Überstunden berechnen 2026
Stundenlohn und Überstundenvergütung (brutto und netto) schnell ermitteln.
Ihre Angaben
Üblich: 25–50 %. Sonntags/Feiertags bis 125 % steuerfrei.
Brutto-Vergütung
Netto-Vergütung (ca.)
Berechnung
Formel Stundenlohn: 3.000,00 € ÷ (40 Std. × 52 ÷ 12) = 17,31 €/Std.
Hinweis: Der Nettobetrag ist eine Schätzung (ca. 37 % Abzüge durch Lohnsteuer und SV). Der tatsächliche Wert hängt von Steuerklasse, Gesamtgehalt und weiteren Faktoren ab. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Häufige Fragen zum Überstunden-Rechner
Wie wird der Stundenlohn für Überstunden berechnet?
Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Bruttomonatsgehalt dividiert durch die monatliche Arbeitszeit. Diese berechnet sich als vertragliche Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 52/12 (Wochen pro Monat). Bei 40 Wochenstunden und 3.000 € Monatsgehalt ergibt sich z. B. ein Stundenlohn von 17,31 €.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Überstundenzuschlag?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Überstunden gibt es in Deutschland nicht automatisch. Ein Anspruch muss sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der betrieblichen Übung ergeben. Üblich sind Zuschläge von 25–50 %; für Sonn- und Feiertagsarbeit können bis zu 125 % steuerfrei sein.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Grundsätzlich sind Überstundenzuschläge steuerpflichtig. Ausnahmen gelten für Zuschläge auf Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG): Diese sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Grundlohn 50 € je Stunde nicht übersteigt.
Können Überstunden auch als Freizeitausgleich abgegolten werden?
Ja, Überstunden können statt mit Geld auch durch Freizeitausgleich (Abbau auf einem Arbeitszeitkonto) abgegolten werden. Diese Regelung ist häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Der Freizeitausgleich ist steuerneutral und daher für Arbeitnehmer oft vorteilhafter als eine Barauszahlung.