Kirchensteuer berechnen 2026

Kirchensteuer 2026 berechnen: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) der Lohnsteuer

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.

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Kirchensteuer-Rechner 2026

Kirchensteuer auf Lohnsteuer oder Einkommensteuer berechnen

Jahresbetrag aus Lohnsteuerbescheinigung / Steuerbescheid

BundeslandKirchensteuersatz
Bayern8 %
Baden-Württemberg8 %
Berlin9 %
Brandenburg9 %
Bremen9 %
Hamburg9 %
Hessen9 %
Mecklenburg-Vorpommern9 %
Niedersachsen9 %
Nordrhein-Westfalen9 %
Rheinland-Pfalz9 %
Saarland9 %
Sachsen9 %
Sachsen-Anhalt9 %
Schleswig-Holstein9 %
Thüringen9 %

💡 Wie hoch ist die Kirchensteuer in meinem Bundesland?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Lohn-/Einkommensteuer, in allen übrigen 14 Bundesländern 9 %. Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Kirche gezahlt.

Bemessungsgrundlage

  • Lohnsteuer (Arbeitnehmer)
  • Einkommensteuer (Selbstständige)
  • Abgeltungsteuer (Kapitalerträge)

Steuerlich absetzbar

Gezahlte Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

So wird die Kirchensteuer berechnet

Die Berechnung ist im Kern eine einfache Prozentrechnung auf eine bereits ermittelte Steuer:

  • Kirchensteuer = Lohn-/Einkommensteuer (bzw. Abgeltungsteuer) × Kirchensteuersatz
  • Satz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen 14 Bundesländern

Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Kirchensteuer automatisch anteilig zur Lohnsteuer ab, basierend auf dem im ELStAM-Verfahren hinterlegten Religionsmerkmal. Bei Kapitalerträgen berechnet die Bank die Kirchensteuer direkt auf die Abgeltungsteuer, sofern das Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt und hinterlegt wurde.

Beispielrechnungen zur Kirchensteuer

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich unterschiedliche Jahres-Lohnsteuerbeträge auf die Kirchensteuer in Bayern/Baden-Württemberg (8 %) im Vergleich zu den übrigen Bundesländern (9 %) auswirken.

Lohnsteuer/JahrKirchensteuer bei 8 % (BY, BW)Kirchensteuer bei 9 % (übrige Länder)
2.000 €160,00 €180,00 €
3.600 €288,00 €324,00 €
6.000 €480,00 €540,00 €
10.000 €800,00 €900,00 €
20.000 €1.600,00 €1.800,00 €

Werte ohne Berücksichtigung einer möglichen Kappung der Kirchensteuer bei sehr hohem Einkommen, die je nach Landeskirche beantragt werden kann.

Anwendungsfälle für den Kirchensteuer-Rechner

Kirchensteuerlast auf der Gehaltsabrechnung prüfen

Arbeitnehmer können nachvollziehen, ob der auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesene Kirchensteuerbetrag korrekt aus der Lohnsteuer berechnet wurde.

Kirchenaustritt finanziell abwägen

Vor einem Kirchenaustritt zeigt der Rechner, wie viel Kirchensteuer jährlich eingespart werden könnte, um die Entscheidung finanziell einzuordnen.

Umzug in ein anderes Bundesland einplanen

Wer von Bayern oder Baden-Württemberg in ein anderes Bundesland zieht (oder umgekehrt), sieht direkt die Änderung des Kirchensteuersatzes von 8 % auf 9 % oder umgekehrt.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigen

Kirchenmitglieder mit Kapitalanlagen können abschätzen, wie viel zusätzliche Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne über die Abgeltungsteuer anfällt.

Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung einordnen

Da Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist, hilft die Berechnung, den Betrag korrekt in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Häufige Fragen zur Kirchensteuer

Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird direkt von der Lohnsteuer berechnet und vom Arbeitgeber einbehalten.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuer zahlen alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (u.a. ev. und kath. Kirche). Die Mitgliedschaft ergibt sich aus der Taufe oder dem Beitritt. Bei einem Kirchenaustritt endet die Pflicht ab dem Folgemonat.

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Der Kirchenaustritt erfolgt persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht des Wohnsitzes. Die Kosten betragen je nach Bundesland 10–35 €. Die Kirchensteuerpflicht endet am Ende des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde.

Kann ich Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja – Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und führt so zu einer Steuererstattung.

Wie wird die Kirchensteuer konkret berechnet?

Formel: Kirchensteuer = Lohn- bzw. Einkommensteuer × 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder × 9 % (alle übrigen Bundesländer). Bemessungsgrundlage ist die bereits berechnete Steuer, nicht das Bruttoeinkommen direkt.

Fällt Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge an?

Ja, Kirchensteuer wird auch auf die Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) erhoben, sofern eine Kirchenmitgliedschaft besteht. Banken ziehen sie automatisch mit ein, sobald das Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt ist – ansonsten muss die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachträglich abgeführt werden.

Gibt es eine Kappung der Kirchensteuer bei hohem Einkommen?

Ja, viele Bundesländer und Landeskirchen bieten auf Antrag eine Kappung der Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (meist 2,75 %–4 %) an, um eine übermäßige Belastung bei sehr hohen Einkommen zu vermeiden. Die genauen Sätze und Verfahren unterscheiden sich je nach Landeskirche und Bundesland.

Wie wirkt sich ein unterjähriger Kirchenaustritt auf die Steuer aus?

Bei einem Kirchenaustritt während des Jahres wird die Kirchensteuer nur anteilig für die Monate der Mitgliedschaft berechnet. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Austritt ab dem Folgemonat automatisch bei der Lohnabrechnung, sofern er rechtzeitig über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert wurde.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Rechtsgrundlage sind die Kirchensteuergesetze der Bundesländer.

Kirchensteuer wird nur von Kirchenmitgliedern erhoben. Bei Kirchenaustritt entfällt die Steuerpflicht ab dem Folgemonat. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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