Zurück zur Übersicht

BAföG-Rechner

BAföG-Anspruch 2026 berechnen – Bedarfssatz, Elternanrechnung und Eigeneinkommensanrechnung

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Der tatsächliche BAföG-Anspruch hängt von vielen Faktoren ab (Familienstand der Eltern, Geschwister, Vermögen etc.). Maßgeblich ist der Bescheid des BAföG-Amts.

Häufige Fragen zu BAföG

Wie hoch ist der BAföG-Bedarfssatz 2026?

Ab August 2024 gilt: Studierende, die bei den Eltern wohnen, erhalten bis zu 633 €. Wer in einer eigenen Wohnung oder einem Wohnheim lebt, erhält bis zu 992 € monatlich.

Wie wird das Elterneinkommen angerechnet?

Das Elterneinkommen (Nettoeinkommen nach pauschalen Abzügen) wird nach einem Freibetragssystem angerechnet. Der Grundfreibetrag für Elternteile beträgt ca. 2.000 € netto/Monat. Übersteigendes Einkommen wird anteilig auf den Bedarf angerechnet.

Bis wann muss BAföG zurückgezahlt werden?

BAföG wird zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Das Darlehen wird auf maximal 10.010 € begrenzt und in Raten zurückgezahlt, beginnend 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

BAföG wird für die Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs bewilligt. Bei begründeten Verzögerungen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) kann eine Verlängerung beantragt werden.

Ähnliche Rechner