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Bürgergeld-Rechner 2026

Bürgergeld-Anspruch nach Haushaltsgröße, Wohnkosten und Einkommen schätzen

Nettolohn aus Arbeit. 0 eingeben, wenn kein Einkommen vorhanden.

Regelbedarfe 2026

Die Regelbedarfe werden jährlich angepasst. Folgende Beträge gelten ab Januar 2026:

PersonengruppeRegelbedarf/Monat
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person)506 €
Kinder 0–5 Jahre357 €
Kinder 6–13 Jahre390 €
Jugendliche 14–17 Jahre471 €
Junge Erwachsene 18–24 Jahre (im Haushalt der Eltern)451 €

Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

Wer beim Bürgergeld eigenes Einkommen aus Arbeit erzielt, muss dieses nicht vollständig anrechnen lassen. Es gelten folgende Freibeträge (§ 11b SGB II):

EinkommensbereichFreibetrag
Bis 100 €100 % (vollständig anrechnungsfrei)
101 – 520 €20 % des Betrags über 100 €
521 – 1.000 €10 % des Betrags über 520 €
Über 1.000 €Kein weiterer Freibetrag

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die seit Januar 2023 geltende Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige in Deutschland. Es hat das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich Hartz IV genannt, abgelöst. Ziel des Bürgergeldes ist es, den Lebensunterhalt zu sichern und die Eingliederung in Arbeit zu fördern. Die Leistung wird vom Jobcenter bewilligt und ausgezahlt.

Wer bekommt Bürgergeld?

Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) decken können. Auch Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (z. B. Partner, Kinder) können anspruchsberechtigt sein. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Personen im Rentenalter oder ohne Erwerbsfähigkeit erhalten stattdessen Grundsicherung im Alter (SGB XII).

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Der monatliche Regelbedarf beträgt 2026 für Alleinstehende 563 €. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft werden je 506 € angesetzt. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 € (0–5 Jahre) und 471 € (14–17 Jahre). Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Heizung) übernommen, sofern diese angemessen sind. Bei eigenem Einkommen wird dieses – nach Abzug der Freibeträge – auf den Bedarf angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Hartz IV?

Das Bürgergeld löste 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab und brachte mehrere wesentliche Änderungen: höhere Regelbedarfe, ein erweiterter Vermögensschutz in der Karenzzeit (2 Jahre), stärkerer Fokus auf Weiterbildung statt schnelle Vermittlung, weniger strenge Sanktionen bei Pflichtverletzungen sowie eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge. Grundprinzip und Berechnung des Anspruchs sind jedoch ähnlich geblieben.

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