Alltag5 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Mai 2026

Reisekosten von der Steuer absetzen: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Dienstreisen, Homeoffice, doppelte Haushaltsführung – Arbeitnehmer können viele reisebezogene Kosten absetzen. Die wichtigsten Regelungen 2026 erklärt.

Inhalt

  1. 1.Fahrtkosten zur Arbeit: Entfernungspauschale
  2. 2.Dienstreisen: Verpflegungspauschalen 2026
  3. 3.Weitere absetzbare Reisekosten

Fahrtkosten zur Arbeit: Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich 'Pendlerpauschale') beträgt 2026 pro Arbeitstag 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km (einfache Wegstrecke). Bei 30 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergibt das: (20 × 0,30 + 10 × 0,38) × 220 = 2.156 € absetzbar.

Dienstreisen: Verpflegungspauschalen 2026

AbwesenheitPauschale (Inland)
8–24 Stunden14 €
Ganztägig (über 24 Stunden)28 €
An- und Abreisetag14 €

Weitere absetzbare Reisekosten

  • Übernachtungskosten auf Dienstreise (ohne Pauschale – tatsächliche Kosten mit Belegen)
  • Fahrtkosten auf Dienstreise: 0,30 €/km mit dem eigenen Pkw
  • Öffentliche Verkehrsmittel und Taxi: Tatsächliche Kosten mit Belegen
  • Doppelte Haushaltsführung: Bis zu 1.000 €/Monat für auswärtige Unterkunft absetzbar
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 € jährlich

Tipp

Fahrtenbuch vs. Pauschale: Die 0,30-€-Pauschale ist ohne Nachweise absetzbar. Wer tatsächlich höhere Kosten (Sportwagen, lange Strecken) hat, kann alternativ ein Fahrtenbuch führen und die echten Kosten geltend machen – das lohnt sich aber nur selten für Arbeitnehmer.