Kapitalertragsteuer berechnen 2026
Kapitalertragsteuer 2026 berechnen: Abgeltungsteuer (25 %), Soli und Kirchensteuer auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
Kapitalertragsteuer-Rechner 2026
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnen
Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne
Sparerpauschbetrag 2026
•Ledig: 1.000 € pro Jahr – Erträge bis zu diesem Betrag steuerfrei
•Verheiratet: 2.000 € pro Jahr gemeinsam
•Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen!
Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne). Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer sowie ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %).
Was ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Erträge bis zu dieser Grenze sind steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen!
Was zählt zu Kapitalerträgen?
Steuerpflichtige Kapitalerträge umfassen: Zinsen aus Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren (Aktien, ETFs, Anleihen), Erträge aus Fonds-Ausschüttungen und Vorabpauschalen.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs. Sie wird zum Jahresbeginn fällig und basiert auf dem Basiszins × 70 % des Fondswerts. 2026 beträgt der Basiszins ca. 2,29 %. Ausschüttungen im Vorjahr werden angerechnet.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag – effektiv 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete) bleibt jährlich steuerfrei.
- § 32d EStG – Abgeltungsteuer — Rechtsgrundlage Kapitalertragsteuer
- BMF – Abgeltungsteuer — Erläuterungen zu Freistellungsauftrag
- BaFin – Anlegerinformationen — Kapitalanlagen und Besteuerung
Der Freistellungsauftrag muss aktiv beim Kreditinstitut gestellt werden. Bei Auslandsdepots gilt die Steuer nicht automatisch; die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.