Minijob-Rechner 2026

Minijob-Rechner 2026: Monatsverdienst, Arbeitgeberkosten und Jahresverdienst für den 520-Euro-Job sofort berechnen

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.

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Minijob-Rechner 2026

Monatsverdienst, AG-Kosten und Jahresverdienst für den 520-Euro-Job berechnen.

Ihre Angaben

Mindestlohn 2026: 12,82 €/Std.

Monatsverdienst

480,00

✓ Unter der Minijob-Grenze (520,00 €/Monat)

Übersicht

Monatsverdienst (brutto = netto)480,00
Jahresverdienst5.760,00

AG-Pauschalbeiträge (nur bei echtem Minijob)

Krankenversicherung (13 %)62,40
Rentenversicherung (15 %)72,00
Unfallversicherung (ca. 1,6 %)7,68
AG-Gesamtkosten622,08 €/Monat

Hinweis: Minijobber zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahme: freiwilliger RV-Eigenbeitrag von 3,6 %). Die Berechnung gilt für gewerbliche Minijobs. Abweichungen bei Haushaltsnahen Diensten möglich.

💡 Wie hoch ist die Minijob-Grenze und was zahlt der Arbeitgeber?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Die Minijob-Grenze liegt bei 520 € pro Monat (6.240 € pro Jahr). Der Minijobber erhält den vollen Betrag als Netto ausgezahlt, während der Arbeitgeber zusätzlich Pauschalabgaben von rund 30 % auf den Verdienst entrichtet.

Verdienstgrenzen

  • 520 €/Monat bzw. 6.240 €/Jahr
  • Mindestlohn 2026: 12,82 €/Std.
  • Max. ca. 40 Std./Monat bei Mindestlohn

Arbeitgeber-Pauschalabgaben

Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 %, Unfallversicherung ca. 1,6 % – zusammen rund 30 % des Verdienstes zusätzlich zum Minijob-Lohn.

Minijob-Beispiele nach Stundenlohn und Arbeitszeit

Der monatliche Verdienst und die Arbeitgeberkosten hängen direkt von Stundenlohn und geleisteten Stunden ab. Diese Tabelle zeigt typische Konstellationen:

Stundenlohn × Stunden/MonatMonatsverdienstAG-Gesamtkosten (ca. +30 %)
12,82 € × 40 Std.512,80 €≈ 667 €
13,00 € × 40 Std.520,00 €≈ 676 €
15,00 € × 30 Std.450,00 €≈ 585 €
10,00 € × 50 Std.500,00 €≈ 650 €

Solange der Monatsverdienst 520 € nicht übersteigt, bleibt die Beschäftigung ein Minijob – unabhängig von der genauen Stundenzahl.

Wie die Arbeitgeberkosten beim Minijob berechnet werden

Der Minijobber erhält den vereinbarten Lohn brutto für netto, da er selbst in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Der Arbeitgeber trägt jedoch zusätzliche Pauschalabgaben:

  1. Pauschale Krankenversicherung (13 %): Nur, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist.
  2. Pauschale Rentenversicherung (15 %): Wird auch bei Befreiung des Arbeitnehmers vom AG gezahlt.
  3. Umlagen und Unfallversicherung (ca. 1,6 % + U1/U2): Decken Krankheits- und Mutterschaftsrisiken sowie Berufsgenossenschaftsbeiträge ab.

AG-Gesamtkosten = Monatsverdienst + (Monatsverdienst × ca. 30 %)

Typische Anwendungsfälle für den Minijob-Rechner

Nebenjob neben Studium oder Hauptberuf

Studierende und Angestellte können prüfen, wie viele Stunden sie bei einem bestimmten Stundenlohn arbeiten dürfen, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Arbeitgeber: Personalkosten kalkulieren

Unternehmen können die tatsächlichen Gesamtkosten eines Minijobbers inklusive Pauschalabgaben realistisch in die Lohnkostenplanung einbeziehen.

Übergang zum Midijob prüfen

Wer regelmäßig mehr als 520 € verdienen möchte, kann anhand des Rechners abschätzen, ab wann der Wechsel in den Übergangsbereich (Midijob) sinnvoll wird.

Haushaltsnahe Minijobs (Putzhilfe, Babysitting)

Auch private Arbeitgeber im Haushalt können die Kosten für einen Minijob im Privathaushalt kalkulieren, wobei hier abweichende, niedrigere Pauschalabgaben gelten.

Kombination mehrerer Minijobs

Wer mehrere kleine Nebentätigkeiten ausübt, sollte die Summe aller Verdienste im Blick behalten, um ungewollt sozialversicherungspflichtig zu werden.

Rentenanspruch durch Aufstockung einschätzen

Minijobber, die freiwillig den Rentenversicherungsbeitrag aufstocken, können den Effekt auf ihren Nettoverdienst und künftigen Rentenanspruch abwägen.

Häufige Fragen zum Minijob-Rechner

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 520 € pro Monat bzw. 6.240 € pro Jahr. Wer regelmäßig mehr verdient, verlässt die Minijob-Zone und wird sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gelegentliche Überschreitungen bis zu dreimal im Jahr sind unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich.

Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge von ca. 30 %: Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 % und Unfallversicherung ca. 1,6 %. Dazu kommen Umlagen (U1/U2) und ggf. die Pauschsteuer von 2 %. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge.

Muss der Minijobber Steuern zahlen?

Minijobber zahlen keine Lohnsteuer, da der Arbeitgeber wahlweise eine Pauschsteuer von 2 % übernimmt. Alternativ kann die individuelle Besteuerung über die Lohnsteuerkarte erfolgen. In der Steuererklärung muss das Minijob-Einkommen in der Regel nicht angegeben werden, wenn der AG die Pauschsteuer abführt.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf den Minijob aus?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 12,82 €/Stunde. Um die 520-€-Grenze nicht zu überschreiten, dürfen Minijobber maximal ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten (520 ÷ 12,82 ≈ 40,6 Std.). Werden mehr Stunden gearbeitet, muss das Gehalt entsprechend begrenzt oder die Beschäftigung angepasst werden.

Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?

Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. einen Midijob im Übergangsbereich (bis 2.000 € Brutto), bei dem Arbeitnehmer reduzierte, aber steigende Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (max. 2 Monate im Jahr) bis zum Doppelten der Grenze ist unschädlich.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Ja, aber die Verdienste aus mehreren Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Minijob-Grenze, werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig – mit Ausnahme eines einzigen Minijobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, der weiterhin abgabenfrei bleiben kann.

Erwerbe ich als Minijobber Rentenansprüche?

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und können sich davon befreien lassen (Verzicht auf die Aufstockung). Ohne Befreiung zahlen sie einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung, wodurch volle Pflichtbeitragszeiten und ein höherer Rentenanspruch entstehen – inklusive Anspruch auf Riester-Förderung und Reha-Leistungen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Die Verdienstgrenze liegt bei 520 € pro Monat bzw. 6.240 € pro Jahr; der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 12,82 € pro Stunde.

Wer die 520-€-Grenze überschreitet, gilt als Midijobber (Übergangsbereich bis 2.000 € Brutto) mit abweichenden, steigenden Sozialversicherungsbeiträgen. Bei mehreren Minijobs gelten Sonderregeln zur Zusammenrechnung. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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