BAföG berechnen 2026

BAföG 2026 berechnen: Geschätzter Anspruch nach Wohnform, Elterneinkommen und eigenem Einkommen

Redaktion

Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Berechnungen und ersetzen keine professionelle Finanzberatung.

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BAföG-Anspruch 2026 berechnen – Bedarfssatz, Elternanrechnung und Eigeneinkommensanrechnung

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Der tatsächliche BAföG-Anspruch hängt von vielen Faktoren ab (Familienstand der Eltern, Geschwister, Vermögen etc.). Maßgeblich ist der Bescheid des BAföG-Amts.

💡 Wie hoch ist der maximale BAföG-Satz 2026?

Die häufigste Frage – klar beantwortet.

Kurz & klar

Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, können bis zu 992 € monatlich erhalten (inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Wer bei den Eltern wohnt, erhält bis zu 633 €. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen der Eltern, eigenem Einkommen und Vermögen ab.

Bedarfssätze 2026

  • Bei den Eltern wohnend: bis 633 €
  • Eigene Wohnung/WG: bis 812 €
  • Inkl. KV/PV-Zuschlag: bis 992 €

Freibeträge

  • Eigenes Einkommen: ca. 520 €/Monat
  • Schonvermögen unter 30: 15.000 €
  • Schonvermögen ab 30: 45.000 €

Was ist BAföG und wer hat Anspruch?

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler:innen finanziell, wenn das Einkommen der Eltern und das eigene Einkommen nicht ausreichen, um Ausbildung und Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Förderung wird zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt.

Der Anspruch berechnet sich aus dem individuellen Bedarfssatz (abhängig von Wohnform und Versicherungsstatus) abzüglich des anrechenbaren Einkommens der Eltern, des eigenen Einkommens und ggf. des Vermögens über dem Schonbetrag.

Gefördert werden Studierende an Hochschulen, Berufsakademien und in bestimmten Fällen auch Schüler:innen an weiterführenden Schulen, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen können oder bestimmte Altersgrenzen erreicht haben. Auch ein Studium im europäischen Ausland kann förderfähig sein (Auslands-BAföG), oft mit höheren Bedarfssätzen zur Deckung der Mehrkosten.

BAföG-Berechnung – Beispielrechnung

SituationBedarfssatzAnrechnung ElterneinkommenGeschätzter BAföG-Betrag
Eigene Wohnung, Eltern gering verdienend992 €0 €992 €
Eigene Wohnung, Eltern mittleres Einkommen992 €400 €≈ 592 €
Bei Eltern wohnend, geringes Elterneinkommen633 €0 €633 €
Eigene Wohnung, hohes Elterneinkommen992 €992 €0 € (kein Anspruch)

Diese Werte sind vereinfachte Schätzungen. Die exakte Berechnung berücksichtigt zusätzlich Geschwister in Ausbildung, Steuerklasse der Eltern und weitere Faktoren – der verbindliche Bescheid kommt immer vom zuständigen BAföG-Amt.

BAföG-Antrag – Ablauf & wichtige Fristen

Antragstellung beim Studierendenwerk

Der BAföG-Antrag wird beim zuständigen Studierendenwerk gestellt, am besten vor Studienbeginn – die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Formblätter & Nachweise

Benötigt werden u. a. Einkommensnachweise der Eltern, eigene Kontoauszüge, Immatrikulationsbescheinigung und ggf. Nachweise über Vermögen.

Rückwirkende Zahlung

BAföG wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für Monate davor – ein früher Antrag lohnt sich also finanziell.

Jährliche Neuantragstellung

BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate) gewährt und muss danach neu beantragt werden, inklusive aktualisierter Einkommensnachweise.

Häufige Fragen zu BAföG

Wie hoch ist der BAföG-Bedarfssatz 2026?

Ab August 2024 gilt: Studierende, die bei den Eltern wohnen, erhalten bis zu 633 €. Wer in einer eigenen Wohnung oder einem Wohnheim lebt, erhält bis zu 992 € monatlich.

Wie wird das Elterneinkommen angerechnet?

Das Elterneinkommen (Nettoeinkommen nach pauschalen Abzügen) wird nach einem Freibetragssystem angerechnet. Der Grundfreibetrag für Elternteile beträgt ca. 2.000 € netto/Monat. Übersteigendes Einkommen wird anteilig auf den Bedarf angerechnet.

Bis wann muss BAföG zurückgezahlt werden?

BAföG wird zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Das Darlehen wird auf maximal 10.010 € begrenzt und in Raten zurückgezahlt, beginnend 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

BAföG wird für die Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs bewilligt. Bei begründeten Verzögerungen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) kann eine Verlängerung beantragt werden.

Wie viel eigenes Einkommen darf ich neben BAföG haben?

Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt 2026 bei rund 6.240 € brutto im Bewilligungszeitraum (ca. 520 €/Monat). Wird dieser überschritten, wird der übersteigende Betrag auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Wird Vermögen bei BAföG angerechnet?

Ja, eigenes Vermögen über dem Schonvermögen (aktuell 15.000 € für Studierende unter 30, 45.000 € für Studierende ab 30) wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Kann ich BAföG auch für ein Auslandssemester bekommen?

Ja, für ein Studium oder Praktikum im europäischen Ausland gibt es Auslands-BAföG, oft mit höheren Bedarfssätzen zur Deckung zusätzlicher Kosten wie Reise- und höherer Mietkosten. Der Antrag läuft über ein zuständiges Auslandsamt.

Was passiert, wenn sich das Einkommen der Eltern während des Bewilligungszeitraums ändert?

Grundsätzlich wird das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums zugrunde gelegt. Bei einer wesentlichen Einkommensminderung (z. B. durch Arbeitslosigkeit) kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden, der das aktuelle Einkommen berücksichtigt.

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