Alltag5 Min. LesezeitAktualisiert: 18. Mai 2026
Reisekosten von der Steuer absetzen: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Dienstreisen, Homeoffice, doppelte Haushaltsführung – Arbeitnehmer können viele reisebezogene Kosten absetzen. Die wichtigsten Regelungen 2026 erklärt.
Inhalt
- 1.Fahrtkosten zur Arbeit: Entfernungspauschale
- 2.Dienstreisen: Verpflegungspauschalen 2026
- 3.Weitere absetzbare Reisekosten
Fahrtkosten zur Arbeit: Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich 'Pendlerpauschale') beträgt 2026 pro Arbeitstag 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km (einfache Wegstrecke). Bei 30 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergibt das: (20 × 0,30 + 10 × 0,38) × 220 = 2.156 € absetzbar.
Dienstreisen: Verpflegungspauschalen 2026
| Abwesenheit | Pauschale (Inland) |
|---|---|
| 8–24 Stunden | 14 € |
| Ganztägig (über 24 Stunden) | 28 € |
| An- und Abreisetag | 14 € |
Weitere absetzbare Reisekosten
- Übernachtungskosten auf Dienstreise (ohne Pauschale – tatsächliche Kosten mit Belegen)
- Fahrtkosten auf Dienstreise: 0,30 €/km mit dem eigenen Pkw
- Öffentliche Verkehrsmittel und Taxi: Tatsächliche Kosten mit Belegen
- Doppelte Haushaltsführung: Bis zu 1.000 €/Monat für auswärtige Unterkunft absetzbar
- Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 € jährlich
Tipp
Fahrtenbuch vs. Pauschale: Die 0,30-€-Pauschale ist ohne Nachweise absetzbar. Wer tatsächlich höhere Kosten (Sportwagen, lange Strecken) hat, kann alternativ ein Fahrtenbuch führen und die echten Kosten geltend machen – das lohnt sich aber nur selten für Arbeitnehmer.
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