Pflichtteil berechnen

Pflichtteil berechnen: Hälfte des gesetzlichen Erbteils schnell online ermitteln

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Pflichtteil-Rechner

Pflichtteil bei Erbschaft berechnen – Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Z.B. 25 % für 1 Kind neben Ehegatten (§ 1931 BGB)

Gesetzliche Erbquoten (Auswahl)

KonstellationGesetzl. Quote
Ehegatte allein (keine Kinder/Eltern)100 %
Ehegatte + 1 Kind (Zugewinngemeinschaft)je 50 %
Ehegatte + 2 KinderEhegatte 1/3, Kinder je 1/3
1 Kind (kein Ehegatte)100 %
2 Kinder (kein Ehegatte)je 50 %

💡 Wie berechnet man den Pflichtteil?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Pflichtteil = gesetzlicher Erbteil ÷ 2. Ein enterbtes Kind, das gesetzlich 1/2 des Nachlasses geerbt hätte (bei Ehepartner + 1 Kind), hat Anspruch auf 1/4 des Nachlasswertes als Geldzahlung.

Pflichtteilsberechtigte

  • Kinder und Abkömmlinge
  • Ehegatten/eingetragene Lebenspartner
  • Eltern (nur ohne Kinder)

Verjährung

3 Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung, ohne Kenntnis maximal 30 Jahre nach dem Erbfall.

Pflichtteil-Beispiele nach Familienkonstellation

Der gesetzliche Erbteil und damit auch der Pflichtteil hängen von der Familienkonstellation ab. Bei einem Nachlasswert von 400.000 € ergeben sich je nach Konstellation unterschiedliche Pflichtteilsansprüche.

FamilienkonstellationGesetzlicher Erbteil (enterbte Person)Pflichtteil (bei 400.000 € Nachlass)
Ehepartner + 1 Kind1/2100.000 € (1/4 des Nachlasses)
Ehepartner + 2 Kinder1/4 pro Kind50.000 € pro Kind (1/8)
Nur 1 Kind (kein Ehepartner)1/1200.000 € (1/2 des Nachlasses)
Ehepartner, keine Kinder, Eltern leben3/4150.000 € (3/8 des Nachlasses)

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall können den Pflichtteil erhöhen. Der anrechenbare Anteil der Schenkung sinkt pro Jahr um 10 % (Abschmelzungsmodell).

Jahre vor ErbfallAnrechenbarer Anteil
Unter 1 Jahr100 %
2 Jahre80 %
5 Jahre50 %
9 Jahre10 %
10+ Jahre0 % (nicht mehr anrechenbar)

Häufige Fragen zum Pflichtteil

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für nahe Angehörige, die enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die tatsächlichen Erben geltend gemacht.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (und Abkömmlinge), Ehegatten/eingetragene Lebenspartner sowie Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind. Geschwister und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Kann man den Pflichtteil entziehen?

Der Pflichtteil kann nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen entzogen werden (§ 2333 BGB), z. B. bei schwerwiegenden Straftaten gegen den Erblasser. Gründe wie Kontaktabbruch reichen nicht aus.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung (§ 2332 BGB). Ohne Kenntnis gilt eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Wie berechnet man den Pflichtteil konkret?

Pflichtteil = gesetzlicher Erbteil ÷ 2. Beispiel: Ein enterbtes Kind hätte gesetzlich 1/2 des Nachlasses geerbt (bei einem Ehepartner und einem Kind) → Pflichtteil = 1/4 des Nachlasswertes.

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Wurden Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall gemacht, können diese anteilig in die Pflichtteilsberechnung einbezogen werden (Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB). Der Anrechnungsanteil sinkt pro Jahr um 10 %.

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