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Arbeitslosengeld-Rechner 2026

ALG I Leistung nach Gehalt, Steuerklasse und Kinderstatus berechnen

Durchschnitt der letzten 12 Monate

Mind. 1 Kind mit Kinderfreibetrag

Anspruchsdauer – Wie lange ALG I?

Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach der Beschäftigungsdauer in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit. Voraussetzung ist die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung während dieser Zeit.

Versicherungspflichtige BeschäftigungAnspruchsdauer ALG I
12 Monate (1 Jahr)6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate (2 Jahre)12 Monate
30 Monate15 Monate
36 Monate (3 Jahre)18 Monate
48 Monate (4 Jahre)20 Monate
60 Monate (5+ Jahre)24 Monate (Maximum)

* Personen ab 50 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu 24 Monate haben. Ab 58 Jahren bis zu 24 Monate bei langer Beschäftigungsdauer.

So wird ALG I berechnet

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.

Berechnungsformel:

  • • Leistungsentgelt = Brutto × Pauschalfaktor (nach Steuerklasse)
  • • Tägliches Leistungsentgelt = Monatslohn × 12 ÷ 365
  • • Tägliches ALG I = tägl. Leistungsentgelt × Rate (60% / 67%)
  • • Monatliches ALG I = tägl. ALG I × 30

Leistungssatz 60 %

Für Arbeitslose ohne Kinder (kein Kinderfreibetrag im Steuerbescheid).

Leistungssatz 67 %

Für Arbeitslose mit mindestens einem Kind, für das ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) ohne Kinder bzw. 67 % mit mindestens einem Kind. Das Leistungsentgelt ergibt sich aus dem Bruttogehalt multipliziert mit einem Pauschalfaktor, der je nach Steuerklasse zwischen 0,686 (Klasse V/VI) und 0,896 (Klasse III) liegt. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (Steuerklasse I, ohne Kinder) berechnet sich das monatliche ALG I beispielsweise auf rund 1.492 €.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld I?

Die Anspruchsdauer hängt von der Dauer der Beschäftigung in den letzten fünf Jahren ab. Ab 12 Monaten Beschäftigung besteht ein Anspruch von 6 Monaten, ab 24 Monaten von 12 Monaten, ab 48 Monaten von 20 Monaten und ab 60 Monaten von maximal 24 Monaten. Ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf verlängerte Bezugsdauer.

Was gilt als Voraussetzung für ALG I?

Um ALG I zu erhalten, müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein, die Anwartschaftszeit erfüllen (mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten) und aktiv nach Arbeit suchen. Sie müssen sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen.

Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer selbst zur Arbeitslosigkeit beigetragen hat, z. B. durch eine eigene Kündigung ohne wichtigen Grund oder Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots. Die reguläre Sperrzeit beträgt 12 Wochen, in denen kein ALG I ausgezahlt wird. Zusätzlich verkürzt sich die Gesamtbezugsdauer um die Dauer der Sperrzeit.

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