Kindergeld 2026 berechnen

Kindergeld 2026 berechnen: Monatlicher und jährlicher Anspruch nach Anzahl der Kinder

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.

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Kindergeld-Rechner 2026

Monatliches und jährliches Kindergeld berechnen

Eingabe von 1 bis 6 Kindern

Kindergeld 2026 – aktueller Satz

Seit Januar 2023 gibt es einen einheitlichen Satz von 255 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Reihenfolge der Kinder.

Für 1 Kind wären das 255,00 € / Monat bzw. 3.060,00 € / Jahr.

💡 Wie viel Kindergeld gibt es pro Kind?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 255 € pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es das erste oder vierte Kind ist. Bei mehreren Kindern wird einfach mit der Kinderzahl multipliziert.

Anspruchsdauer

  • Grundsätzlich bis 18. Geburtstag
  • Bis 25. Geburtstag bei Ausbildung/Studium
  • Unbefristet bei Behinderung (Bedingungen)

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag (3.306 € je Elternteil) günstiger ist als das gezahlte Kindergeld – bei hohen Einkommen oft der Fall.

Kindergeld-Beispiele nach Kinderzahl

Da der Kindergeldsatz 2026 für jedes Kind gleich hoch ist (255 €), lässt sich der Gesamtanspruch einfach hochrechnen:

Anzahl KinderKindergeld/MonatKindergeld/Jahr
1 Kind255 €3.060 €
2 Kinder510 €6.120 €
3 Kinder765 €9.180 €
4 Kinder1.020 €12.240 €

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: die Günstigerprüfung

Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt vergleicht bei der Steuerveranlagung automatisch beide Varianten:

  1. Steuerersparnis durch Freibetrag berechnen: Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und wirkt sich damit über den persönlichen Grenzsteuersatz aus.
  2. Mit gezahltem Kindergeld vergleichen: Ist die Steuerersparnis höher als das erhaltene Kindergeld, wird die Differenz zusätzlich gutgeschrieben.
  3. Automatische Anwendung: Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ohne gesonderten Antrag.

Vorteil = Steuerersparnis durch Freibetrag − gezahltes Kindergeld (falls positiv)

Typische Situationen rund um das Kindergeld

Familienbudget nach der Geburt planen

Kindergeld ist ein fester monatlicher Baustein im Familienbudget und lässt sich direkt in die Haushaltsplanung einrechnen.

Volljährige Kinder in Ausbildung

Eltern von Auszubildenden oder Studierenden können prüfen, ob der Anspruch über den 18. Geburtstag hinaus bis maximal 25 Jahre fortbesteht.

Kindergeld bei Trennung der Eltern

Bei getrennt lebenden Eltern hilft die Berechnung, den Anspruch dem betreuenden Elternteil zuzuordnen und mit dem Unterhalt zu verrechnen.

Steuererklärung: Freibetrag oder Kindergeld?

Vor der Steuererklärung lässt sich abschätzen, ob der Kinderfreibetrag bei hohem Einkommen vorteilhafter ist als das erhaltene Kindergeld.

Auslandsbezug und EU-Fälle

Bei einem Wohnsitz oder einer Beschäftigung im EU-Ausland kann der Kindergeldanspruch nach EU-Recht anteilig oder vollständig bestehen bleiben.

Kinderzuschlag zusätzlich prüfen

Familien mit geringem Einkommen können neben dem Kindergeld einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen.

Häufige Fragen zum Kindergeld

Wie viel Kindergeld bekomme ich 2026?

Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 255 € pro Kind und Monat – unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Bei zwei Kindern erhalten Eltern also 510 € monatlich (6.120 € jährlich).

Wie lange hat man Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Befindet sich das Kind noch in einer Berufsausbildung oder einem Studium, verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag – vorausgesetzt, bestimmte Einkommensgrenzen werden nicht überschritten.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Das Kindergeld ist eine direkte monatliche Zahlung. Der Kinderfreibetrag (2026: 3.306 € pro Elternteil, 6.612 € zusammen) mindert das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher als das Kindergeld, wird das Kindergeld verrechnet. Bei hohen Einkommen lohnt sich der Freibetrag mehr.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag kann online über das Familienportal, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Rückwirkend kann Kindergeld nur für die letzten 6 Monate beantragt werden.

Bekommen auch Studierende und Auszubildende über 18 Kindergeld?

Ja, solange sich das Kind in einer Erstausbildung, einem Studium oder einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate) befindet, besteht bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Bei einer Zweitausbildung gilt der Anspruch nur, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Was passiert mit dem Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern?

Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt (Obhutsprinzip). Der andere Elternteil kann das hälftige Kindergeld auf seinen Barunterhalt anrechnen lassen. Bei echtem Wechselmodell können sich die Eltern das Kindergeld auch hälftig teilen oder abwechselnd beziehen.

Muss ich Kindergeld zurückzahlen, wenn sich die Situation ändert?

Ja, wenn sich anspruchsrelevante Umstände ändern (z. B. Ausbildungsende, Umzug ins Ausland, Überschreiten der Einkommensgrenze bei Kindern über 18 in Zweitausbildung) und dies nicht rechtzeitig der Familienkasse gemeldet wird, kann zu Unrecht gezahltes Kindergeld zurückgefordert werden. Änderungen sollten daher immer umgehend mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Kindergeld und Kinderzuschlag basieren auf den Vorgaben des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) und der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Kindergeldsatz wird jährlich zum 1. Januar angepasst.

Kindergeldsätze und Freibeträge werden vom Bundestag festgelegt. Änderungen greifen jährlich zum 1. Januar. Für Anträge und individuelle Beratung ist die Familienkasse zuständig. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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