Kfz-Steuer berechnen 2026
Kfz-Steuer 2026 berechnen: Kraftfahrzeugsteuer für Benzin, Diesel und Elektro nach Hubraum und CO₂-Ausstoß
Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.
Steht im Fahrzeugschein (§ 6 KraftStG)
Wichtig
•Gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.07.2009
•Diesel-Malus: 9,50 €/100 ccm statt 2,00 € bei Benzin
•Elektro: 0 € Steuer bis 2030 (Zulassung bis 31.12.2025)
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Kfz-Steuer setzt sich aus einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil zusammen. Beim Hubraumanteil zahlt man 2,00 € je angefangene 100 ccm (Benzin) bzw. 9,50 € (Diesel). Hinzu kommt ein CO₂-Anteil, der gestaffelt für jeden g/km über 95 g erhoben wird.
Wie viel Kfz-Steuer zahle ich für ein Elektroauto?
Elektrofahrzeuge sind bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit – vorausgesetzt, die Erstzulassung erfolgte bis zum 31. Dezember 2025. Ab 2026 neu zugelassene Elektroautos zahlen voraussichtlich eine reduzierte Steuer.
Wann wird die Kfz-Steuer fällig?
Die Kfz-Steuer wird jährlich zum Jahrestag der Erstzulassung per Lastschrift eingezogen. Sie können halbjährlich oder vierteljährlich zahlen – dann gelten Aufschläge von 3 % bzw. 6 % p.a.
Wie finde ich Hubraum und CO₂-Wert meines Autos?
Beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Hubraum unter Punkt P.1 (in ccm), CO₂ unter Punkt V.7 (in g/km).
Rechtsgrundlagen & Quellen
Die Kraftfahrzeugsteuer richtet sich nach Hubraum, CO₂-Ausstoß und Antriebsart. Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2030 vollständig steuerbefreit.
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) — Rechtsgrundlage
- Zoll – Kfz-Steuer — Zuständige Behörde, Berechnung, Antrag
- Umweltbundesamt – Verkehr — CO₂-Emissionsklassen
Elektrofahrzeuge, die vor dem 1.1.2026 erstzugelassen wurden, sind für 10 Jahre steuerbefreit. Wohnmobile und Oldtimer (Kennzeichen H) haben Sonderregelungen. Redaktionelle Methodik siehe Redaktion & Autor nachlesen.