Solidaritätszuschlag berechnen 2026
Solidaritätszuschlag 2026 berechnen: Wer zahlt noch Soli? Freigrenze 18
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
Solidaritätszuschlag-Rechner
Soli 2026 auf Basis der Einkommensteuer berechnen – inklusive Freigrenze und Milderungszone
Tragen Sie Ihre jährliche Einkommensteuer ein (ohne Soli und KiSt).
Regelungen 2026
| Bereich | Einkommensteuer / Jahr | Soli |
|---|---|---|
| Nullzone | bis 18.130 € | 0 € |
| Milderungszone | 18.130 – 35.086 € | gleitend bis 5,5 % |
| Vollzone | ab 35.086 € | 5,5 % der ESt |
💡 Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Nur wer mehr als 18.130 € Einkommensteuer pro Jahr zahlt (Grundtarif), zahlt noch Soli. Darunter entfällt der Zuschlag vollständig — das betrifft rund 90 % aller Steuerzahler.
Drei Zonen
- Nullzone: bis 18.130 € ESt → 0 €
- Milderungszone: 18.130–35.086 €
- Vollzone: ab 35.086 € → 5,5 %
Ausnahme Kapitalerträge
Auf Abgeltungsteuer (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) fällt der Soli unabhängig von der Freigrenze weiterhin in voller Höhe an.
So wird der Solidaritätszuschlag berechnet
Der Soli berechnet sich seit der Reform 2021 in drei Stufen, abhängig von der jährlichen Einkommen- bzw. Lohnsteuer:
- Bis 18.130 € Einkommensteuer/Jahr: kein Soli (Nullzone).
- 18.130 € bis 35.086 €: Milderungszone – Soli = (Einkommensteuer − 18.130 €) × 11,9 %, damit kein Steuersprung entsteht.
- Ab 35.086 €: Vollzone – Soli = Einkommensteuer × 5,5 %.
Bei Ehepaaren mit Splittingtarif verdoppeln sich Freigrenze und Milderungszone entsprechend. Für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, gilt diese Freigrenze nicht – hier wird der Soli stets mit 5,5 % auf die Abgeltungsteuer erhoben.
Beispielrechnungen zum Solidaritätszuschlag
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich unterschiedliche Jahres-Einkommensteuerbeträge auf den Soli auswirken.
| Einkommensteuer/Jahr | Zone | Solidaritätszuschlag |
|---|---|---|
| 12.000 € | Nullzone | 0,00 € |
| 18.130 € | Nullzone (Grenze) | 0,00 € |
| 25.000 € | Milderungszone | 819,83 € (11,9 % von 6.870 €) |
| 35.086 € | Milderungszone (Grenze) | 1.929,79 € |
| 50.000 € | Vollzone | 2.750,00 € (5,5 %) |
| 100.000 € | Vollzone | 5.500,00 € (5,5 %) |
Werte gerundet, Grundtarif ohne Kirchensteuer. Bei Verheirateten mit Splittingtarif verdoppeln sich die Grenzen (36.260 € bzw. 70.172 €).
Anwendungsfälle für den Soli-Rechner
Prüfen, ob noch Soli anfällt
Wer sein ungefähres Jahreseinkommen kennt, kann direkt prüfen, ob die Einkommensteuer über der Freigrenze von 18.130 € liegt und Soli fällig wird.
Gehaltsverhandlung vorbereiten
Bei einer Gehaltserhöhung zeigt der Rechner, ob und wie stark der Soli ins Gewicht fällt, sobald man aus der Nullzone in die Milderungs- oder Vollzone rutscht.
Kapitalerträge und Soli abschätzen
Anleger können nachvollziehen, dass auf Abgeltungsteuer weiterhin 5,5 % Soli anfallen, unabhängig vom sonstigen Einkommen und der allgemeinen Freigrenze.
Steuerplanung für Selbstständige
Selbstständige mit schwankendem Einkommen können anhand der voraussichtlichen Einkommensteuer abschätzen, ob und in welcher Zone Soli-Vorauszahlungen anfallen.
Vergleich Grundtarif vs. Splittingtarif
Ehepaare sehen, wie sich die verdoppelten Freigrenzen im Splittingtarif auf die Soli-Belastung im Vergleich zur Einzelveranlagung auswirken.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Seit der Reform 2021 zahlen nur noch Steuerpflichtige mit einer Einkommensteuer von über 18.130 € pro Jahr (Grundtarif) bzw. 36.260 € (Splittingtarif) Solidaritätszuschlag. Das betrifft etwa die oberen 10 % der Steuerzahler.
Wie hoch ist der Soli-Satz?
Der nominale Soli-Satz beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Durch die Milderungszone (18.130–35.086 € ESt) steigt er aber gleitend von 0 % auf 5,5 % an, um einen Steuersatz-Sprung zu vermeiden.
Gilt die Freigrenze monatlich oder jährlich?
Die Freigrenze von 18.130 € gilt auf die Jahreseinkommensteuer. Bei der Lohnsteuer rechnet das Finanzamt diese auf den Monat um (ca. 1.511 € monatliche Lohnsteuer).
Fällt der Soli irgendwann ganz weg?
Politisch wird dies diskutiert, ist aber derzeit nicht geplant. Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben die aktuelle Regelung bislang als verfassungskonform eingestuft.
Wie wird der Soli in der Milderungszone berechnet?
In der Milderungszone (18.130 € bis 35.086 € Einkommensteuer) wird der Soli nicht mit dem vollen Satz von 5,5 % erhoben, sondern mit 11,9 % des Betrags, der die Freigrenze übersteigt. Dadurch bleibt der Soli in dieser Zone niedriger als bei einer direkten Anwendung von 5,5 % auf die gesamte Einkommensteuer.
Zahlen Kapitalanleger noch Soli auf Dividenden und Zinsen?
Ja. Die Freigrenze von 18.130 € gilt ausschließlich für die Lohn- und Einkommensteuer, nicht für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Wer Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne erzielt, zahlt weiterhin 5,5 % Soli auf die Abgeltungsteuer – unabhängig vom Gesamteinkommen.
Müssen Kapitalgesellschaften weiterhin Soli zahlen?
Ja, die Reform 2021 betraf ausschließlich natürliche Personen mit Lohn- und Einkommensteuer. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zahlen unverändert 5,5 % Solidaritätszuschlag auf ihre Körperschaftsteuer, ohne Freigrenze.
Wie wirkt sich der Soli auf mein Nettogehalt aus?
Für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer mit durchschnittlichem oder mittlerem Einkommen fällt seit 2021 kein Soli mehr an, da die monatliche Lohnsteuer meist unter der umgerechneten Freigrenze liegt. Nur Besserverdienende mit hoher Lohnsteuerlast sehen den Soli noch als separaten Abzug auf der Gehaltsabrechnung.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommen- oder Lohnsteuer. Seit 2021 wird er nur noch bei einer jährlichen Lohn-/Einkommensteuer ab 18.130 € (Grundtarif) bzw. 36.260 € (Splittingtarif) in voller Höhe erhoben. Zwischen 16.956 € und 18.130 € gilt eine Milderungszone.
- Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) — Rechtsgrundlage
- BMF – Solidaritätszuschlag — Erläuterungen zu Freigrenze und Milderungszone
Für Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) wird der Soli unverändert erhoben. Die Freigrenze gilt nur für Lohn- und Einkommensteuer. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.