Kapitalertragsteuer berechnen 2026

Kapitalertragsteuer 2026 berechnen: Abgeltungsteuer (25 %), Soli und Kirchensteuer auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.

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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnen

Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne

Sparerpauschbetrag 2026

Ledig: 1.000 € pro Jahr – Erträge bis zu diesem Betrag steuerfrei

Verheiratet: 2.000 € pro Jahr gemeinsam

Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen!

Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne). Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer sowie ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %).

Was ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Erträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen!

Was zählt zu Kapitalerträgen?

Steuerpflichtige Kapitalerträge umfassen: Zinsen aus Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren (Aktien, ETFs, Anleihen), Erträge aus Fonds-Ausschüttungen und Vorabpauschalen.

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Sie wird zum Jahresbeginn fällig und basiert auf dem Basiszins × 70 % des Fondswerts. 2026 beträgt der Basiszins ca. 2,29 %. Ausschüttungen im Vorjahr werden angerechnet.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag – effektiv 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete) bleibt jährlich steuerfrei.

Der Freistellungsauftrag muss aktiv beim Kreditinstitut gestellt werden. Bei Auslandsdepots gilt die Steuer nicht automatisch; die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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