Homeoffice-Pauschale berechnen 2026
Homeoffice-Pauschale 2026 berechnen: 6 € pro Tag, maximal 210 Tage (1
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Homeoffice-Pauschale berechnen 2026
Steuerersparnis durch die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Tag berechnen.
Ihre Angaben
Maximal 210 Tage anrechenbar (= 1.260,00 €/Jahr)
Jährliche Homeoffice-Pauschale
Steuerersparnis: ca. 180,00 €
Berechnung
Noch 110 Tage bis zum Maximum
Hinweis: Die Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) gilt, wenn die Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt wird. Sie ist in den Werbungskosten enthalten und wirkt sich nur aus, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) dadurch überschritten wird.
💡 Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr (= 1.260 €). Sie wird ohne Einzelnachweis als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).
Auf einen Blick
- 6 € pro Tag im Homeoffice
- Max. 210 Tage/Jahr
- Max. 1.260 €/Jahr
- Kein separates Arbeitszimmer nötig
Werbungskosten-Pauschbetrag beachten
Eine echte Steuerersparnis entsteht erst, wenn alle Werbungskosten zusammen den automatischen Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Berechnungsformel der Homeoffice-Pauschale
Die Berechnung ist bewusst einfach gehalten: Die Anzahl der tatsächlichen Homeoffice-Tage wird mit dem Tagessatz von 6 € multipliziert, gedeckelt bei 210 Tagen.
Homeoffice-Pauschale = min(Homeoffice-Tage, 210) × 6 €
Beispielrechnung nach Homeoffice-Tagen
Je nach Anzahl der Homeoffice-Tage im Jahr ergeben sich unterschiedliche Pauschalen, die als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
| Homeoffice-Tage/Jahr | Rechnung | Pauschale |
|---|---|---|
| 50 Tage | 50 × 6 € | 300 € |
| 100 Tage | 100 × 6 € | 600 € |
| 150 Tage | 150 × 6 € | 900 € |
| 210 Tage (Maximum) | 210 × 6 € | 1.260 € |
| 250 Tage (über Grenze) | gedeckelt auf 210 Tage | 1.260 € (Max.) |
Wann die Homeoffice-Pauschale besonders relevant ist
Hybrides Arbeiten (Homeoffice + Büro)
Bei einem Mix aus Homeoffice- und Bürotagen lässt sich die Pauschale tageweise mit der Pendlerpauschale kombinieren – nur nicht am selben Tag.
Kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden
Wer keinen abgeschlossenen Raum ausschließlich beruflich nutzt, profitiert von der Pauschale, da sie ohne separates Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann.
Steuererklärung nach einem Jahr im Homeoffice
Wer viele Tage im Homeoffice gearbeitet hat, sollte die Pauschale nicht vergessen – bei 210 Tagen sind das bereits 1.260 € Werbungskosten.
Vergleich mit dem häuslichen Arbeitszimmer
Bei geringen tatsächlichen Raumkosten oder fehlendem Nachweis lohnt sich häufig die einfachere Pauschale statt der aufwendigeren Arbeitszimmer-Regelung.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag, an dem ausschließlich oder überwiegend im Homeoffice gearbeitet wird. Sie ist auf maximal 210 Tage im Jahr begrenzt, was einer maximalen Pauschale von 1.260 € entspricht. Diese Regelung gilt unbefristet und ist im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) verankert.
Wann kann ich die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Die Pauschale kann genutzt werden, wenn kein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abgezogen wird. Es ist kein separates Arbeitszimmer erforderlich – die Arbeit am Küchentisch oder im Wohnzimmer reicht aus. Wichtig ist, dass an diesem Tag tatsächlich zu Hause gearbeitet wurde und kein Büro aufgesucht wurde.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig nutzen?
Ja, beide Pauschalen können im selben Steuerjahr geltend gemacht werden – jedoch nicht für denselben Tag. An Homeoffice-Tagen entfällt die Entfernungspauschale, und an Tagen mit Büropräsenz entfällt die Homeoffice-Pauschale. Eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitstage ist daher wichtig.
Ab wann bringt die Homeoffice-Pauschale eine Steuerersparnis?
Da Arbeitnehmer automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € erhalten, bringt die Homeoffice-Pauschale erst dann eine tatsächliche Steuerersparnis, wenn die gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Bei 210 Homeoffice-Tagen (1.260 €) wäre dieser Betrag bereits überschritten.
Muss ich für die Homeoffice-Pauschale ein separates Arbeitszimmer haben?
Nein, im Gegensatz zum häuslichen Arbeitszimmer erfordert die Homeoffice-Pauschale keinen abgeschlossenen, ausschließlich beruflich genutzten Raum. Die Tätigkeit am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einer Ecke des Schlafzimmers reicht aus, solange an diesem Tag überwiegend von zu Hause aus gearbeitet wurde.
Wie weise ich die Homeoffice-Tage gegenüber dem Finanzamt nach?
Ein formaler Nachweis ist nicht zwingend vorgeschrieben, das Finanzamt kann aber eine Auflistung der Homeoffice-Tage verlangen. Empfehlenswert ist eine einfache Tabelle mit Datum, in der pro Arbeitstag vermerkt wird, ob im Homeoffice oder in der Betriebsstätte gearbeitet wurde – etwa über einen Kalender oder eine Excel-Übersicht.
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice-Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Tagessatz ohne Nachweis einzelner Kosten, während beim häuslichen Arbeitszimmer die tatsächlichen anteiligen Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) geltend gemacht werden – dafür muss der Raum aber nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden und Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein. Bei geringen Raumkosten oder fehlendem Extra-Zimmer ist die Pauschale meist einfacher und oft vorteilhafter.
Zählen Selbstständige und Freiberufler auch für die Homeoffice-Pauschale?
Ja, die Homeoffice-Pauschale steht nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbstständigen und Freiberuflern zu, die als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Auch hier gelten die gleichen Grenzen von 6 € pro Tag und maximal 210 Tagen im Jahr.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Homeoffice-Pauschale ist eine Werbungskosten-Regelung des Einkommensteuergesetzes: 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage bzw. 1.260 € im Jahr.
- § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG – Homeoffice-Pauschale — Gesetzliche Grundlage
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) — Anwendungsschreiben zur Homeoffice-Pauschale
- Finanzverwaltung – Steuertipps Homeoffice — Eintragung in der Steuererklärung (Anlage N)
Details zur Anrechnung auf den Werbungskosten-Pauschbetrag prüft im Zweifel das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.