Alltag6 Min. LesezeitAktualisiert: 10. Mai 2026

Krank melden: Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie krank melden korrekt funktioniert. Wir erklären Pflichten, Entgeltfortzahlung, AU-Pflicht und was bei Langzeitkrankheit gilt.

Inhalt

  1. 1.Schritt für Schritt: Krank melden
  2. 2.Entgeltfortzahlung: Wie lange bekomme ich Gehalt?
  3. 3.Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit?
  4. 4.Was ist verboten wenn ich krank bin?

Schritt für Schritt: Krank melden

  1. Arbeitgeber informieren: Noch vor Arbeitsbeginn telefonisch oder per Nachricht (nicht per E-Mail reicht oft nicht)
  2. Krankheitsdauer mitteilen: Falls absehbar, wie lange du voraussichtlich fehlst
  3. Arztbesuch: Spätestens am 3. Krankheitstag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) holen
  4. AU einreichen: Deinen Arbeitgeber informieren (AU-Daten werden seit 2023 digital übermittelt)
  5. Erholungspflicht: Aktivitäten, die Genesung verhindern, sind zu unterlassen

Entgeltfortzahlung: Wie lange bekomme ich Gehalt?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung in voller Höhe (100 % des Gehalts) pro Krankheit. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70 % des Bruttoeinkommens, max. 90 % des Nettolohns) für bis zu 78 Wochen.

Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit?

  • Vertrauensärztliche Untersuchung verlangen: In begründeten Fällen zulässig
  • Hausbesuche: In Ausnahmefällen bei begründetem Verdacht (Missbrauch)
  • Kündigung während Krankheit: Grundsätzlich möglich, wenn keine Kündigung WEGEN der Krankheit
  • Pflicht zu Änderungsangeboten: Bei Langzeitkrankheit 'BEM' (betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten

Was ist verboten wenn ich krank bin?

  • Zweitjob ausüben: Wenn er die Genesung verzögert, ist es verboten
  • Sport treiben: Bei Erkrankungen wie Fieber natürlich verboten
  • Urlaubsreise: Prinzipiell erlaubt, wenn dem Gesundungsprozess dienlich
  • Alkohol trinken: Bei entsprechender Erkrankung – kann zur Abmahnung führen

Tipp

eAU seit 2023: Seit Januar 2023 müssen Arbeitnehmer die gelbe AU-Bescheinigung nicht mehr selbst einreichen. Der Arzt übermittelt die Daten elektronisch an Arbeitgeber und Krankenkasse. Du musst nur noch rechtzeitig zum Arzt gehen und deinen Chef informieren.

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