Pfändungsfreigrenze berechnen 2026
Pfändungsfreigrenze 2026 berechnen: Wie viel vom Lohn ist pfändbar? Freibetrag nach Unterhaltspflichtigen und pfändbarer Betrag nach § 850c ZPO
Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.
Pfändungsfreigrenze berechnen 2026
Pfändungsschutz nach § 850c ZPO – wie viel vom Einkommen darf gepfändet werden?
Grundlagen § 850c ZPO 2026
Grundfreibetrag 2026: 1.491,75 €/Monat netto
Zuschlag je Unterhaltsberechtigter: 560,66 €/Monat
Vollpfändung ab: 4.298,81 €/Monat netto
Diese Berechnung ist eine Näherung. Für eine rechtssichere Auskunft wenden Sie sich an einen Schuldnerberater.
💡 Wie viel vom Lohn darf gepfändet werden?
Die häufigste Frage – klar beantwortet.
Kurz & klar
Bis zu 1.491,75 € netto/Monat (Grundfreibetrag) sind vollständig pfändungsfrei. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich dieser Betrag um 560,66 €. Erst darüber wird ein gestaffelter Anteil pfändbar.
Eckwerte 2026
- Grundfreibetrag: 1.491,75 €
- Zuschlag je Unterhaltsperson: 560,66 €
- Vollpfändung ab: 4.298,81 €
Immer geschützt
Kindergeld, Wohngeld, Bürgergeld (SGB II/XII) und vergleichbare Sozialleistungen sind unabhängig von der Freigrenze unpfändbar.
So wird die Pfändungsfreigrenze berechnet
Die Berechnung nach § 850c ZPO läuft in zwei Schritten ab:
- Individuelle Freigrenze = Grundfreibetrag (1.491,75 €) + Anzahl Unterhaltsberechtigte × 560,66 €
- Pfändbarer Betrag: Liegt das Nettoeinkommen unter der Freigrenze, ist nichts pfändbar. Liegt es darüber, greift die gesetzliche Pfändungstabelle – der übersteigende Betrag wird gestaffelt anteilig gepfändet, bis ab 4.298,81 € netto der komplette Mehrbetrag pfändbar wird.
Diese Werte gelten für Arbeitseinkommen und werden auch bei der Kontopfändung über ein P-Konto automatisch berücksichtigt. Bestimmte Einkommensarten (z. B. Kindergeld, Sozialleistungen) fließen nicht in die Berechnung ein, da sie ohnehin vollständig unpfändbar sind.
Beispielrechnungen zur Pfändungsfreigrenze
Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Freigrenzen und Näherungswerte für den pfändbaren Betrag bei unterschiedlicher Anzahl an Unterhaltsberechtigten.
| Nettoeinkommen | Unterhaltsberechtigte | Freigrenze | Pfändbar (ca.) |
|---|---|---|---|
| 1.400 € | 0 | 1.491,75 € | 0,00 € |
| 2.000 € | 0 | 1.491,75 € | gering (gestaffelt) |
| 2.000 € | 1 | 2.052,41 € | 0,00 € |
| 2.500 € | 1 | 2.052,41 € | gering (gestaffelt) |
| 3.000 € | 2 | 2.613,07 € | moderat (gestaffelt) |
| 4.500 € | 0 | 1.491,75 € | voller Mehrbetrag über 4.298,81 € |
Die konkreten pfändbaren Beträge im Bereich zwischen Freigrenze und Vollpfändungsgrenze ergeben sich aus der amtlichen Pfändungstabelle und sind hier als Näherung dargestellt. Für eine rechtssichere Berechnung ist die aktuelle Tabelle der Justizbehörden maßgeblich.
Anwendungsfälle für den Pfändungsfreigrenzen-Rechner
Vor einer Lohnpfändung informieren
Wer eine Pfändungsankündigung erhalten hat, kann vorab abschätzen, wie viel vom Nettogehalt tatsächlich einbehalten werden darf.
P-Konto-Freibetrag beantragen
Bei einer Kontopfändung hilft die Berechnung, den korrekten erhöhten Freibetrag für ein Pfändungsschutzkonto zu ermitteln und beim Kreditinstitut nachzuweisen.
Unterhaltspflichten berücksichtigen
Schuldner mit mehreren unterhaltsberechtigten Personen (Ehepartner, Kinder) sehen, wie stark sich jede zusätzliche Person auf die Freigrenze auswirkt.
Budgetplanung bei bestehender Pfändung
Wer bereits von einer Lohnpfändung betroffen ist, kann das monatlich verfügbare Nettoeinkommen realistisch für die Haushaltsplanung einplanen.
Beratung durch Schuldnerberatung vorbereiten
Vor einem Termin bei der Schuldnerberatung oder einem Insolvenzverfahren liefert der Rechner eine erste Orientierung über die eigene finanzielle Situation.
Häufige Fragen zur Pfändungsfreigrenze
Was ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag des Nettoeinkommens, der nicht gepfändet werden darf. Ab Juli 2025 beträgt der Grundfreibetrag 1.491,75 € netto pro Monat. Für jede Person, gegenüber der eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht (Ehepartner, Kinder), erhöht sich dieser Betrag um weitere 560,66 € pro Monat.
Wie viel kann gepfändet werden?
Einkommen über der Pfändungsfreigrenze kann nicht vollständig gepfändet werden. Nach der ZPO-Pfändungstabelle wird der Betrag zwischen Freibetrag und ca. 4.298,81 € nur anteilig gepfändet. Erst ab diesem Nettoeinkommen kann der komplette Mehrbetrag gepfändet werden. Bestimmte Einnahmen wie Kindergeld, Wohngeld und Sozialleistungen sind vollständig pfändungsfrei.
Welche Einkünfte sind unpfändbar?
Vollständig unpfändbar sind u.a.: Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Blindenhilfe, Unterhaltsleistungen an Personen in einer Haushaltsgemeinschaft sowie Sozialleistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII. Auch der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung und Aufwandsentschädigungen können nicht gepfändet werden.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein P-Konto ist ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz (§ 850k ZPO). Es schützt den Grundfreibetrag automatisch vor Kontopfändungen. Jede Bank muss das bestehende Konto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln. Erhöhte Freibeträge (z.B. für Unterhaltspflichtige) können durch entsprechende Bescheinigungen beim Kreditinstitut geltend gemacht werden.
Wie berechnet sich der pfändbare Betrag konkret?
Liegt das Nettoeinkommen unter der individuellen Freigrenze (Grundfreibetrag plus Unterhaltszuschläge), ist nichts pfändbar. Liegt es darüber, wird der übersteigende Betrag nach der Pfändungstabelle gestaffelt anteilig gepfändet – der pfändbare Anteil steigt schrittweise, bis ab rund 4.298,81 € netto der gesamte Mehrbetrag über der Freigrenze pfändbar ist.
Ändert sich die Pfändungsfreigrenze regelmäßig?
Ja, die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO werden alle zwei Jahre zum 1. Juli an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst. Die zuletzt bekannte Anpassung erfolgte zum 1. Juli 2025.
Zählt Kindergeld zum pfändbaren Einkommen?
Nein, Kindergeld wird grundsätzlich nicht auf das pfändbare Einkommen angerechnet und bleibt vollständig geschützt, sofern es dem unterhaltsberechtigten Kind tatsächlich zugutekommt. Es zählt auch nicht zu den Einkünften, die die Pfändungsfreigrenze erhöhen.
Was passiert bei mehreren Gläubigern?
Bestehen mehrere Pfändungen gleichzeitig, werden sie in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Arbeitgeber bzw. der Bank berücksichtigt (Prioritätsprinzip), außer bei bevorrechtigten Forderungen wie Unterhaltsansprüchen. Der insgesamt pfändbare Betrag verändert sich dadurch nicht – er wird lediglich unter den Gläubigern aufgeteilt oder nacheinander bedient.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen richten sich nach § 850c ZPO. Die Beträge werden alle zwei Jahre zum 1. Juli an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst; Grundlage der hier verwendeten Werte ist die Anpassung zum 1. Juli 2025.
- § 850c ZPO – Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen — Rechtsgrundlage Pfändungsfreigrenzen
- § 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto — Regelungen zum P-Konto
- Bundesministerium der Justiz – Pfändungsfreigrenzen — Aktuelle Pfändungstabelle
Diese Berechnung ist eine Näherung. Für eine rechtssichere Auskunft im Einzelfall wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Fachanwalt. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.