Bonusrechner 2026
Bonus und Prämie netto berechnen – Steuer und Sozialversicherung auf Einmalzahlungen schätzen
Hinweise zur Berechnung
Einmalzahlungen (Bonus, Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld) werden im Zuflussjahr zusammen mit dem laufenden Gehalt versteuert.
Fünftelregelung (§ 34 EStG): Bei außerordentlichen Einkünften (z. B. Abfindungen) kann die Steuerlast durch die Fünftelregelung gesenkt werden – bei regulären Boni greift diese i.d.R. nicht.
Diese Berechnung ist eine Schätzung. Für eine exakte Berechnung empfehlen wir einen Steuerberater oder das amtliche Lohnsteuerberechnungsprogramm.
Häufige Fragen zum Bonus
Wie wird ein Bonus versteuert?
Ein Bonus oder eine Einmalzahlung wird in Deutschland grundsätzlich wie normales Gehalt versteuert und ist somit voll lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auf den Bonus entweder zusammen mit dem laufenden Gehalt (Gesamtabrechnung) oder nach der günstigen Fünftelregelung berechnen. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast erheblich reduzieren, wenn der Bonus mehr als ein Monatsgehalt beträgt.
Was ist die Fünftelregelung beim Bonus?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen und Boni. Dabei wird der Bonus fiktiv auf 5 Jahre verteilt: Die Steuer auf ein Fünftel des Bonus wird berechnet, dann mit 5 multipliziert. Diese Methode mildert den Progressionseffekt und spart Steuern, wenn der Bonus in höhere Steuerklassen fällt.
Sind Sozialversicherungsbeiträge auf Boni fällig?
Ja, auch auf Boni und Einmalzahlungen fallen Sozialversicherungsbeiträge an (ca. 20 % AN-Anteil). Diese sind jedoch auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Wichtig: Bei Einmalzahlungen wird das gesamte Jahreseinkommen inklusive Bonus zur Berechnung herangezogen. Wurde die BBG durch das laufende Gehalt bereits überschritten, fallen auf den Bonus keine weiteren SV-Beiträge an.
Lohnt sich ein höheres Gehalt oder ein Bonus?
Für den Arbeitnehmer ist ein höheres Grundgehalt meist vorteilhafter, da es dauerhaft gilt und sich auf Lohnfortzahlung, Urlaubsgeld, Abfindung und Rentenansprüche auswirkt. Ein Bonus ist flexibler für den Arbeitgeber. Steuerlich sind beide Formen gleich belastet. Finanzielle Vorteile durch steueroptimierte Sachleistungen (Jobrad, Essenszuschuss bis 8,16 €/Tag, Jobticket) sind oft effizienter als eine reine Gehaltserhöhung.