Spekulationssteuer Immobilien berechnen 2026

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf berechnen: Wann fällt Steuer an, wie hoch ist der Gewinn? Kostenloser Rechner für 2026

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.

Zurück zur Übersicht

Spekulationssteuer-Rechner Immobilien 2026

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf berechnen

Ursprünglicher Kaufpreis

Erzielter Verkaufspreis

Notar, Grunderwerbsteuer, Makler

Wertsteigernde Maßnahmen

Makler, Notar beim Verkauf

Grenzsteuersatz Einkommensteuer

Häufige Fragen zur Spekulationssteuer

Wann fällt Spekulationssteuer auf Immobilien an?

Spekulationssteuer (§ 23 EStG) fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird. Ausnahme: Die Immobilie wurde im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren ausschließlich selbst bewohnt.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Es gibt keinen pauschalen Steuersatz. Der Gewinn aus dem Verkauf wird dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (bis zu 45 % zzgl. Soli). Der effektive Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen ab.

Was kann ich vom Gewinn abziehen?

Vom Verkaufserlös können abgezogen werden: ursprünglicher Kaufpreis, Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler), wertsteigernde Renovierungskosten (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten) und Verkaufskosten (Makler, Notar beim Verkauf).

Gilt die 10-Jahres-Frist ab Kaufdatum?

Ja, die Frist beginnt mit dem Datum des Kaufvertrags (Notartermin) und endet mit dem Datum des Verkaufsvertrags. Maßgeblich sind die Vertragsdaten, nicht Zahlung oder Eigentumsübergang.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Die Spekulationssteuer auf Immobilien und private Veräußerungsgeschäfte folgt § 23 EStG. Für Immobilien gilt eine Haltefrist von 10 Jahren, für andere Wirtschaftsgüter 1 Jahr. Steuerlich wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.

Individuelle Steuerfälle bei Immobilien sind hoch komplex. Für konkrete Fragen (Selbstnutzungsklausel, Werbungskosten, Modernisierungskosten) empfehlen wir einen Steuerberater. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

Passende Rechner