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Nettorente berechnen 2026

Rente nach Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen schätzen.

Ihre Angaben

Für Rentner mit Rentenbeginn 2026: 83 % steuerpflichtig

Durchschnitt 2026: ca. 1,7 %

Geschätzte Nettorente

1.333,37 €/Monat

von 1.500,00 € Bruttorente

Abzüge im Detail

Bruttorente1.500,00
KV-Beitrag (8.15 %)122,25
PV-Beitrag (1.75 %)26,25
Einkommensteuer (ca. 1.2 %)18,13
Nettorente1.333,37

Steuerpflichtiger Anteil 2026: 83 % der Rente

Grundfreibetrag 2026: 11.604 €/Jahr

Jahresrente steuerpflichtig: 1.554,00

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Der steuerpflichtige Rentenanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG). Weitere Einkünfte, Sonderausgaben oder Freibeträge werden nicht berücksichtigt.

Häufige Fragen zur Nettorente

Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil der Rente 2026?

Für Rentner mit Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 83 %. Dieser Anteil steigt Jahr für Jahr um 1 Prozentpunkt an, bis er ab dem Jahr 2058 bei 100 % liegt (nachgelagerte Besteuerung gemäß § 22 EStG). Wer bereits früher in Rente gegangen ist, hat einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil.

Zahlen Rentner Kranken- und Pflegeversicherung?

Ja, Rentner zahlen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (ca. 1,7–2,0 %). Die Deutsche Rentenversicherung führt diese Beiträge direkt an die Krankenkasse ab. Der volle Beitragssatz ist für Rentner geringer als für Arbeitnehmer, da der Arbeitgeberanteil von der Deutschen Rentenversicherung übernommen wird.

Ab welcher Rentenhöhe werden Steuern fällig?

Steuern fallen erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 11.604 € pro Jahr (2026) übersteigt. Bei einem steuerpflichtigen Rentenanteil von 83 % entspricht das einer Bruttorente von ca. 1.167 € monatlich als grober Richtwert – abhängig von Freibeträgen und anderen Einkünften.

Was ist der Rentenfreibetrag und wie wird er berechnet?

Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil der Rente und wird im Jahr des Rentenbeginns auf Basis der Jahresrente festgelegt. Er entspricht dem Anteil der Rente, der nicht steuerpflichtig ist (2026: 17 %). Dieser Betrag bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit konstant – Rentenerhöhungen werden jedoch voll steuerpflichtig.

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