Grunderwerbsteuer berechnen 2026

Grunderwerbsteuer berechnen: Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf nach Bundesland 2026

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.

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Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten nach Bundesland berechnen

Grunderwerbsteuer 2026 – alle Bundesländer im Überblick

BundeslandSteuersatzBei 300.000 €
Bayern3,5 %10.500,00
Sachsen3,5 %10.500,00
Hamburg4,5 %13.500,00
Baden-Württemberg5,0 %15.000,00
Bremen5,0 %15.000,00
Niedersachsen5,0 %15.000,00
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000,00
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000,00
Berlin6,0 %18.000,00
Hessen6,0 %18.000,00
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000,00
Brandenburg6,5 %19.500,00
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500,00
Saarland6,5 %19.500,00
Schleswig-Holstein6,5 %19.500,00
Thüringen6,5 %19.500,00

💡 Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes (3,5 % bis 6,5 %). Bei einem Kaufpreis von 300.000 € zahlt man in Bayern (3,5 %) 10.500 €, in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) hingegen 19.500 € – die Steuer wird einmalig fällig und ist vom Käufer zu tragen.

Niedrigste Sätze

  • Bayern: 3,5 %
  • Sachsen: 3,5 %
  • Hamburg: 4,5 %

Höchste Sätze

  • Brandenburg, NRW, Saarland: 6,5 %
  • Schleswig-Holstein, Thüringen: 6,5 %
  • Berlin, Hessen, MV: 6,0 %

Grunderwerbsteuersätze aller 16 Bundesländer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer – jedes Bundesland legt den Satz selbst fest. Hier die aktuelle Übersicht mit Beispielrechnung bei 300.000 € Kaufpreis:

BundeslandSteuersatzBei 300.000 € Kaufpreis
Bayern3,5 %10.500 €
Sachsen3,5 %10.500 €
Hamburg4,5 %13.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Bremen5,0 %15.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Berlin6,0 %18.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Saarland6,5 %19.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €
Thüringen6,5 %19.500 €

Wie berechnen sich die gesamten Kaufnebenkosten?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen weitere Kaufnebenkosten an, die zusammengenommen meist 8–12 % des Kaufpreises ausmachen:

Gesamtpreis = Kaufpreis + Grunderwerbsteuer + Notarkosten (≈1,5 %) + Grundbuchkosten (≈0,5 %) [+ Maklercourtage]

Typische Anwendungsfälle für den Grunderwerbsteuer-Rechner

Budgetplanung beim Immobilienkauf

Käufer können vor der Finanzierungszusage exakt kalkulieren, wie viel Eigenkapital zusätzlich zum Kaufpreis für die Kaufnebenkosten nötig ist.

Bundeslandvergleich bei Umzugsentscheidung

Wer zwischen Immobilien in unterschiedlichen Bundesländern wählt, kann den Effekt der unterschiedlichen Steuersätze auf die Gesamtkosten direkt vergleichen.

Finanzierungsgespräch mit der Bank vorbereiten

Banken verlangen oft, dass Kaufnebenkosten aus Eigenkapital gedeckt werden – der Rechner liefert die nötige Zahl für das Bankgespräch.

Familienübertragung vs. Fremdkauf abgrenzen

Da Käufe zwischen engen Familienangehörigen grunderwerbsteuerfrei sind, hilft der Rechner, den finanziellen Unterschied zu einem Kauf von Dritten zu verdeutlichen.

Investitionsrechnung bei Kapitalanlage-Immobilien

Bei vermieteten Objekten lässt sich die Grunderwerbsteuer als Teil der Anschaffungskosten in die Renditeberechnung und AfA-Planung einbeziehen.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Thüringen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein). Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie berechnet und ist einmalig beim Kauf fällig.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?

In der Regel zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Die Steuer entsteht mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags und muss innerhalb von vier Wochen nach dem Steuerbescheid gezahlt werden. Erst nach Zahlung wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen.

Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?

Ja. Käufe innerhalb der Familie (z. B. von Eltern, Kindern oder Ehepartnern) sind grunderwerbsteuerfrei. Auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Außerdem gibt es bei einem Kaufpreis unter 2.500 € keine Grunderwerbsteuer.

Welche weiteren Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notarkosten (ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises) und Grundbuchkosten (ca. 0,3–0,5 %) an. Hinzu kommt eventuell eine Maklercourtage (3,57 % je Partei in Deutschland). Insgesamt sollte man 8–12 % des Kaufpreises als Kaufnebenkosten einplanen.

Wie wird die Grunderwerbsteuer konkret berechnet?

Die Grunderwerbsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Kaufpreises mit dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt die Steuer in Bayern (3,5 %) beispielsweise 10.500 €, in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) hingegen 19.500 € – ein Unterschied von 9.000 € allein durch den Bundeslandfaktor.

Welche Bundesländer haben die niedrigsten und höchsten Sätze?

Die niedrigsten Sätze gelten in Bayern und Sachsen mit jeweils 3,5 %. Die höchsten Sätze von 6,5 % gelten in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dazwischen liegen u. a. Hamburg (4,5 %) sowie Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (jeweils 5,0 %) sowie Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 6,0 %).

Wird die Grunderwerbsteuer auch beim Erbbaurecht fällig?

Ja, auch bei der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, da das Grunderwerbsteuergesetz auch grundstücksgleiche Rechte erfasst. Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall meist der kapitalisierte Erbbauzins, nicht der volle Grundstückswert.

Kann man die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei selbst genutzten Immobilien ist die Grunderwerbsteuer steuerlich nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien zählt sie hingegen zu den Anschaffungsnebenkosten und kann über die Abschreibung (AfA) anteilig über die Nutzungsdauer der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden.

Wann genau muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags meldet der Notar den Vorgang dem zuständigen Finanzamt. Dieses erstellt einen Steuerbescheid, der in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt beglichen werden muss. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch zwingend erforderlich ist.

Wie hat sich die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren entwickelt?

Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen, der zuvor bundeseinheitlich bei 3,5 % lag. Seitdem haben die meisten Länder ihren Satz mehrfach angehoben, sodass heute nur noch Bayern und Sachsen beim ursprünglichen Satz von 3,5 % geblieben sind, während andere Länder auf bis zu 6,5 % gestiegen sind.

Was passiert, wenn die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig gezahlt wird?

Wird die im Steuerbescheid gesetzte Zahlungsfrist versäumt, kann das Finanzamt Säumniszuschläge erheben, die pro angefangenem Monat 1 % des rückständigen Betrags betragen können. Zusätzlich verzögert sich die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann – der Käufer wird also erst nach vollständiger Zahlung als neuer Eigentümer eingetragen.

Zählt der Wert von Einbauküche oder Mobiliar zur Bemessungsgrundlage?

Nein, mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markise oder Gartenhäuschen können separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden und unterliegen dann nicht der Grunderwerbsteuer, da sie nicht zum Grundstück selbst zählen. Das Finanzamt akzeptiert solche Abzüge allerdings nur, wenn die angesetzten Werte realistisch und nachvollziehbar sind – überhöhte Ansätze zur Steuervermeidung werden regelmäßig beanstandet.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und wird zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises fällig. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG); die Sätze werden von den Bundesländern individuell festgelegt.

Die Steuersätze der Bundesländer ändern sich gelegentlich. Für den aktuellen Satz deines Bundeslandes prüfe bitte die Website der Finanzverwaltung deines Landes. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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