Elterngeld berechnen 2026
Elterngeld 2026 berechnen: Basis-Elterngeld (67 % des Nettoeinkommens) und Elterngeld Plus kostenlos online ermitteln
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt
💡 Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Elterngeld = 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, begrenzt auf mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei niedrigerem Einkommen (unter 1.200 €) steigt der Prozentsatz, bei höherem Einkommen (über 1.200 €) sinkt er leicht.
Basis-Elterngeld
- 12 Monate + 2 Partnermonate = 14 Monate
- Voller Prozentsatz vom Nettoeinkommen
- Min. 300 € / Max. 1.800 € pro Monat
Elterngeld Plus
Halbe Monatsrate des Basis-Elterngelds, dafür doppelt so lange (bis zu 28 Monate) – ideal bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Elterngeld-Beispiele nach Nettoeinkommen
Der Elterngeld-Prozentsatz hängt vom durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt ab. Diese Tabelle zeigt beispielhafte Basis-Elterngeld-Beträge (ohne Geschwisterbonus):
| Nettoeinkommen/Monat | Satz | Elterngeld/Monat |
|---|---|---|
| 900 € | ≈ 70 % (Geringverdiener-Bonus) | ≈ 630 € |
| 1.500 € | 67 % | ≈ 1.005 € |
| 2.500 € | ≈ 66 % | ≈ 1.650 € |
| 3.500 €+ | 65 % (gedeckelt) | 1.800 € (Höchstbetrag) |
Werte sind Näherungen auf Basis der hinterlegten Berechnungsformel. Die exakte Höhe legt die zuständige Elterngeldstelle nach individueller Prüfung fest.
Wie der Elterngeld-Satz berechnet wird
Der Ersatzsatz von grundsätzlich 65–67 % ist nicht starr, sondern passt sich dem vorgeburtlichen Einkommen an:
- Bei Nettoeinkommen unter 1.200 €: Der Satz steigt schrittweise über 67 % hinaus an, bis maximal 100 % bei sehr niedrigem Einkommen.
- Bei Nettoeinkommen zwischen 1.200 € und 1.240 €: Der Satz sinkt schrittweise von 67 % auf 65 %.
- Bei Nettoeinkommen über 1.240 €: Der Satz bleibt konstant bei 65 %, der Betrag ist aber durch den Höchstbetrag von 1.800 €/Monat gedeckelt.
Elterngeld = Nettoeinkommen × Satz (65–100 %), begrenzt auf 300–1.800 €
Typische Situationen bei der Elterngeld-Planung
Elternzeit-Planung vor der Geburt
Frühzeitig lässt sich abschätzen, wie hoch das monatliche Elterngeld ausfällt und wie lange die Elternzeit finanziell tragbar ist.
Basis-Elterngeld vs. Elterngeld Plus abwägen
Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchte, kann vergleichen, ob die längere, aber niedrigere Auszahlung des Elterngeld Plus besser passt.
Geschwisterbonus bei mehreren Kindern berücksichtigen
Familien mit einem weiteren Kind unter 3 Jahren (bzw. mehreren unter 6) können den zusätzlichen 10-%-Bonus in die Planung einbeziehen.
Wechsel der Partnermonate zwischen Eltern
Die Aufteilung der 12+2 bzw. 24+4 Monate zwischen beiden Elternteilen lässt sich anhand der jeweiligen Einkommen optimieren.
Auswirkungen auf den Steuersatz einschätzen
Da Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, hilft die Berechnung, mögliche Steuernachzahlungen im Folgejahr realistisch einzuplanen.
Selbstständige und Freiberufler
Wer selbstständig ist, kann anhand des letzten Steuerbescheids eine erste Schätzung der Bemessungsgrundlage vornehmen.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Elterngeld beträgt 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mindestbetrag: 300 €/Monat, Höchstbetrag: 1.800 €/Monat. Bei niedrigem Einkommen unter 1.000 € netto kann der Prozentsatz auf bis zu 100 % steigen.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus?
Basis-Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt (+ 2 Partnermonate = 14 Monate). Elterngeld Plus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lang gezahlt (24 + 4 Monate = 28 Monate). Kombination beider Varianten ist möglich.
Was ist der Geschwisterbonus?
Wenn das ältere Geschwisterkind noch keine 3 Jahre alt ist (oder bei Mehrlingsgeburten mind. 2 Geschwister unter 6 Jahren), erhöht sich das Elterngeld um 10 % – mindestens aber um 75 €.
Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Nein, Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen berücksichtigt und kann so den Steuersatz erhöhen.
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Spätestens 3 Monate nach der Geburt – der Anspruch gilt dann rückwirkend ab Geburt. Elterngeld wird nicht automatisch gewährt, sondern muss bei der zuständigen Elterngeldstelle schriftlich beantragt werden.
Wie wird das maßgebliche Nettoeinkommen ermittelt?
Grundlage ist der Durchschnitt des Nettoeinkommens aus den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt (bei Selbstständigen: das letzte abgeschlossene Steuerjahr). Aus dem monatlichen Bruttoeinkommen wird ein pauschaliertes Elterngeld-Netto berechnet, das leicht vom tatsächlichen Netto-Gehaltszettel abweichen kann, da bestimmte Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben angesetzt werden.
Können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ja, in den ersten 12 (bzw. bei Elterngeld Plus mehr) Monaten können beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen, wenn sie beide in Teilzeit arbeiten oder eine Elternzeit nehmen. Die beiden zusätzlichen Partnermonate stehen nur zur Verfügung, wenn auch der zweite Elternteil mindestens 2 Monate lang eine Erwerbseinbuße durch Kinderbetreuung nachweist.
Wird Elterngeld auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld angerechnet?
Auf das Arbeitslosengeld I wird Elterngeld nicht angerechnet, da beide unabhängige Leistungen sind. Beim Bürgergeld hingegen zählt Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 €/Monat als Einkommen und mindert den Bürgergeld-Anspruch entsprechend.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Berechnung nutzt die Vorgaben des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Der Elterngeldsatz orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor Geburt.
- Bundesfamilienministerium – Elterngeld — Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerbonus
- BEEG – Rechtsgrundlage — Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Familienportal – Elterngeldrechner — Offizieller Rechner des BMFSFJ
Elterngeld-Regelungen ändern sich regelmäßig. Für verbindliche Auskünfte ist die Elterngeldstelle deines Bundeslandes zuständig. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.