Erbschaftsteuer-Rechner
Erbschaftsteuer 2026 nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert berechnen
Freibeträge im Überblick
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kind | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € | I |
| Eltern (Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Geschwister | 20.000 € | II |
| Neffe / Nichte | 20.000 € | II |
| Nicht verwandt | 20.000 € | III |
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab: Ehegatten/Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern (Erbfall) 100.000 €, übrige Verwandte und Fremde 20.000 €.
Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?
Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern (niedrigste Steuersätze 7–30 %). Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern (15–43 %). Steuerklasse III: nicht verwandte Personen (30–50 %).
Muss ich das Erbe beim Finanzamt melden?
Ja, Erben müssen das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls informieren. Das Finanzamt fordert dann eine Erbschaftsteuererklärung an, wenn eine Steuerpflicht zu prüfen ist.
Gilt der Freibetrag pro Person oder insgesamt?
Der Freibetrag gilt pro Erbe und Person des Erblassers, und zwar alle 10 Jahre. Durch geschickte vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen) können Freibeträge mehrfach genutzt werden.