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Abfindungsrechner

Berechne deine Abfindung, Steuer und Nettobetrag bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Formel: Abfindungsberechnung

Abfindung = Monatslohn × (Betriebsjahre ÷ 2)

Diese sog. „Faustformel" nach § 1a KSchG ist der gesetzliche Richtwert. In der Praxis können Abfindungen durch Verhandlung abweichen.

Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer. Mit der Fünftelregelung kann die Steuerlast gesenkt werden – bitte mit einem Steuerberater klären.

Häufige Fragen zur Abfindung

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Die gängige Faustformel lautet: Abfindung = 0,5 × Monatslohn × Beschäftigungsjahre. Bei 10 Jahren und 3.500 € Monatslohn wären das 17.500 €. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – § 1a KSchG bietet lediglich einen Richtwert.

Muss ich auf die Abfindung Steuern zahlen?

Ja, Abfindungen sind steuerpflichtig. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerbelastung erheblich gesenkt werden, da die Abfindung fiktiv auf 5 Jahre verteilt besteuert wird. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen nicht an.

Habe ich immer Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in wenigen Fällen (z. B. § 1a KSchG wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und du keine Klage erhebst). In der Praxis werden Abfindungen meist im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Vergleichs verhandelt.

Kann die Abfindung niedriger oder höher ausfallen?

Ja, die Faustformel ist ein Richtwert. In der Praxis spielen Verhandlungsgeschick, Chancen einer Kündigungsschutzklage, Unternehmensgröße und individuelle Umstände eine Rolle. Gewerkschaftsmitglieder und Betriebsratsmitglieder erhalten oft höhere Abfindungen.

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