Finanzen6 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Mai 2026

Steuern sparen: 10 legale Möglichkeiten für Arbeitnehmer

Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr hunderte Euro an Steuererstattung. Welche Absetzungsmöglichkeiten die meisten nicht nutzen – und wie man sie korrekt angibt.

Inhalt

  1. 1.Warum lohnt sich eine Steuererklärung fast immer?
  2. 2.Die 10 wichtigsten Absetzungsmöglichkeiten
  3. 3.Pendlerpauschale: Der unterschätzte Posten
  4. 4.Homeoffice seit 2023

Warum lohnt sich eine Steuererklärung fast immer?

Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer im Schnitt ca. 1.095 € Steuererstattung pro Jahr zurück. Trotzdem gaben 2022 nur ca. 49 % der Steuerpflichtigen eine freiwillige Steuererklärung ab. Wer keine Pflicht hat, hat 4 Jahre Zeit rückwirkend einzureichen (2025 also bis Ende 2029 für 2021).

Die 10 wichtigsten Absetzungsmöglichkeiten

PostenLimit / BetragTypische Erstattung
Werbungskosten (Pauschale)1.230 € automatischOft überschritten bei Pendlern
Pendlerpauschale0,30 € (bis 20 km) / 0,38 €/kmPendler sparen 200–800 €/Jahr
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/JahrBei 210 HO-Tagen: 1.260 €
FortbildungskostenunbegrenztKurse, Literatur, Software
Arbeitsmittelbis 952 € sofort absetzbarPC, Schreibtisch, Headset
Riester/pAV-Beiträgebis 2.100 €/JahrJe nach Steuersatz 20–40 % zurück
Handwerkerleistungen20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €Nur Lohn, nicht Material
Haushaltsnahe Dienstleistungen20 %, max. 4.000 €Putzhilfe, Pflegedienst
KrankheitskostenÜber ZumutbarkeitsgrenzeBrille, Zahn, Kur
Spenden100 % bis 20 % des EinkommensDirekte Steuerminderung

Pendlerpauschale: Der unterschätzte Posten

Die Pendlerpauschale ist für die meisten Arbeitnehmer der größte einzelne Posten. Formel: Einfache Strecke × Arbeitstage × Pauschale (0,38 € ab km 21). Bei 30 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen: 30 km × 220 × 0,30 € (erste 20 km) + 10 km × 220 × 0,38 € (ab km 21) = 1.980 € + 836 € = 2.816 € Werbungskosten allein durch Pendeln.

Homeoffice seit 2023

Seit 2023 gilt: 6 € pro Homeoffice-Tag, max. 210 Tage = max. 1.260 € pro Jahr. Kein separates Zimmer nötig – auch Küchentisch zählt. Wer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, kann alternativ die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Strom etc.) absetzen – was sich ab ca. 20 % Wohnungsanteil lohnt.

Tipp

Wichtig: Für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste braucht man eine Überweisung (kein Bargeld) und eine Rechnung. Diese Kosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht nur vom Einkommen. 1.000 € Handwerker-Lohnkosten senken die Steuer um 200 €.