Kapitalertragsteuer berechnen 2026

Kapitalertragsteuer 2026 berechnen: Abgeltungsteuer (25 %), Soli und Kirchensteuer auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.

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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnen

Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne

Sparerpauschbetrag 2026

Ledig: 1.000 € pro Jahr – Erträge bis zu diesem Betrag steuerfrei

Verheiratet: 2.000 € pro Jahr gemeinsam

Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen!

💡 Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % zzgl. 5,5 % Soli darauf — effektiv 26,375 % (ohne Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren).

Sparerpauschbetrag

  • Ledig: 1.000 €/Jahr steuerfrei
  • Verheiratet: 2.000 €/Jahr steuerfrei

Was zählt dazu?

Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Fondsausschüttungen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.

So wird die Kapitalertragsteuer berechnet

Die Berechnung nach § 32d EStG erfolgt in mehreren Schritten:

  • Steuerpflichtiger Ertrag = Kapitalertrag − Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €)
  • Abgeltungsteuer = steuerpflichtiger Ertrag × 25 %
  • Solidaritätszuschlag = Abgeltungsteuer × 5,5 %
  • Kirchensteuer (falls zutreffend) = Abgeltungsteuer × 8 % oder 9 %, je nach Bundesland

Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine effektive Gesamtbelastung von 26,375 % auf den steuerpflichtigen Teil der Kapitalerträge. Die Bank behält diesen Betrag in der Regel automatisch ein (Quellensteuerprinzip), sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag hinterlegt ist.

Beispielrechnungen zur Kapitalertragsteuer

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft die Steuerlast bei unterschiedlichen Kapitalerträgen (ledig, ohne Kirchensteuer).

Kapitalertrag bruttoSteuerpflichtiger AnteilSteuer gesamt (26,375 %)Netto-Ertrag
800 €0 € (unter Freibetrag)0,00 €800,00 €
1.500 €500 €131,88 €1.368,12 €
3.000 €2.000 €527,50 €2.472,50 €
5.000 €4.000 €1.055,00 €3.945,00 €
10.000 €9.000 €2.373,75 €7.626,25 €

Berechnung mit 1.000 € Sparerpauschbetrag (Ledige) und effektiv 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf), ohne Kirchensteuer.

Anwendungsfälle für den Kapitalertragsteuer-Rechner

Depot-Gesamtsteuerlast abschätzen

Anleger mit mehreren Erträgen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) können die gesamte Jahressteuerlast auf alle Kapitalerträge zusammen ermitteln.

Freistellungsauftrag optimal verteilen

Bei mehreren Banken oder Depots hilft die Berechnung, den Sparerpauschbetrag gezielt dort zu platzieren, wo die höchsten Erträge zu erwarten sind.

Tagesgeld- und Festgeldzinsen versteuern

Sparer sehen direkt, wie viel von den Zinserträgen eines Tagesgeld- oder Festgeldkontos tatsächlich netto übrig bleibt.

Kirchensteuerpflicht einbeziehen

Kirchenmitglieder können den zusätzlichen Abzug von 8 % oder 9 % auf die Abgeltungsteuer in ihre Ertragsplanung einbeziehen.

Auslandsdepots korrekt versteuern

Wer bei einer ausländischen Bank ohne automatischen deutschen Steuerabzug investiert, kann die selbst zu erklärende Steuerlast vorab berechnen.

Kapitalertragsteuer, Dividenden oder Aktienrendite?

Dieser Rechner ermittelt die Steuerlast auf beliebige Kapitalerträge insgesamt (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Wer speziell die Netto-Dividende einzelner Aktien oder den Kapitalbedarf für eine Wunschdividende berechnen möchte, findet dies im Dividendenrechner. Für die reine Wertentwicklung einer Aktienanlage (Rendite, CAGR) ohne Steuerbetrachtung eignet sich der Aktien-Rendite-Rechner.

Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne). Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer sowie ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %). Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine effektive Belastung von 26,375 %.

Was ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Erträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen!

Was zählt zu Kapitalerträgen?

Steuerpflichtige Kapitalerträge umfassen: Zinsen aus Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren (Aktien, ETFs, Anleihen), Erträge aus Fonds-Ausschüttungen und Vorabpauschalen.

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Sie wird zum Jahresbeginn fällig und basiert auf dem Basiszins × 70 % des Fondswerts. 2026 beträgt der Basiszins ca. 2,29 %. Ausschüttungen im Vorjahr werden angerechnet.

Wie wird die Kapitalertragsteuer konkret berechnet?

Formel: Steuerpflichtiger Ertrag = Kapitalertrag − Sparerpauschbetrag (1.000 €/2.000 €). Darauf werden 25 % Abgeltungsteuer erhoben, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer und, bei Kirchenmitgliedschaft, 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.

Wer zieht die Kapitalertragsteuer ein?

In der Regel führt die depotführende Bank oder das Kreditinstitut die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab, sobald Kapitalerträge anfallen (Quellensteuerprinzip). Bei ausländischen Depots ohne deutschen Steuerabzug müssen die Erträge selbst in der Steuererklärung angegeben werden.

Lohnt sich die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung trotzdem?

Ja, über die sogenannte Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, ob der persönliche Einkommensteuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 %. Das betrifft vor allem Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags oder mit sehr niedrigem Grenzsteuersatz.

Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde?

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die volle Abgeltungsteuer auch innerhalb des Sparerpauschbetrags ab. Der zu viel gezahlte Betrag kann jedoch über die Einkommensteuererklärung durch die Anlage KAP zurückgeholt werden.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag – effektiv 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete) bleibt jährlich steuerfrei.

Der Freistellungsauftrag muss aktiv beim Kreditinstitut gestellt werden. Bei Auslandsdepots gilt die Steuer nicht automatisch; die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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