Grunderwerbsteuer berechnen 2026
Grunderwerbsteuer berechnen: Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf nach Bundesland 2026
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
Grunderwerbsteuer-Rechner 2026
Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten nach Bundesland berechnen
Grunderwerbsteuer 2026 – alle Bundesländer im Überblick
| Bundesland | Steuersatz | Bei 300.000 € |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500,00 € |
| Sachsen | 3,5 % | 10.500,00 € |
| Hamburg | 4,5 % | 13.500,00 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000,00 € |
| Bremen | 5,0 % | 15.000,00 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000,00 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000,00 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000,00 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000,00 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000,00 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000,00 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500,00 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500,00 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500,00 € |
| Thüringen | 6,5 % | 19.500,00 € |
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Thüringen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein). Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie berechnet und ist einmalig beim Kauf fällig.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
In der Regel zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Die Steuer entsteht mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags und muss innerhalb von vier Wochen nach dem Steuerbescheid gezahlt werden. Erst nach Zahlung wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen.
Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Ja. Käufe innerhalb der Familie (z. B. von Eltern, Kindern oder Ehepartnern) sind grunderwerbsteuerfrei. Auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Außerdem gibt es bei einem Kaufpreis unter 2.500 € keine Grunderwerbsteuer.
Welche weiteren Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notarkosten (ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises) und Grundbuchkosten (ca. 0,3–0,5 %) an. Hinzu kommt eventuell eine Maklercourtage (3,57 % je Partei in Deutschland). Insgesamt sollte man 8–12 % des Kaufpreises als Kaufnebenkosten einplanen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und wird zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises fällig. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG); die Sätze werden von den Bundesländern individuell festgelegt.
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) — Rechtsgrundlage
- BMF – Grunderwerbsteuer — Erläuterungen und aktuelle Sätze
- Bundesnotarkammer – Immobilienkauf — Notarielle Beurkundung, Grundbucheintrag
Die Steuersätze der Bundesländer ändern sich gelegentlich. Für den aktuellen Satz deines Bundeslandes prüfe bitte die Website der Finanzverwaltung deines Landes. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.