Krankenkassenbeitrag berechnen 2026
GKV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – KV und PV schnell berechnen
Beitragssätze 2026 im Überblick
KV: Allgemeiner Beitrag 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 1,7 %) → je Hälfte AN/AG
PV: AG 1,8 %, AN mit Kindern 1,8 %, AN ohne Kinder (ab 23 J.) 2,4 %
BBG KV/PV 2026: 5.512,50 €/Monat – darüber kein weiterer Beitrag
Häufige Fragen zum Krankenkassenbeitrag
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 2026 einheitlich 14,6 % des Bruttogehalts. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,3 %. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (Durchschnitt 2026: ca. 1,7 %), der ebenfalls hälftig geteilt wird. Der Arbeitnehmer zahlt also ca. 8,15 % des Bruttolohns für die Krankenversicherung.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2026 monatlich 5.512,50 €. Einkommensanteile über dieser Grenze werden nicht mehr verbeitragt. Ein Arbeitnehmer mit 7.000 € Bruttogehalt zahlt also nur auf 5.512,50 € GKV-Beiträge.
Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2026 insgesamt 3,6 % (mit Kindern) bzw. 4,2 % (kinderlose Versicherte ab 23 Jahren). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag, wobei Kinderlose einen Zuschlag von 0,6 % alleine tragen. In Sachsen zahlt der AN 0,5 % mehr als anderswo.
Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht und beitragsabhängig vom Einkommen. Die private Krankenversicherung (PKV) steht Arbeitnehmern mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: ca. 69.300 € p.a.) offen und berechnet Beiträge nach Alter und Gesundheitszustand. In der PKV sind Selbstständige und Beamte häufig versichert.