Lohnfortzahlung berechnen 2026
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berechnen: 6 Wochen 100 % vom Arbeitgeber, danach Krankengeld 70 % von der Krankenkasse
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Lohnfortzahlung: erste 42 Tage (6 Wochen)
💡 Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter (§ 3 EFZG). Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts.
Lohnfortzahlung (AG)
- Bis zu 42 Kalendertage (6 Wochen)
- 100 % des regulären Gehalts
- Ab 4 Wochen Betriebszugehörigkeit
Krankengeld (Kasse)
Ab Tag 43: 70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto, gedeckelt auf ca. 120,75 €/Tag (2026). Bis zu 78 Wochen je Erkrankung.
Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?
Grundlage ist das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält so viel, wie er ohne die Erkrankung verdient hätte. Bei einem festen Monatsgehalt wird üblicherweise mit 30 Kalendertagen pro Monat gerechnet:
Tagessatz = Bruttomonatsgehalt ÷ 30
Lohnfortzahlung = Tagessatz × Krankheitstage (max. 42 Tage)
Krankengeld = min(70 % Brutto, 90 % Netto) ÷ 30 × Krankheitstage ab Tag 43
Beispielrechnung nach Krankheitsdauer
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € ergeben sich je nach Anzahl der Krankheitstage folgende Zahlungen:
| Krankheitstage | Lohnfortzahlung (AG, 100 %) | Krankengeld (Kasse, ab Tag 43) |
|---|---|---|
| 10 Tage | 1.000 € | – (keine 6 Wochen erreicht) |
| 42 Tage | 4.200 € | – (Ende genau nach 6 Wochen) |
| 60 Tage | 4.200 € (42 Tage) | ≈ 1.197 € (18 Tage, ca. 66,50 €/Tag) |
| 90 Tage | 4.200 € (42 Tage) | ≈ 3.192 € (48 Tage, ca. 66,50 €/Tag) |
Krankengeld gerundet, ca. 5 % Sozialversicherungsabzug bereits berücksichtigt; individuelle Werte können abweichen.
Typische Anwendungsfälle für den Lohnfortzahlung-Rechner
Finanzielle Planung bei längerer Krankheit
Arbeitnehmer können frühzeitig abschätzen, wie sich ihr Einkommen entwickelt, wenn eine Erkrankung länger als 6 Wochen andauert.
Übergang zum Krankengeld verstehen
Der Rechner zeigt konkret, ab welchem Tag die Krankenkasse einspringt und wie stark das Einkommen dadurch sinkt.
Personalplanung für Arbeitgeber
Unternehmen können die Kosten der Lohnfortzahlung bei häufigeren oder längeren Krankheitsfällen im Team realistisch einschätzen.
Vergleich mit privater Krankentagegeldversicherung
Privat Versicherte können abschätzen, ob eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist, um die Lücke zum bisherigen Nettoeinkommen zu schließen.
Prüfung bei Fortsetzungserkrankungen
Wer wiederholt wegen derselben Erkrankung ausfällt, kann nachvollziehen, wie sich bereits genutzte Lohnfortzahlungszeiträume auf den verbleibenden Anspruch auswirken.
Was ist Lohnfortzahlung?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, Arbeitnehmern bei unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen lang das volle Gehalt weiterzuzahlen. Diese sogenannte Lohnfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer, die mindestens vier Wochen im Betrieb beschäftigt sind. Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Das Krankengeld beläuft sich auf 70 % des Bruttolohns, maximal jedoch 90 % des Nettolohns. Es wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen (ca. 18 Monate) innerhalb von drei Jahren gewährt. Private Krankenversicherungen bieten häufig Krankentagegeld an, das lückenlos ab dem ersten Krankheitstag greift.
Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter. Diese Frist gilt pro Erkrankung. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Frist erneut. Bei derselben Erkrankung zählt jedoch eine bereits absolvierte Fortzahlungszeit mit, wenn die Unterbrechung kürzer als 6 Monate war.
Was bekomme ich nach 6 Wochen Krankheit?
Ab dem 43. Krankheitstag zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, jedoch maximal 90 % des Nettolohns. Das Krankengeld ist zudem auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2026: maximal ca. 120,75 €/Tag). Krankengeld wird für längstens 78 Wochen pro Erkrankung gewährt.
Was passiert wenn ich in der Probezeit krank bin?
In der Probezeit gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz ebenfalls – allerdings erst nach 4-wöchiger Betriebszugehörigkeit. Wer in den ersten 4 Wochen krank wird, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung, kann jedoch vom Arbeitgeber eine freiwillige Zahlung erhalten.
Muss ich für das Krankengeld einen Antrag stellen?
Das Krankengeld wird nicht automatisch gewährt. Die Krankenkasse braucht nach spätestens 7 Wochen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Gelber Schein / AU-Bescheinigung). Diese wird heute oft direkt digital vom Arzt übermittelt. Prüfen Sie dennoch bei Ihrer Krankenkasse, ob ein gesonderter Antrag nötig ist.
Wie wird die Lohnfortzahlung konkret berechnet?
Die Lohnfortzahlung entspricht dem vollen regelmäßigen Gehalt, das der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Bei einem Monatsgehalt wird meist mit einem Tagessatz von Bruttogehalt ÷ 30 Kalendertagen gerechnet. Für bis zu 42 Kalendertage (6 Wochen) wird dieser Tagessatz zu 100 % weitergezahlt, danach greift das Krankengeld der Krankenkasse.
Gilt die 6-Wochen-Frist pro Kalenderjahr oder pro Krankheit?
Die 6-Wochen-Frist gilt grundsätzlich pro Erkrankung (Fortsetzungserkrankung), nicht pauschal pro Kalenderjahr. Bei derselben Krankheit wird eine bereits genutzte Lohnfortzahlungszeit angerechnet, wenn seit dem Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit weniger als 6 Monate vergangen sind. Bei einer neuen, unabhängigen Erkrankung beginnt der Anspruch auf 6 Wochen volle Lohnfortzahlung erneut.
Bekommen auch Minijobber und Teilzeitkräfte Lohnfortzahlung?
Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt unabhängig von der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen ununterbrochen besteht. Die Höhe richtet sich dabei anteilig nach dem vereinbarten Gehalt bzw. Stundenlohn.
Was passiert bei einer Kündigung während der Krankheit?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bei einer Kündigung während der Krankheit grundsätzlich bestehen, solange das Arbeitsverhältnis formal fortbesteht. Kündigt jedoch der Arbeitnehmer selbst oder wird ihm aus eigenem Verschulden fristlos gekündigt, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Endet das Arbeitsverhältnis regulär während der Krankheit, zahlt der Arbeitgeber nur bis zum Vertragsende weiter, danach springt ggf. die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Bei Krankheit hat der Arbeitnehmer 6 Wochen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70 % des Bruttoentgelts, max. 90 % des Nettos).
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) — Rechtsgrundlage
- GKV – Krankengeld — Berechnung und Anspruchsdauer
- BMAS – Rechte im Krankheitsfall — Übersicht Arbeitnehmerrechte
Krankengeld wird bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt (bei derselben Erkrankung). Für privat Versicherte gelten die Konditionen der Krankentagegeldversicherung. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.