Alltag6 Min. LesezeitAktualisiert: 10. Mai 2026
Krank melden: Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie krank melden korrekt funktioniert. Wir erklären Pflichten, Entgeltfortzahlung, AU-Pflicht und was bei Langzeitkrankheit gilt.
Inhalt
- 1.Schritt für Schritt: Krank melden
- 2.Entgeltfortzahlung: Wie lange bekomme ich Gehalt?
- 3.Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit?
- 4.Was ist verboten wenn ich krank bin?
Schritt für Schritt: Krank melden
- Arbeitgeber informieren: Noch vor Arbeitsbeginn telefonisch oder per Nachricht (nicht per E-Mail reicht oft nicht)
- Krankheitsdauer mitteilen: Falls absehbar, wie lange du voraussichtlich fehlst
- Arztbesuch: Spätestens am 3. Krankheitstag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) holen
- AU einreichen: Deinen Arbeitgeber informieren (AU-Daten werden seit 2023 digital übermittelt)
- Erholungspflicht: Aktivitäten, die Genesung verhindern, sind zu unterlassen
Entgeltfortzahlung: Wie lange bekomme ich Gehalt?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung in voller Höhe (100 % des Gehalts) pro Krankheit. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70 % des Bruttoeinkommens, max. 90 % des Nettolohns) für bis zu 78 Wochen.
Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit?
- Vertrauensärztliche Untersuchung verlangen: In begründeten Fällen zulässig
- Hausbesuche: In Ausnahmefällen bei begründetem Verdacht (Missbrauch)
- Kündigung während Krankheit: Grundsätzlich möglich, wenn keine Kündigung WEGEN der Krankheit
- Pflicht zu Änderungsangeboten: Bei Langzeitkrankheit 'BEM' (betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten
Was ist verboten wenn ich krank bin?
- Zweitjob ausüben: Wenn er die Genesung verzögert, ist es verboten
- Sport treiben: Bei Erkrankungen wie Fieber natürlich verboten
- Urlaubsreise: Prinzipiell erlaubt, wenn dem Gesundungsprozess dienlich
- Alkohol trinken: Bei entsprechender Erkrankung – kann zur Abmahnung führen
Tipp
eAU seit 2023: Seit Januar 2023 müssen Arbeitnehmer die gelbe AU-Bescheinigung nicht mehr selbst einreichen. Der Arzt übermittelt die Daten elektronisch an Arbeitgeber und Krankenkasse. Du musst nur noch rechtzeitig zum Arzt gehen und deinen Chef informieren.
Passende Rechner