Mietrecht: Deine wichtigsten Rechte als Mieter auf einen Blick
Viele Mieter kennen ihre Rechte nicht. Wir erklären die wichtigsten Mietrechtsfragen: Kündigung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen und Kaution.
Inhalt
- 1.Kündigung: Wann darf der Vermieter kündigen?
- 2.Mieterhöhung: Was ist erlaubt?
- 3.Schönheitsreparaturen: Was muss ich bei Auszug renovieren?
- 4.Mietkaution: Regeln und Rückgabe
- 5.Mängel in der Wohnung: Was tun?
Kündigung: Wann darf der Vermieter kündigen?
Der Vermieter darf nur bei berechtigtem Interesse kündigen: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters oder geplante Verwertung des Gebäudes. Einfaches Kündigen ohne Grund ist nicht möglich. Kündigungsfristen: 3 Monate (bis 5 Jahre Mietzeit), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (ab 8 Jahre).
Mieterhöhung: Was ist erlaubt?
- Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen
- Maximale Erhöhung: 20 % in 3 Jahren (in angespannten Märkten 15 %)
- Obergrenze: Ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel)
- Modernisierungsumlage: Max. 8 % der Modernisierungskosten p.a. auf Miete umgelegt
- Kappungsgrenze: Gilt nicht für Staffelmiete oder Index-Miete
Schönheitsreparaturen: Was muss ich bei Auszug renovieren?
Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen sind unwirksam! Starre Fristenpläne (z. B. 'alle 3 Jahre Küche streichen') und Quotenabgeltungsklauseln wurden vom BGH für unwirksam erklärt. Prüfe deinen Vertrag – im Zweifel musst du weniger renovieren als gedacht.
Mietkaution: Regeln und Rückgabe
- Maximale Kaution: 3 Netto-Kaltmieten (nicht verhandelbar)
- Anlage: Vermieter muss Kaution getrennt von eigenem Vermögen anlegen (Sparbuch o. ä.)
- Rückgabe: Vermieter hat nach Auszug 3–6 Monate Zeit für Abrechnung
- Zinsen: Stehen dem Mieter zu (oft gering, aber Anspruch besteht)
- Einbehalt: Nur für berechtigte Ansprüche (Schäden, Mietrückstände) zulässig
Mängel in der Wohnung: Was tun?
- Mangel schriftlich beim Vermieter anzeigen (mit Fristsetzung)
- Bei Nichtbehebung: Mietminderung möglich (Betrag je nach Schwere des Mangels)
- Heizungsausfall im Winter: Sofortige Reaktion des Vermieters erforderlich
- Schimmel: Vermieter muss beseitigen, wenn bauliche Ursache (nicht Lüftungsverhalten)
- Verbraucherzentrale oder Mieterbund einschalten bei Streit
Tipp
Übergabeprotokoll: Erstelle beim Einzug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos. Halte jeden Mangel schriftlich fest und lass es vom Vermieter unterschreiben. Das schützt dich bei Auszug vor unberechtigten Forderungen.