Minijob-Rechner 2026
Monatsverdienst, AG-Kosten und Jahresverdienst für den 520-Euro-Job berechnen.
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Mindestlohn 2026: 12,82 €/Std.
Monatsverdienst
✓ Unter der Minijob-Grenze (520,00 €/Monat)
Übersicht
AG-Pauschalbeiträge (nur bei echtem Minijob)
Hinweis: Minijobber zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahme: freiwilliger RV-Eigenbeitrag von 3,6 %). Die Berechnung gilt für gewerbliche Minijobs. Abweichungen bei Haushaltsnahen Diensten möglich.
Häufige Fragen zum Minijob-Rechner
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 520 € pro Monat bzw. 6.240 € pro Jahr. Wer regelmäßig mehr verdient, verlässt die Minijob-Zone und wird sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gelegentliche Überschreitungen bis zu dreimal im Jahr sind unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge von ca. 30 %: Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 % und Unfallversicherung ca. 1,6 %. Dazu kommen Umlagen (U1/U2) und ggf. die Pauschsteuer von 2 %. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge.
Muss der Minijobber Steuern zahlen?
Minijobber zahlen keine Lohnsteuer, da der Arbeitgeber wahlweise eine Pauschsteuer von 2 % übernimmt. Alternativ kann die individuelle Besteuerung über die Lohnsteuerkarte erfolgen. In der Steuererklärung muss das Minijob-Einkommen in der Regel nicht angegeben werden, wenn der AG die Pauschsteuer abführt.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf den Minijob aus?
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 12,82 €/Stunde. Um die 520-€-Grenze nicht zu überschreiten, dürfen Minijobber maximal ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten (520 ÷ 12,82 ≈ 40,6 Std.). Werden mehr Stunden gearbeitet, muss das Gehalt entsprechend begrenzt oder die Beschäftigung angepasst werden.