Lohnsteuer berechnen 2026
Lohnsteuer 2026 berechnen: Monatliche Lohnsteuer, Soli und alle Sozialabgaben nach Steuerklasse
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
💡 Wie viel Lohnsteuer zieht mein Arbeitgeber ab?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Die Lohnsteuer richtet sich nach dem progressiven Einkommensteuertarif, angewendet auf das um Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale reduzierte Jahresbrutto, und wird je nach Steuerklasse (I–VI) unterschiedlich verteilt.
Wichtigste Pauschbeträge
- Werbungskostenpauschale: 1.230 €/Jahr
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €/Jahr
Zusätzliche Abzüge
Soli (5,5 % über Freigrenze), ggf. Kirchensteuer (9 %) sowie Sozialversicherung: RV 9,3 %, KV ca. 7,3–8,3 %, PV 1,7–2,05 %, AV 1,3 %.
So wird die Lohnsteuer berechnet
Die Berechnung folgt mehreren Schritten, die auf dem amtlichen Lohnsteuertarif nach § 39b EStG basieren:
- Zu versteuerndes Einkommen = Jahresbrutto − Werbungskostenpauschale (1.230 €) − Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €)
- Einkommensteuer wird nach dem progressiven Tarif mit Grundfreibetrag und mehreren Progressionszonen berechnet
- Steuerklassenfaktor passt die Steuerlast an die gewählte Steuerklasse an (z. B. günstigerer Faktor in Klasse III, höherer in Klasse V/VI)
- Solidaritätszuschlag = 5,5 % der Jahres-Einkommensteuer, sofern diese über der Freigrenze von 18.130 € liegt
- Kirchensteuer (falls zutreffend) = 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland
Vom Bruttogehalt werden zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen, um das monatliche Nettogehalt zu ermitteln.
Beispielrechnungen zur Lohnsteuer
Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte monatliche Lohnsteuerbeträge in Steuerklasse I bei unterschiedlichem Bruttogehalt (ohne Kirchensteuer).
| Monatsbrutto | Steuerklasse | Größenordnung Lohnsteuer/Monat |
|---|---|---|
| 2.500 € | I | niedriger dreistelliger Bereich |
| 3.500 € | I | mittlerer dreistelliger Bereich |
| 3.500 € | III | deutlich reduziert ggü. Klasse I |
| 3.500 € | V | deutlich erhöht ggü. Klasse I |
| 5.000 € | I | oberer dreistelliger bis vierstelliger Bereich |
| 6.500 € | VI | höchster Abzug (Zweitjob ohne Freibeträge) |
Die exakten Beträge hängen von individuellen Freibeträgen, Kinderfreibeträgen und weiteren Faktoren ab. Nutzen Sie den Rechner oben für eine genaue Berechnung Ihres Falls.
Anwendungsfälle für den Lohnsteuer-Rechner
Nettogehalt vor Gehaltsverhandlung schätzen
Vor einem Vorstellungsgespräch oder einer Gehaltsverhandlung lässt sich schnell abschätzen, wie viel von einem Bruttoangebot netto übrig bleibt.
Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren prüfen
Verheiratete können vergleichen, wie sich die Kombinationen III/V, IV/IV oder das Faktorverfahren auf die monatliche Lohnsteuer beider Partner auswirken.
Auswirkung eines Zweitjobs berechnen
Wer neben dem Hauptjob eine Nebenbeschäftigung mit Steuerklasse VI aufnimmt, kann den zusätzlichen Steuerabzug im Voraus kalkulieren.
Gehaltsabrechnung nachvollziehen
Arbeitnehmer können die auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Abzüge für Lohnsteuer, Soli und Sozialversicherung nachvollziehen und Abweichungen erkennen.
Kirchensteuerpflicht einbeziehen
Kirchenmitglieder sehen direkt, wie stark sich die zusätzliche Kirchensteuer von 8 % oder 9 % der Lohnsteuer auf das monatliche Nettoeinkommen auswirkt.
Lohnsteuer, Brutto-Netto oder Steuererstattung?
Dieser Rechner zeigt den monatlichen Lohnsteuerabzug direkt vom Gehalt. Für die vollständige Nettogehalt-Berechnung inklusive aller Sozialabgaben nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner. Wer wissen möchte, ob sich am Jahresende eine Rückzahlung vom Finanzamt ergibt, weil im Jahresverlauf zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, findet dies im Steuererstattungs-Rechner.
Häufige Fragen zur Lohnsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie monatlich direkt vom Lohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Am Jahresende gleicht die Einkommensteuererklärung die tatsächliche Steuerlast ab – es gibt Erstattungen oder Nachzahlungen.
Was sind Lohnsteuerklassen?
Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe des Steuerabzugs. Klasse I: Singles. II: Alleinerziehende. III: Verheiratete mit höherem Einkommen. IV: Verheiratete gleich. V: Verheirateter Teil mit niedrigerem Einkommen. VI: Zweitjob.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Steuerpflichtige mit einem sehr hohen Einkommen (Freigrenze: 18.130 € ESt/Jahr). Die große Mehrheit der Arbeitnehmer zahlt keinen Soli mehr.
Was sind Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Arbeitnehmer zahlen: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung ca. 7,3–8,3 % (je nach Kasse), Pflegeversicherung 1,7 % (+ 0,35 % für Kinderlose), Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Je die Hälfte trägt der Arbeitgeber.
Wie wird die Lohnsteuer aus dem Bruttogehalt berechnet?
Grundlage ist das zu versteuernde Jahresbrutto abzüglich Werbungskostenpauschale (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €). Auf dieses zu versteuernde Einkommen wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet, anschließend je nach Steuerklasse mit einem Faktor multipliziert und durch 12 geteilt, um die monatliche Lohnsteuer zu erhalten.
Warum ist die Lohnsteuer in Steuerklasse V höher als in Klasse III?
Bei Ehepaaren mit den Steuerklassen III/V wird die gemeinsame Steuerlast ungleich verteilt: Klasse III erhält einen niedrigeren, Klasse V einen deutlich höheren Steuerabzug, um in Summe in etwa die gemeinsame Jahressteuerschuld vorab abzudecken. Bei der Steuererklärung wird dies über die Zusammenveranlagung ausgeglichen.
Kann ich die Lohnsteuerklasse wechseln?
Ja, verheiratete oder verpartnerte Paare können die Steuerklassenkombination beim Finanzamt wechseln, üblicherweise einmal jährlich. Sinnvoll ist ein Wechsel z. B. bei deutlich unterschiedlichem Einkommen (III/V) oder bei ähnlichem Einkommen (IV/IV oder IV/IV mit Faktorverfahren).
Was passiert mit zu viel gezahlter Lohnsteuer?
Wurde übers Jahr zu viel Lohnsteuer einbehalten, etwa durch Werbungskosten über dem Pauschbetrag oder schwankendes Einkommen, wird die Differenz nach Abgabe der Einkommensteuererklärung als Steuererstattung vom Finanzamt zurückgezahlt.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Berechnung folgt dem Lohnsteuertarif nach § 39b EStG unter Berücksichtigung der Steuerklassen I–VI. Grundfreibetrag, Progressionszonen und Solidaritätszuschlag entsprechen den offiziellen Werten des Bundesministeriums der Finanzen für 2026.
- Bundesministerium der Finanzen – Lohnsteuer — Tarifgrundlagen, Freibeträge
- Bundeszentralamt für Steuern – Lohnsteuertabellen — Steuerklassen I–VI, Faktorverfahren
- Bundesministerium der Finanzen – Grundtabelle — Offizieller Lohn- und Einkommensteuerrechner
Die Lohnsteuer wird jährlich an neue Grundfreibeträge und Progressionszonen angepasst. Alle Werte werden bei Gesetzesänderungen überprüft. Für individuelle Anfragen empfehlen wir das Finanzamt oder einen Steuerberater. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.