Kirchensteuer berechnen 2026
Kirchensteuer 2026 berechnen: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) der Lohnsteuer
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
Kirchensteuer-Rechner 2026
Kirchensteuer auf Lohnsteuer oder Einkommensteuer berechnen
Jahresbetrag aus Lohnsteuerbescheinigung / Steuerbescheid
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Bayern | 8 % |
| Baden-Württemberg | 8 % |
| Berlin | 9 % |
| Brandenburg | 9 % |
| Bremen | 9 % |
| Hamburg | 9 % |
| Hessen | 9 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 % |
| Niedersachsen | 9 % |
| Nordrhein-Westfalen | 9 % |
| Rheinland-Pfalz | 9 % |
| Saarland | 9 % |
| Sachsen | 9 % |
| Sachsen-Anhalt | 9 % |
| Schleswig-Holstein | 9 % |
| Thüringen | 9 % |
Häufige Fragen zur Kirchensteuer
Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird direkt von der Lohnsteuer berechnet und vom Arbeitgeber einbehalten.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer zahlen alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (u.a. ev. und kath. Kirche). Die Mitgliedschaft ergibt sich aus der Taufe oder dem Beitritt. Bei einem Kirchenaustritt endet die Pflicht ab dem Folgemonat.
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Der Kirchenaustritt erfolgt persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht des Wohnsitzes. Die Kosten betragen je nach Bundesland 10–35 €. Die Kirchensteuerpflicht endet am Ende des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde.
Kann ich Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja – Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und führt so zu einer Steuererstattung.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Rechtsgrundlage sind die Kirchensteuergesetze der Bundesländer.
- Bundeszentralamt für Steuern – Kirchensteuer — Grundlagen und Sätze
- Landeskirchen – Kirchensteuer-Übersicht — Evangelische Kirche in Deutschland
- Deutsche Bischofskonferenz – Kirchensteuer — Katholische Kirche
Kirchensteuer wird nur von Kirchenmitgliedern erhoben. Bei Kirchenaustritt entfällt die Steuerpflicht ab dem Folgemonat. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.