Kurzarbeitergeld berechnen 2026
Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: 60 % bzw
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
💡 Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Netto-Entgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %. Bei Kurzarbeit Null (0 Std. Arbeit) entspricht das 60 % bzw. 67 % des vollen Netto-Vollzeitentgelts.
Auf einen Blick
- Ohne Kind: 60 % der Netto-Differenz
- Mit mind. 1 Kind: 67 % der Netto-Differenz
- Auszahlung über den Arbeitgeber
- Regulär max. 12 Monate
Wer zahlt?
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld, der es zusammen mit dem Restlohn an den Arbeitnehmer auszahlt.
Berechnungsformel des Kurzarbeitergelds
Grundlage ist die Differenz zwischen dem Netto-Entgelt, das ohne Kurzarbeit gezahlt würde (Soll-Entgelt), und dem tatsächlichen Netto-Entgelt während der Kurzarbeit (Ist-Entgelt). Von dieser Differenz erhalten Arbeitnehmer 60 % bzw. 67 % mit Kind:
Netto-Entgeltdifferenz = Soll-Netto − Ist-Netto
Kurzarbeitergeld = Netto-Entgeltdifferenz × 60 % (bzw. 67 % mit Kind)
Beispielrechnung nach Arbeitszeitausfall
Bei einem Soll-Nettoentgelt von 2.000 € pro Monat ergeben sich je nach Kurzarbeitsgrad und Kinderstatus folgende beispielhafte Werte.
| Arbeitszeitausfall | Netto-Differenz | KuG ohne Kind (60 %) | KuG mit Kind (67 %) |
|---|---|---|---|
| 25 % (Ist: 1.500 €) | 500 € | 300 € | 335 € |
| 50 % (Ist: 1.000 €) | 1.000 € | 600 € | 670 € |
| 75 % (Ist: 500 €) | 1.500 € | 900 € | 1.005 € |
| 100 % – Kurzarbeit Null (Ist: 0 €) | 2.000 € | 1.200 € | 1.340 € |
Werte gerundet und vereinfacht dargestellt. Die tatsächliche Berechnung erfolgt anhand der Pauschaltabellen der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung von Steuerklasse und individuellen Abzugsmerkmalen.
Typische Situationen mit Kurzarbeitergeld
Auftragsrückgang im Betrieb
Bei vorübergehendem, erheblichem Auftragsmangel kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einführen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Saisonale oder konjunkturelle Schwankungen
In Branchen mit starken saisonalen Schwankungen hilft Kurzarbeitergeld, Beschäftigte auch in umsatzschwachen Phasen zu halten.
Planung des monatlichen Haushaltsbudgets
Wer von Kurzarbeit betroffen ist, kann mit dem Rechner abschätzen, wie stark sich das monatliche Nettoeinkommen tatsächlich reduziert.
Vergleich mit Arbeitslosengeld
Beim drohenden Verlust des Arbeitsplatzes lässt sich das Kurzarbeitergeld mit dem Arbeitslosengeld I vergleichen, das im selben Prozentsatz-System (60 %/67 %) berechnet wird.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Netto-Lohn-Differenz zwischen dem Vollzeit- und dem Kurzarbeits-Entgelt. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 % (erhöhter Leistungssatz). Die Berechnung basiert auf den Nettolöhnen nach einer Pauschaltabelle der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist Kurzarbeit Null?
Bei Kurzarbeit Null arbeitet der Arbeitnehmer gar nicht. Das Ist-Entgelt beträgt dann 0 €. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich dann als 60 % (bzw. 67 %) des vollen Netto-Vollzeit-Entgelts.
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, aber zunächst vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Arbeitgeber beantragt die Erstattung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Sozialbeiträge trägt in voller Höhe der Arbeitgeber.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Regulär bis zu 12 Monate. Durch Rechtsverordnung der Bundesregierung kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert werden (wie in der Corona-Pandemie geschehen).
Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb für Kurzarbeitergeld erfüllen?
Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabweisbaren Ereignis beruhen, vorübergehend sein und erheblich ausfallen. Zudem müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten des Betriebs von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % betroffen sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall vorab bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.
Muss ich als Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen?
Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nicht einseitig anordnen. Es bedarf einer Rechtsgrundlage, etwa im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder durch individuelle Zustimmung im Arbeitsvertrag. Ohne eine solche Grundlage kann Kurzarbeit nicht wirksam eingeführt werden.
Werden während der Kurzarbeit weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?
Ja, für die Zeit der Kurzarbeit werden weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet – allerdings nur auf Basis des reduzierten Ist-Entgelts. Der Arbeitgeber trägt dabei die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf den Ausfallbetrag, wodurch Rentenansprüche und Versicherungsschutz weitgehend erhalten bleiben.
Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist grundsätzlich möglich, muss aber der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Das daraus erzielte Einkommen wird in der Regel auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, sodass sich die Leistung entsprechend verringern kann. Ausnahmen können in Krisenzeiten durch befristete Sonderregelungen gelten.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60 % (67 % mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt in der Kurzarbeitsphase. Rechtsgrundlage ist § 105 SGB III.
- Bundesagentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld — Antrag, Berechnung, Auszahlung
- § 105 SGB III – Kurzarbeitergeld — Rechtsgrundlage
Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Bei Zustimmung wird das KUG rückwirkend ab dem 1. Tag ausgezahlt. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.