stundenlohn aus Monatsgehalt ermitteln, Überstundenvergütung mit Zuschlag brutto und netto berechnen
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Überstunden berechnen 2026
Stundenlohn und Überstundenvergütung (brutto und netto) schnell ermitteln.
Ihre Angaben
Üblich: 25–50 %. Sonntags/Feiertags bis 125 % steuerfrei.
Brutto-Vergütung
Netto-Vergütung (ca.)
Berechnung
Formel Stundenlohn: 3.000,00 € ÷ (40 Std. × 52 ÷ 12) = 17,31 €/Std.
Hinweis: Der Nettobetrag ist eine Schätzung (ca. 37 % Abzüge durch Lohnsteuer und SV). Der tatsächliche Wert hängt von Steuerklasse, Gesamtgehalt und weiteren Faktoren ab. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
💡 Wie berechnet man die Vergütung für Überstunden?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Überstundenvergütung = Stundenlohn × Überstunden × (1 + Zuschlag %). Bei 17,31 € Stundenlohn (3.000 € Monatsgehalt, 40 Std./Woche), 5 Überstunden und 25 % Zuschlag ergibt sich eine Bruttovergütung von 108,19 €.
Übliche Zuschläge
- Reguläre Überstunde: 25–50 %
- Nachtarbeit: häufig 25 % (steuerfrei bis Grenzwert)
- Sonn-/Feiertagsarbeit: bis 125 % steuerfrei möglich
Kein Zuschlag garantiert
Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge – ein Anspruch muss sich aus Arbeits-, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.
Berechnungsformel für Überstunden
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: zunächst wird der Stundenlohn aus dem Monatsgehalt ermittelt, anschließend wird dieser mit der Anzahl der Überstunden und dem vereinbarten Zuschlag multipliziert.
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)
Überstundenvergütung = Stundenlohn × Überstunden × (1 + Zuschlag/100)
Beispielrechnung nach Zuschlagshöhe
Bei einem Stundenlohn von 17,31 € (3.000 € Monatsgehalt, 40 Std./Woche) und 5 geleisteten Überstunden ergeben sich je nach Zuschlag folgende Bruttovergütungen.
| Zuschlag | Beispiel-Anlass | Vergütung für 5 Std. (brutto) |
|---|---|---|
| 0 % | Kein vertraglicher Zuschlag | 86,55 € |
| 25 % | Übliche Regelung im Arbeitsvertrag | 108,19 € |
| 50 % | Tarifvertragliche Mehrarbeit | 129,83 € |
| 125 % | Sonn-/Feiertagsarbeit (steuerfrei möglich) | 194,74 € |
Typische Anwendungsfälle für den Überstunden-Rechner
Kontrolle der Lohnabrechnung
Wer prüfen möchte, ob der Arbeitgeber Überstunden korrekt mit dem vereinbarten Zuschlag abgerechnet hat, kann den Betrag hier nachrechnen.
Entscheidung: Auszahlung oder Freizeitausgleich
Der errechnete Bruttobetrag hilft abzuwägen, ob eine Barauszahlung oder der steuerneutrale Abbau über das Arbeitszeitkonto vorteilhafter ist.
Verhandlung von Zuschlagsregelungen
Vor Vertragsverhandlungen zeigt der Rechner konkret, welchen finanziellen Unterschied 25 % gegenüber 50 % Zuschlag im Alltag ausmachen.
Nachtarbeit und Sonderschichten
Bei Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlägen lässt sich schnell abschätzen, welcher Teil der Vergütung steuerfrei bleiben könnte (§ 3b EStG).
Häufige Fragen zum Überstunden-Rechner
Wie wird der Stundenlohn für Überstunden berechnet?
Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Bruttomonatsgehalt dividiert durch die monatliche Arbeitszeit. Diese berechnet sich als vertragliche Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 52/12 (Wochen pro Monat). Bei 40 Wochenstunden und 3.000 € Monatsgehalt ergibt sich z. B. ein Stundenlohn von 17,31 €.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Überstundenzuschlag?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Überstunden gibt es in Deutschland nicht automatisch. Ein Anspruch muss sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der betrieblichen Übung ergeben. Üblich sind Zuschläge von 25–50 %; für Sonn- und Feiertagsarbeit können bis zu 125 % steuerfrei sein.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Grundsätzlich sind Überstundenzuschläge steuerpflichtig. Ausnahmen gelten für Zuschläge auf Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG): Diese sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Grundlohn 50 € je Stunde nicht übersteigt.
Können Überstunden auch als Freizeitausgleich abgegolten werden?
Ja, Überstunden können statt mit Geld auch durch Freizeitausgleich (Abbau auf einem Arbeitszeitkonto) abgegolten werden. Diese Regelung ist häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Der Freizeitausgleich ist steuerneutral und daher für Arbeitnehmer oft vorteilhafter als eine Barauszahlung.
Wie berechnet man den Stundenlohn für Teilzeitkräfte?
Bei Teilzeit wird der Stundenlohn genauso berechnet wie bei Vollzeit: Bruttomonatsgehalt geteilt durch die individuelle monatliche Arbeitszeit (vertragliche Wochenstunden × 52/12). Da Teilzeitkräfte für die gleiche Tätigkeit den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte erhalten müssen (Diskriminierungsverbot nach § 4 TzBfG), ändert sich der Stundensatz durch die reduzierte Stundenzahl nicht.
Verfallen Überstunden nach einer bestimmten Zeit?
Überstunden können verfallen, wenn eine Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist – häufig 3 bis 6 Monate nach Entstehung. Ohne vertragliche Regelung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Arbeitnehmer sollten Überstunden daher zeitnah schriftlich dokumentieren und geltend machen, um Ansprüche nicht zu verlieren.
Wie werden Überstunden bei Schichtarbeit berechnet?
Bei Schichtarbeit gilt grundsätzlich dieselbe Berechnungslogik: Alle über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden zählen als Überstunden. Häufig wird die vertragliche Arbeitszeit hier jedoch über einen längeren Ausgleichszeitraum (z. B. ein Quartal) gemittelt, sodass erst am Ende dieses Zeitraums feststeht, wie viele echte Überstunden angefallen sind.
Was passiert mit Überstunden bei einer Kündigung?
Nicht abgebaute Überstunden müssen bei einer Kündigung grundsätzlich ausgezahlt werden, sofern der Arbeitsvertrag keine anderslautende Regelung (z. B. Abgeltung durch Pauschale) enthält. Der Arbeitgeber kann alternativ anbieten, die Überstunden während der Kündigungsfrist durch Freistellung abzubauen.