Kurzarbeitergeld berechnen 2026

Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: 60 % bzw

Redaktion

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Bei Kurzarbeit Null: 0 €

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Netto-Lohn-Differenz zwischen dem Vollzeit- und dem Kurzarbeits-Entgelt. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 % (erhöhter Leistungssatz). Die Berechnung basiert auf den Nettolöhnen nach einer Pauschaltabelle der Bundesagentur für Arbeit.

Was ist Kurzarbeit Null?

Bei Kurzarbeit Null arbeitet der Arbeitnehmer gar nicht. Das Ist-Entgelt beträgt dann 0 €. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich dann als 60 % (bzw. 67 %) des vollen Netto-Vollzeit-Entgelts.

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, aber zunächst vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Arbeitgeber beantragt die Erstattung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Sozialbeiträge trägt in voller Höhe der Arbeitgeber.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Regulär bis zu 12 Monate. Durch Rechtsverordnung der Bundesregierung kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert werden (wie in der Corona-Pandemie geschehen).

Rechtsgrundlagen & Quellen

Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60 % (67 % mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt in der Kurzarbeitsphase. Rechtsgrundlage ist § 105 SGB III.

Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Bei Zustimmung wird das KUG rückwirkend ab dem 1. Tag ausgezahlt. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.

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