Pflichtteil-Rechner
Pflichtteil bei Erbschaft berechnen – Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Z.B. 25 % für 1 Kind neben Ehegatten (§ 1931 BGB)
Gesetzliche Erbquoten (Auswahl)
| Konstellation | Gesetzl. Quote |
|---|---|
| Ehegatte allein (keine Kinder/Eltern) | 100 % |
| Ehegatte + 1 Kind (Zugewinngemeinschaft) | je 50 % |
| Ehegatte + 2 Kinder | Ehegatte 1/3, Kinder je 1/3 |
| 1 Kind (kein Ehegatte) | 100 % |
| 2 Kinder (kein Ehegatte) | je 50 % |
Häufige Fragen zum Pflichtteil
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige, die enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die tatsächlichen Erben geltend gemacht.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (und Abkömmlinge), Ehegatten/eingetragene Lebenspartner sowie Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind. Geschwister und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Kann man den Pflichtteil entziehen?
Der Pflichtteil kann nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen entzogen werden (§ 2333 BGB), z.B. bei schwerwiegenden Straftaten gegen den Erblasser. Gründe wie Kontaktabbruch reichen nicht aus.
Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung (§ 2332 BGB). Ohne Kenntnis gilt eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren.