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Scheidungskosten-Rechner

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Ein gemeinsamer Anwalt – günstiger und schneller

Bitte gib mindestens das Nettoeinkommen eines Partners ein, um die Kosten zu berechnen.

Häufige Fragen zum Scheidungskosten-Rechner

Wie viel kostet eine Scheidung in Deutschland?

Die Kosten einer Scheidung hängen hauptsächlich vom Streitwert ab, der sich aus den monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute und dem Vermögen errechnet. Eine einvernehmliche Scheidung zweier Durchschnittsverdiener kostet typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 €. Eine streitige Scheidung kann je nach Streitpunkten deutlich teurer werden – Kosten von 5.000 bis über 20.000 € sind möglich.

Was ist der Streitwert bei einer Scheidung?

Der Streitwert (Verfahrenswert) bei einer Scheidung wird nach § 43 FamGKG berechnet: Er beträgt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute plus 5 % des gemeinsamen Nettovermögens. Der Streitwert bestimmt sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltshonorare nach dem RVG.

Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über alle wesentlichen Punkte (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) einig. Es genügt ein gemeinsamer Anwalt, das Verfahren dauert meist nur wenige Monate. Bei der streitigen Scheidung muss jeder Partner einen eigenen Anwalt beauftragen, was die Kosten verdoppelt bis vervielfacht. Das Verfahren kann Jahre dauern.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

In der Regel trägt jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtsgebühren werden meist hälftig geteilt. Bei einer streitigen Scheidung kann das Gericht die Kosten anders verteilen. Wer über zu geringe finanzielle Mittel verfügt, kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beim Familiengericht beantragen, die die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

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