Finanzen7 Min. LesezeitAktualisiert: 10. Mai 2026
Steuerklasse wechseln: Wann es sich lohnt und wie es geht
Die richtige Steuerklasse kann den monatlichen Nettolohn deutlich beeinflussen. Wir erklären alle Steuerklassen, wann ein Wechsel sinnvoll ist und wie er funktioniert.
Inhalt
- 1.Die 6 Steuerklassen in Deutschland im Überblick
- 2.Kombination III/V vs. IV/IV: Was ist besser?
- 3.Wann lohnt sich ein Wechsel?
- 4.Wie wechsle ich die Steuerklasse?
Die 6 Steuerklassen in Deutschland im Überblick
| Klasse | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Singles, Geschiedene, Verwitwete (ab 2. Jahr) | Standardabzüge |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag ~4.260 €/Jahr |
| III | Verheiratete mit höherem Einkommen | Niedrigste Abzüge, hohe Steuerrückzahlung möglich |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen | Beide Partner gleich besteuert |
| V | Verheiratete mit niedrigerem Einkommen | Höchste Abzüge |
| VI | Zweiter Job / Nebenjob | Höchste Abzüge, kein Grundfreibetrag |
Kombination III/V vs. IV/IV: Was ist besser?
Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Faustregel: Verhältnis 60/40 oder größer). Der Hauptverdiener zahlt weniger Steuer monatlich, der Geringverdiener mehr. Am Jahresende gleicht das Finanzamt mit der Steuererklärung aus – oft gibt es Nachzahlungen.
Tipp
Steuerklasse IV mit Faktor: Diese Option teilt die Steuerlast fair auf und verhindert Nachzahlungen. Besonders empfehlenswert, wenn beide Partner berufstätig sind.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
- Heirat oder Scheidung: Steuerklasse automatisch anpassen
- Elterngeld: Steuerklasse III vor der Geburt sichert höheres Elterngeld
- Jobwechsel: Wenn Einkommensverhältnis sich ändert
- Trennung: Steuerklasse I beantragen (Pflicht nach dem Trennungsjahr)
Wie wechsle ich die Steuerklasse?
- Formular 'Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten/Lebenspartner' herunterladen (Finanzamt oder ELSTER)
- Beide Partner unterschreiben
- Beim Wohnsitzfinanzamt einreichen (auch online über ELSTER möglich)
- Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Bearbeitung
- Arbeitgeber erhält automatisch die neue Steuerklasse via Elstam
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