Zurück zur Übersicht

AfA-Rechner

Abschreibungen (AfA) berechnen – linear, degressiv oder für Gebäude

AfA-Methoden erklärt

Lineare AfA: Gleichmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer. AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer.

Degressive AfA: Höhere Abschreibung in den ersten Jahren. Satz = min(2 × linearer Satz; 25 %). Wechsel auf linear möglich, wenn günstiger.

Gebäude-AfA: Für vermietete Immobilien 2 % jährlich (50 Jahre Nutzungsdauer). Für Neubauten ab 2023 gilt 3 % gemäß § 7 Abs. 4 EStG.

Häufige Fragen zur AfA

Was bedeutet AfA?

AfA steht für 'Absetzung für Abnutzung' und bezeichnet die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Da Anlagegüter (Maschinen, Fahrzeuge, Computer) im Laufe der Zeit an Wert verlieren, darf dieser Wertverlust als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Wie lange darf ich Wirtschaftsgüter abschreiben?

Die Nutzungsdauer ist in der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums festgelegt. Beispiele: Computer 3 Jahre, PKW 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Maschinen 8–15 Jahre. Gebäude werden über 33–50 Jahre abgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver AfA?

Bei der linearen AfA wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. Bei der degressiven AfA ist die Abschreibung in den ersten Jahren höher und nimmt ab. Seit 2011 ist die degressive AfA für Neuanschaffungen nicht mehr möglich – sie wurde jedoch für bestimmte Zeiträume wieder eingeführt.

Wie hoch ist die AfA für Immobilien?

Für vermietete Wohngebäude gilt: 2 % jährlich für Gebäude, die vor 2023 angeschafft wurden (50 Jahre). Für Neubauten ab 2023 gilt 3 % (§ 7 Abs. 4 EStG). Denkmalschutz-Gebäude können höher abgeschrieben werden.

Ähnliche Rechner