Lohnsteuer berechnen 2026
Lohnsteuer 2026 berechnen: Monatliche Lohnsteuer, Soli und alle Sozialabgaben nach Steuerklasse
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
Häufige Fragen zur Lohnsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie monatlich direkt vom Lohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Am Jahresende gleicht die Einkommensteuererklärung die tatsächliche Steuerlast ab – es gibt Erstattungen oder Nachzahlungen.
Was sind Lohnsteuerklassen?
Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe des Steuerabzugs. Klasse I: Singles. II: Alleinerziehende. III: Verheiratete mit höherem Einkommen. IV: Verheiratete gleich. V: Verheirateter Teil mit niedrigerem Einkommen. VI: Zweitjob.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Steuerpflichtige mit einem sehr hohen Einkommen (Freigrenze: 18.130 € ESt/Jahr). Die große Mehrheit der Arbeitnehmer zahlt keinen Soli mehr.
Was sind Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Arbeitnehmer zahlen: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung ca. 7,3–8,3 % (je nach Kasse), Pflegeversicherung 1,7 % (+ 0,35 % für Kinderlose), Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Je die Hälfte trägt der Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Berechnung folgt dem Lohnsteuertarif nach § 39b EStG unter Berücksichtigung der Steuerklassen I–VI. Grundfreibetrag, Progressionszonen und Solidaritätszuschlag entsprechen den offiziellen Werten des Bundesministeriums der Finanzen für 2026.
- Bundesministerium der Finanzen – Lohnsteuer — Tarifgrundlagen, Freibeträge
- Bundeszentralamt für Steuern – Lohnsteuertabellen — Steuerklassen I–VI, Faktorverfahren
- Bundesministerium der Finanzen – Grundtabelle — Offizieller Lohn- und Einkommensteuerrechner
Die Lohnsteuer wird jährlich an neue Grundfreibeträge und Progressionszonen angepasst. Alle Werte werden bei Gesetzesänderungen überprüft. Für individuelle Anfragen empfehlen wir das Finanzamt oder einen Steuerberater. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.