Solidaritätszuschlag-Rechner
Soli 2026 auf Basis der Einkommensteuer berechnen – inklusive Freigrenze und Milderungszone
Tragen Sie Ihre jährliche Einkommensteuer ein (ohne Soli und KiSt).
Regelungen 2026
| Bereich | Einkommensteuer / Jahr | Soli |
|---|---|---|
| Nullzone | bis 18.130 € | 0 € |
| Milderungszone | 18.130 – 35.086 € | gleitend bis 5,5 % |
| Vollzone | ab 35.086 € | 5,5 % der ESt |
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Seit der Reform 2021 zahlen nur noch Steuerpflichtige mit einer Einkommensteuer von über 18.130 € pro Jahr Solidaritätszuschlag. Das betrifft etwa die oberen 10 % der Steuerzahler.
Wie hoch ist der Soli-Satz?
Der nominale Soli-Satz beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Durch die Milderungszone (18.130–35.086 € ESt) steigt er aber gleitend von 0 % auf 5,5 % an, um einen Steuersatz-Sprung zu vermeiden.
Gilt die Freigrenze monatlich oder jährlich?
Die Freigrenze von 18.130 € gilt auf die Jahreseinkommensteuer. Bei der Lohnsteuer rechnet das Finanzamt diese auf den Monat um (ca. 1.511 € monatliche Lohnsteuer).
Fällt der Soli irgendwann ganz weg?
Politisch wird dies diskutiert, ist aber derzeit nicht geplant. Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben die aktuelle Regelung bislang als verfassungskonform eingestuft.