Alltag9 Min. LesezeitAktualisiert: 10. Mai 2026

Mietrecht: Deine wichtigsten Rechte als Mieter auf einen Blick

Viele Mieter kennen ihre Rechte nicht. Wir erklären die wichtigsten Mietrechtsfragen: Kündigung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen und Kaution.

Inhalt

  1. 1.Kündigung: Wann darf der Vermieter kündigen?
  2. 2.Mieterhöhung: Was ist erlaubt?
  3. 3.Schönheitsreparaturen: Was muss ich bei Auszug renovieren?
  4. 4.Mietkaution: Regeln und Rückgabe
  5. 5.Mängel in der Wohnung: Was tun?

Kündigung: Wann darf der Vermieter kündigen?

Der Vermieter darf nur bei berechtigtem Interesse kündigen: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters oder geplante Verwertung des Gebäudes. Einfaches Kündigen ohne Grund ist nicht möglich. Kündigungsfristen: 3 Monate (bis 5 Jahre Mietzeit), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (ab 8 Jahre).

Mieterhöhung: Was ist erlaubt?

  • Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen
  • Maximale Erhöhung: 20 % in 3 Jahren (in angespannten Märkten 15 %)
  • Obergrenze: Ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel)
  • Modernisierungsumlage: Max. 8 % der Modernisierungskosten p.a. auf Miete umgelegt
  • Kappungsgrenze: Gilt nicht für Staffelmiete oder Index-Miete

Schönheitsreparaturen: Was muss ich bei Auszug renovieren?

Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen sind unwirksam! Starre Fristenpläne (z. B. 'alle 3 Jahre Küche streichen') und Quotenabgeltungsklauseln wurden vom BGH für unwirksam erklärt. Prüfe deinen Vertrag – im Zweifel musst du weniger renovieren als gedacht.

Mietkaution: Regeln und Rückgabe

  • Maximale Kaution: 3 Netto-Kaltmieten (nicht verhandelbar)
  • Anlage: Vermieter muss Kaution getrennt von eigenem Vermögen anlegen (Sparbuch o. ä.)
  • Rückgabe: Vermieter hat nach Auszug 3–6 Monate Zeit für Abrechnung
  • Zinsen: Stehen dem Mieter zu (oft gering, aber Anspruch besteht)
  • Einbehalt: Nur für berechtigte Ansprüche (Schäden, Mietrückstände) zulässig

Mängel in der Wohnung: Was tun?

  1. Mangel schriftlich beim Vermieter anzeigen (mit Fristsetzung)
  2. Bei Nichtbehebung: Mietminderung möglich (Betrag je nach Schwere des Mangels)
  3. Heizungsausfall im Winter: Sofortige Reaktion des Vermieters erforderlich
  4. Schimmel: Vermieter muss beseitigen, wenn bauliche Ursache (nicht Lüftungsverhalten)
  5. Verbraucherzentrale oder Mieterbund einschalten bei Streit

Tipp

Übergabeprotokoll: Erstelle beim Einzug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos. Halte jeden Mangel schriftlich fest und lass es vom Vermieter unterschreiben. Das schützt dich bei Auszug vor unberechtigten Forderungen.