Kindergeld 2026 berechnen
Kindergeld 2026 berechnen: Monatlicher und jährlicher Anspruch nach Anzahl der Kinder
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Eingabe von 1 bis 6 Kindern
Kindergeld 2026 – aktueller Satz
Seit Januar 2023 gibt es einen einheitlichen Satz von 255 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Reihenfolge der Kinder.
Für 1 Kind wären das 255,00 € / Monat bzw. 3.060,00 € / Jahr.
Häufige Fragen zum Kindergeld
Wie viel Kindergeld bekomme ich 2026?
Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 255 € pro Kind und Monat – unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Bei zwei Kindern erhalten Eltern also 510 € monatlich (6.120 € jährlich).
Wie lange hat man Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Befindet sich das Kind noch in einer Berufsausbildung oder einem Studium, verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag – vorausgesetzt, bestimmte Einkommensgrenzen werden nicht überschritten.
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Das Kindergeld ist eine direkte monatliche Zahlung. Der Kinderfreibetrag (2026: 3.306 € pro Elternteil, 6.612 € zusammen) mindert das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher als das Kindergeld, wird das Kindergeld verrechnet. Bei hohen Einkommen lohnt sich der Freibetrag mehr.
Wo beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag kann online über das Familienportal, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Rückwirkend kann Kindergeld nur für die letzten 6 Monate beantragt werden.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Kindergeld und Kinderzuschlag basieren auf den Vorgaben des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) und der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Kindergeldsatz wird jährlich zum 1. Januar angepasst.
- Familienkasse – Kindergeld — Anspruch, Höhe, Auszahlung
- Bundesfamilienministerium – Familienleistungen — Übersicht aller Leistungen
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) — Rechtsgrundlage
Kindergeldsätze und Freibeträge werden vom Bundestag festgelegt. Änderungen greifen jährlich zum 1. Januar. Für Anträge und individuelle Beratung ist die Familienkasse zuständig. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.