Alltag6 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Mai 2026

Selbstständig: Steuer-Grundlagen für Freiberufler und Gewerbetreibende

Wer sich selbstständig macht, muss Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer kennen. Die wichtigsten Grundlagen für Einsteiger in die Selbstständigkeit.

Inhalt

  1. 1.Freiberufler oder Gewerbetreibender – was bin ich?
  2. 2.Die drei Steuerarten im Überblick
  3. 3.Kleinunternehmerregelung: Wann und wie?
  4. 4.Pflichten im ersten Jahr

Freiberufler oder Gewerbetreibender – was bin ich?

Freiberufler üben sogenannte freie Berufe aus: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Ingenieure, Künstler, Lehrer. Sie sind von der Gewerbesteuer befreit und müssen kein Gewerbe anmelden. Alle anderen Selbstständigen mit unternehmerischer Tätigkeit sind Gewerbetreibende – sie müssen ein Gewerbe anmelden und zahlen ab einem Gewinn von 24.500 € Gewerbesteuer.

Die drei Steuerarten im Überblick

SteuerartWer zahlt?Satz / Freigrenze
EinkommensteuerAlle Selbstständigen14–45 % progressiv, Grundfreibetrag 11.604 € (2026)
UmsatzsteuerAlle über 22.000 € Jahresumsatz19 % (7 % ermäßigt für bestimmte Güter)
GewerbesteuerGewerbetreibende ab 24.500 € GewinnCa. 7–20 % je nach Gemeinde

Kleinunternehmerregelung: Wann und wie?

Wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz hatte (ab 2025: 25.000 €) und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz erwartet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann entfällt die Umsatzsteuer auf Rechnungen – einfacher, aber kein Vorsteuerabzug möglich.

Pflichten im ersten Jahr

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen (ELSTER-Online)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für einfache Buchhaltung
  • Vorauszahlungen: Finanzamt setzt quartärliche Vorauszahlungen fest – Rücklage bilden!
  • Belege aufheben: Alle Belege 10 Jahre aufbewahren

Tipp

Im ersten Jahr genug zurücklegen: Als Faustregel gilt, 25–30 % aller Einnahmen für Steuern und Sozialabgaben zurückzulegen. Viele Selbstständige werden im zweiten Jahr von der Steuernachzahlung überrascht – besser früh vorsorgen.

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