Scheidungskosten berechnen 2026
Scheidungskosten 2026 berechnen: Anwalts- und Gerichtskosten nach Verfahrenswert und Einkommen
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
Angaben zur Scheidung
Fließt mit 5 % in den Streitwert ein
Ein gemeinsamer Anwalt – günstiger und schneller
💡 Wie berechnet man die Kosten einer Scheidung?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Verfahrenswert = 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + 5 % des Nettovermögens. Aus dem Verfahrenswert ergeben sich nach der Gerichtskostentabelle die Gerichtsgebühren; die Anwaltskosten werden als Vielfaches davon berechnet.
Einvernehmliche Scheidung
- 1 gemeinsamer Anwalt
- Anwaltskosten ≈ 1,5 × Gerichtsgebühr
- Meist günstigste Variante
Streitige Scheidung
Jeder Partner braucht einen eigenen Anwalt (ca. 2,5 × Gerichtsgebühr je Anwalt) – die Gesamtkosten liegen deutlich höher.
Scheidungskosten-Beispiele nach Einkommen
Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Gesamtkosten (Gerichts- und Anwaltskosten) für eine einvernehmliche Scheidung ohne nennenswertes Vermögen, je nach gemeinsamem monatlichem Nettoeinkommen:
| Gem. Nettoeinkommen/Monat | Verfahrenswert (× 3) | Gesamtkosten (ca., einvernehmlich) |
|---|---|---|
| 3.000 € | 9.000 € | ≈ 875 € (350 € Gericht + 525 € Anwalt) |
| 4.500 € | 13.500 € | ≈ 1.500 € (600 € Gericht + 900 € Anwalt) |
| 6.000 € | 18.000 € | ≈ 1.500 € (600 € Gericht + 900 € Anwalt) |
| 9.000 € | 27.000 € | ≈ 2.500 € (1.000 € Gericht + 1.500 € Anwalt) |
Bei einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten liegen die Gesamtkosten bei gleichem Verfahrenswert etwa 2- bis 3-mal höher.
Wie der Verfahrenswert die Kosten bestimmt
Der Verfahrenswert (früher: Streitwert) ist die zentrale Rechengröße für alle Kosten einer Scheidung. Er wird nach § 43 FamGKG in drei Schritten ermittelt:
- Nettoeinkommen zusammenzählen: Die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner werden addiert und mit 3 multipliziert.
- Vermögen einbeziehen: 5 % des gemeinsamen Nettovermögens (nach Abzug von Freibeträgen) werden hinzugerechnet.
- Folgesachen berücksichtigen: Werden zusätzlich Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich streitig verhandelt, erhöht sich der Verfahrenswert weiter.
Verfahrenswert = 3 × gemeinsames Nettoeinkommen + 5 % Nettovermögen
Typische Situationen rund um Scheidungskosten
Erste Budgetplanung vor der Trennung
Vor dem Gang zum Anwalt hilft eine grobe Kostenschätzung, sich finanziell auf das Verfahren einzustellen.
Entscheidung: einvernehmlich oder streitig?
Der Kostenvergleich zeigt, wie viel eine Einigung gegenüber einem streitigen Verfahren mit zwei Anwälten einsparen kann.
Antrag auf Verfahrenskostenhilfe prüfen
Wer sich die berechneten Kosten nicht leisten kann, kann anhand der Schätzung einschätzen, ob sich ein VKH-Antrag beim Familiengericht lohnt.
Kostenaufteilung zwischen den Partnern klären
Die Berechnung liefert eine Grundlage, um Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten fair zwischen beiden Partnern aufzuteilen.
Einbeziehung von Vermögen und Immobilien
Bei vorhandenem Vermögen oder Immobilienbesitz lässt sich abschätzen, wie stark sich der Verfahrenswert und damit die Kosten erhöhen.
Vergleich mit Mediation als Alternative
Wird der Kostenaufwand als zu hoch empfunden, kann eine außergerichtliche Mediation zur Klärung von Sorgerecht und Vermögen eine kostengünstigere Alternative sein.
Häufige Fragen zum Scheidungskosten-Rechner
Wie viel kostet eine Scheidung in Deutschland?
Die Kosten einer Scheidung hängen hauptsächlich vom Streitwert ab, der sich aus den monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute und dem Vermögen errechnet. Eine einvernehmliche Scheidung zweier Durchschnittsverdiener kostet typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 €. Eine streitige Scheidung kann je nach Streitpunkten deutlich teurer werden – Kosten von 5.000 bis über 20.000 € sind möglich.
Was ist der Streitwert bei einer Scheidung?
Der Streitwert (Verfahrenswert) wird nach § 43 FamGKG berechnet und bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten. Er beträgt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute plus 5 % des gemeinsamen Nettovermögens.
Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner über alle wesentlichen Punkte (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) einig. Es genügt ein gemeinsamer Anwalt, das Verfahren dauert meist nur wenige Monate. Bei der streitigen Scheidung muss jeder Partner einen eigenen Anwalt beauftragen, was die Kosten verdoppelt bis vervielfacht. Das Verfahren kann Jahre dauern.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
In der Regel trägt jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtsgebühren werden meist hälftig geteilt. Bei einer streitigen Scheidung kann das Gericht die Kosten anders verteilen. Wer über zu geringe finanzielle Mittel verfügt, kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beim Familiengericht beantragen, die die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Wie wird der Verfahrenswert genau berechnet?
Der Verfahrenswert für die Ehescheidung selbst beträgt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehepartner, zuzüglich 5 % des vorhandenen Nettovermögens (nach Abzug von Freibeträgen). Werden zusätzlich Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder Unterhalt gerichtlich geklärt, erhöht sich der Verfahrenswert entsprechend, was auch die Gerichts- und Anwaltskosten steigen lässt.
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Eine Ausnahme gilt teilweise für Kosten, die zur Existenzsicherung notwendig sind, etwa wenn ohne die Scheidung der Verlust der Existenzgrundlage drohen würde – das wird von Finanzämtern jedoch eng ausgelegt.
Was ist der Versorgungsausgleich und kostet er extra?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner hälftig geteilt. Er wird vom Familiengericht automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt (Amtsverfahren) und erhöht den Verfahrenswert um einen pauschalen Zuschlag je Anrecht, was zusätzliche Gerichtskosten verursacht.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Verfahrenswert und Gerichtsgebühren einer Scheidung richten sich nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) sowie dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- § 43 FamGKG – Verfahrenswert in Ehesachen — Rechtsgrundlage zur Streitwertberechnung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) — Berechnung der Anwaltsgebühren
- Bundesministerium der Justiz – Verfahrenskostenhilfe — Voraussetzungen für VKH
Für eine verbindliche Kostenberechnung und rechtliche Beratung im Einzelfall ist eine Fachanwaltskanzlei für Familienrecht zuständig. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.